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Ursula Sarrazin & Verlagsgruppe Random House GmbH/Bertelsmann: Beenden Sie die Hexenjagd auf ein minderjähriges Kind!

Ursula Sarrazin & Verlagsgruppe Random House GmbH/Bertelsmann: Beenden Sie die Hexenjagd auf ein minderjähriges Kind!

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Diese Petition wurde von Patricia G. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Patricia G.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Ursula Sarrazin & Verlagsgruppe Random House GmbH/Bertelsmann

Aus aktuellem Anlass habe ich den Petitionstext bearbeitet. Formatierungsfehler bitte ich zu entschuldigen, da ich hier keine ausreichenden Möglichkeiten habe.

Liebe Besucher,

in letzter Zeit fällt mir vermehrt auf, dass unser Fall doch sehr komplex ist. Das führt zu Missverständnissen und offenen Fragen. Auch die Gründe für meinen Gang an die Öffentlichkeit habe ich ganz offensichtlich nicht ausreichend dargelegt. Ich möchte daher etwas deutlicher werden.

Worum es wirklich geht

Anders, als von vielen Menschen angenommen, geht es hier längst nicht mehr um Frau Sarrazin und die von ihr verbreiteten Unwahrheiten. Ursula Sarrazin hatte seit Oktober 2012 genügend Zeit, ein minderjähriges Kind zu schützen. Sie hätte zum Beispiel beim Verlag die Schwärzung des Namens durchsetzen können. Sie hätte aber auch die einstweilige Verfügung akzeptieren können. Wie auch immer: Nach so langer Zeit ist klar, dass Frau Sarrazin keinerlei Interesse am Wohlergehen meines Kindes hat.

Worum geht es uns also dann? Nun, in unserem Fall scheinen sämtliche zuständigen Stellen (Gerichte, Schulbehörde, Datenschutzbeauftragte etc.) versagt zu haben. Von den Unwahrheiten im Buch einmal abgesehen, schien es bisher unmöglich, Klarnamen von Bürgern, ob Kind oder Erwachsener, unerlaubt, ungefragt und erstmalig öffentlich zu machen. In unserem Fall wurde der Name eines minderjährigen Kindes vollständig veröffentlicht, so dass das Kind identifizierbar wurde. Es spielt hier überhaupt keine Rolle, ob die diffamierende, das Kind in seinem Ruf verletzende Berichterstattung wahr oder falsch ist. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass ein minderjähriges Kind das Recht auf Schutz hat. Also, selbst wenn Frau Sarrazin bei der Wahrheit geblieben wäre, hätte sie niemals ein damals erst 7 Jahre altes Kind öffentlich an den Pranger stellen dürfen.

Da in der Vergangenheit des Öfteren Namen und ganze Passagen geschwärzt wurden, insbesondere dann, wenn ein Prominenter klagt, sind wir natürlich davon ausgegangen, dass das auch hier kein Problem darstellen dürfte. Ohnehin gingen wir zunächst davon aus, dass der Name versehentlich veröffentlicht wurde, hatten also die Hoffnung, dass Verlag und Autorin auf unsere Abmahnung entsprechend reagieren und sei es nur, weil es ihnen ja nach eigener Aussage um das Wohl von Kindern geht. Sie alle wissen, dass diese Hoffnung nicht erfüllt wurde. Uns blieb also nur der Gang vors Gericht. Nach einem ersten Erfolg gingen Verlag und Autorin in Berufung und gewannen. Damit nahm unsere persönliche Katastrophe ihren Verlauf.

Was geschah vor den Gerichten?

Die Gegenseite reichte fleißig Schriftsätze mit weiteren Unwahrheiten und Beschimpfungen gegen mich, die Mutter ein. In einem dieser Schriftsätze wurde sogar behauptet, dass nicht meine Tochter, sondern eigentlich Frau Sarrazin die Geschädigte in diesem Fall ist und sie wegen mir (Mutter) vorzeitig aus dem Schuldienst ausscheiden musste und dadurch empfindliche Pensionskürzungen zu tragen hat. Eine Frechheit, insbesondere, wenn man bedenkt, dass es einer der letzten Schriftsätze vor dem unverständlichen Urteil war. Man wusste also, mit welchen Folgen Kind und Familie zu kämpfen hatten und schämte sich nicht, wiederholt Frau Sarrazin als Geschädigte darzustellen, während das Kind ignoriert wurde. Wir widerlegten zahlreiche Unwahrheiten mit Hilfe von Zeugen und Dokumenten. Nur: Die Zeugenangebote wurden offensichtlich ebenso ignoriert wie alles andere, das von uns eingereicht wurde. Nicht einer unserer Zeugen wurde gehört.

