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Beendet den Terror gegen Alexander Dorin in der Schweiz

Beendet den Terror gegen Alexander Dorin in der Schweiz

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Diese Petition wurde von Alexander D. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft. Achtung: Einige der Aussagen dieser Petition konnten nicht nachgewiesen werden. Diese Petition könnte falsche oder irreführende Informationen enthalten.
Alexander D.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Die Petition setzt sich dafür ein, dass unabhängige Publizisten und Rechercheure wie z.B. Alexander Dorin künftig nicht mehr angegriffen un in ihrer Arbeit und Existenz behindert werden. 

Zahlreiche Menschen werden sich daran erinnern, dass Alexander Dorin im Juni 2015 von einem Sonderkommando der Basler Polizei in seinem Haus brutal überfallen, niedergeschlagen, gefesselt und mit dem Tod bedroht  (automatische Schnellfeuerwaffe am Schädel) und in einem Metallkäfig in das Untersuchungsgefängnis Waaghof transportiert wurde, wo er für fast vier Monate eingesperrt war.  

Zur Erinnerung: Alexander Dorin wurde während seiner gesamten Haftzeit fast gänzlich ohne Anwesenheit eines Anwalts verhört, was gegen die Schweizerische Strafprozessordnung und die Menschenrechte verstösst. Kurz nach seiner Verhaftung schrieb die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt diverse Medien und Institutionen an und informierte diese darüber, dass Alexander Dorin verhaftet wurde. Dieser geplante Rufmord zeigte bald Wirkung, denn in einigen Schweizer Medien erschienen daraufhin Artikel, in denen stand, dass die Staatsanwaltschaft den  ‚Genozidleugner’ Alexander Dorin verhaftet habe. Das Ziel der Staatsanwaltschaft war klar. Ein politischer Autor sollte eingeschüchtert und diffamiert werden.  

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt beschlagnahmte nicht nur Alexander Dorins Arbeitscomputer, sondern darüber hinaus auch diverse externe Festplatten mit zahlreichen brisanten Dokumenten, die Dorin für seine publizistische Tätigkeit vom ehemaligen französischen Geheimdienstmitarbeiter  Jugoslav ‚Dominique’ Petrusic erhalten hatte. Nach der Rückgabe der Festplatten nach dem Ende von Dorins Haftzeit stellte der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter fest, dass die Festplatten dermassen beschädigt waren, so dass die Dokument nicht mehr lesbar/abrufbarwaren.  Wie die staatsanwaltlichen Unterlagen zeigen, so wurde Jugoslav ‚Dominique’ Petrusic von der Staatsanwaltschaft während Monaten beschattet, abgehört und fotografiert. Dorin wurde während der Verhöre mehrfach über diese Dokumente und seine Verbindungen zum ehemaligen Geheimdienstler ausgequetscht.  Der Zürcher Anwalt Eric Stern machte die Staatsanwaltschaft schriftlich darauf aufmerksam, dass mit Dorin eine Verteidigungsinstruktion durchgeführt werden müsse, was von der Staatsanwaltschaft schlicht und einfach ignoriert wurde. Als der Schweizer Menschenrechts-Anwalt Edmund Schönenberger davon erfuhr, dass Dorin regelmässig ohne anwaltliche Anwesenheit verhört wurde, da suchte er das Untersuchungsgefängnis Waaghof auf, wo er verlangte, den Gefangenen besuchen und mit ihm sprechen zu dürfen. Dies wurde jedoch vom Staatsanwalt Thomas Homberger abgelehnt. Daraufhin schrieb Edmund Schönenberger einen Brief an Thomas Homberger, in dem er ihm vorwarf, dass er faschistische Methoden anwenden würde. Auch eine deutsche Menschenrechtlerin und eine deutsche Anwältin wollten Dorin im Gefängnis besuchen, jedoch wurden beide Besuchsanträge abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein grosses Interesse daran, dass sie bei der Anwendung illegaler Methoden nicht gestört würde.

Während Dorins Haft schrieb die Staatsanwaltschaft mehrere Banken und Institutionen an, mit denen Dorin zu tun hatte, darunter seine Hypothek-Geberin, und behauptete gegenüber diesen, dass Dorin gegen das Schweizerische Betäubungsmittelgesetz verstossen habe. Das ist absolut illegal, da man vor einer Verurteilung einer Person solche Behauptungen nicht aufstellen darf. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt tat es aber trotzdem, womit sie erneut gegen die Schweizerische Strafprozessordung und die Menschenrechte verstiess. Dieses rechtswidrige Verhalten der Staatsanwaltschaft stellt eindeutig einen Versuch der Existenzvernichtung dar.  
Wie einige Leser bereits sicher wissen, so ist das Haus von Alexander Dorin, das er 2005 von seiner Mutter legal geerbt hat, seit nunmehr sechs Jahren mit Beschlag belegt, was illegal ist. Denn die Schweizerische Strafprozessordnung erlaubt an keiner Stelle solche massiv langen materiellen Blockaden. Ebenfalls blockiert wurden 90'000 Schweizer Franken, die aus dem Erlös des Hausverkauft in Serbien stammen. Auch dieses Haus hatte Alexander Dorin von seiner Mutter geerbt. Rufmord und Existenzvernichtung scheinen jedoch die Hauptziele der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Fall Alexander Dorin zu sein.  

Es ist unmöglich, an dieser Stelle auf die ganzen Rechtsbrüche einzugehen, welche die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, im Fall Dorin vertreten von den Staatsanwälten Thomas Homberger und Markus Hofer, zu verantworten hat. Es seinen jedoch die zahlreichen Aussagen von Zeugen erwähnt, die schriftlich bestätigten, dass sie von er Staatsanwaltschaft erpresst und unter Druck gesetzt worden sind, weil sich die Staatsanwaltschaft so erhoffe, die fehlenden materiellen Beweise für ihr absurden Unterstellungen durch ‚Zeugenaussagen’ zu ersetzen. Ein Versuch, der Gott sei Dank massiv in die Hose ging, wie die existierenden Zeugenaussagen eindrücklich beweisen.  Es existierend zahlreiche weitere Beweise für das illegale und korrupte Vorgehen gewisser Angestellter der Basler Staatsanwaltschaft im Fall Alexander Dorin, von denen ein Teil bereits im Internet veröffentlicht wurde. Der geneigte Leser möge selber googlen.  

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