An dieser Stelle zitiere ich noch einmal meine Ausführungen an anderer Stelle unserer Webseite:

"Ich sehe aktuell keine Möglichkeit, unseren Ruf wiederherzustellen und uns wirksam zu wehren als diese. Sonst hätte ich diesen Weg nicht gewählt. Nur so ist es mir möglich, die Menschen zu erreichen, die in der Annahme, ich hätte Ursula Sarrazin gemobbt, auf meine Webseite kommen, die uns beschimpfen und auf andere Art das Leben schwermachen. Denn ich habe Frau Sarrazin absolut nicht gemobbt! Jeder, der das nur deshalb glaubt, weil sie es im Buch oder anderswo in der Öffentlichkeit behauptet, sollte wissen, dass es mindestens drei Versionen zum Ausscheiden der Lehrerin Sarrazin gibt. Und alle drei Versionen sind vom Ehepaar selbst in die Öffentlichkeit gebracht worden.

1. Version

Viele Medien berichteten darüber, ich nehme an dieser Stelle einen Artikel des Tagesspiegels als Beispiel. Dort heißt es unter anderem:

Wie ihr Mann Thilo Sarrazin, der frühere Berliner Finanzsenator und ehemalige Bundesbankvorstand, am Montag gegenüber dem Tagesspiegel sagte, hat seine Frau dies bereits im Herbst der Personalstelle angekündigt und die Beurlaubung beantragt. Zu einem Zeitpunkt also, bevor die erneute öffentliche Debatte um die Lehrmethoden Ursula Sarrazins begann.

Thilo Sarrazin begründete den Wunsch seiner Frau nach einem vorzeitigen Ruhestand damit, dass sich durch sein Ausscheiden bei der Bundesbank die Lebensplanung verändert habe. Ursprünglich habe man gemeinsam 2014 das Berufsleben beenden wollen. Seine Frau werde im September 60 Jahre alt. Deswegen habe man sich überlegt, dass sie auch früher mit dem Schuldienst aufhören könne, sagte Sarrazin.

(Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/beurlaubung-beantragt-ursula-sarrazin-will-vorzeitig-aufhoeren/3731874.html vom 24.01.2011 um 23.08 Uhr)

2. Version

Nachdem Frau Sarrazin das Buch geschrieben hatte, war keine Rede mehr davon, dass Frau Sarrazin ihren Beurlaubungsantrag bereits vor Beginn der Debatte beschlossen hatte. Nun war es das Mobbing von Eltern, Kollegen und Vorgesetzten, das dazu führte, dass sie den Schuldienst verlassen musste. Diese Version steht auch im Buch Hexenjagd selbst. Auf Seite 15 heißt es:

Das Mobbing hat funktioniert. Ich musste den Schuldienst verlassen, weil es unter diesen Umständen für mich unmöglich war, weiter zu unterrichten.

Auch der Verlagsjurist Rainer Dresen verwendete diese Version in einem Interview.

Es geht darin aber auch um in der Tat skandalöse Vorfälle, die letztlich zum unverschuldeten freiwilligen Ausscheiden von Frau Sarrazin aus dem Schuldienst führten. 2011 hat sie sich vom Schuldienst beurlauben lassen, weil sie zuvor über längere Zeit von Eltern und Lehrerkollegen diversen Dienstvergehen bezichtigt wurde, von denen sich aber kein einziges als nachweisbar herausstellte. Die Berliner Schulverwaltung ließ Frau Sarrazin dabei komplett im Regen stehen und unternahm nichts, um sie zu schützen. Aus Sicht von Frau Sarrazin handelte es sich bei diesem alles andere als kollegialen Vorgehen gegen sie um eine Art Mobbing, geschürt offenbar auch von Vorbehalten gegen ihren Mann, den Autor Thilo Sarrazin.

(Quelle: http://www.buchmarkt.de/content/52442-neuer-buchskandal-um-sarrazin-interview-mit-rainer-dresen.htm?hilite=sarrazin am 28.09.2012 um 11.56 Uhr)

Nachdem ich gerichtlich gegen die Namensnennung und die unwahren Tatsachenbehauptungen vorgegangen war, kam eine dritte Version an die Öffentlichkeit:

Im Interview mit dem Hessischen Rundfunk, das am 25.09.2013 noch online verfügbar war, mittlerweile aber leider nicht mehr zur Verfügung steht, (ursprüngliche Quelle: http://www.hr-online.de/website/specials/buchmesse2012/index.jsp?rubrik=76991&key=standard_document_46119015&mediakey=fs/allgemein/20121012_sarrazin&type=v, ) behauptet sie, dass unser Fall, also im Grunde ich, dafür verantwortlich ist, dass sie ihren Schuldienst quittieren musste. Frau Sarrazin berichtete in dem rund 20 Minuten dauernden Interview ab der 2. Minute von unserem Fall. Neben den üblichen Behauptungen, dass es sich beim Springen allein um meinen Wunsch gehandelt habe, sagt sie von Minute 2:18 bis zu Minute 2:33 folgendes:

“Das war eigentlich schon so der erste ganz massive Angriff auf mich als Lehrerin, ohne dass es korrigiert wurde. Das hatte natürlich Folgen. Und das führte dann im Jahre 2011 im Januar dazu, dass es definitiv nicht mehr möglich war für mich zu unterrichten.”

Quelle: http://www.hr-online.de/website/specials/buchmesse2012/index.jsp?rubrik=76991&key=standard_document_46119015&mediakey=fs/allgemein/20121012_sarrazin&type=v, - Zeugen, die dieses Interview gesehen haben, sind vorhanden, unter anderem natürlich mein Anwalt.

Mir liegt diese Version auch in anderer Art schriftlich vor, für meine Begriffe sogar noch sehr viel schlimmer formuliert.

Fakt ist: Man bekommt den Eindruck, dass die Begründung für das Ausscheiden aus dem Schuldienst je nach Bedarf formuliert wurde."

Sie sehen, nach diesen unterschiedlichen Versionen kann ich die Behauptung im Schriftsatz der generischen Anwälte nur als faustdicke Lüge ansehen. Ich bin absolut nicht schuld am Ausscheiden von Frau Sarrazin. Und ebenso wenig daran, dass sie nun Pensionskürzungen hinnehmen muss!

Die Gerichte ignorierten außerdem die Folgen für das Kind:

- Angst- und Panikattacken

- monatelange Krankschreibung

- erzwungener Schulwechsel

- Beschimpfungen

- Bedrohung durch Rechtsradikale

Um nur einige zu nennen. Und ich denke doch, dass diese Folgen in die Entscheidung des Gerichts, den Namen zu schwärzen, einfließen hätten müssen. Nein, keine Chance!

Ich möchte an dieser Stelle die Begründung des Urteils gegen ein Kind des Kammergerichts Berlin veröffentlichen. Das Eilverfahren hat gut anderthalb Jahre gedauert. Uns wurde schließlich angekündigt, dass wir im Januar 2014 mit einer Entscheidung rechnen können. Tatsächlich erging das Urteil erst dann, als das Hauptsacheverfahren abgeschlossen war und die Gegenseite dem Kammergericht das Urteil (wir erinnern uns an die juristische Einschätzung: Fehlurteil) zugesandt hat. Dann ging es aber erstaunlich schnell.

Bitte gehen Sie zur Ansicht des Urteils auf die Seite www.kinderschutz.land. - Hier ließen sich die Dokumente leider nicht hinterlegen.

Sie können diesem Beschluss u.a. entnehmen: "Dass gerade der Fall der Antragstellerin in ihrer Schule besprochen worden sei, ist weder schlüssig dargelegt noch glaubhaft gemacht." Das ist insofern interessant, als wir den Lehrer, in dessen Unterricht das Buch zwei Mal angesprochen wurde, als Zeugen benannt haben! Das Gericht hätte ihn also nur fragen müssen. Meine Frage dazu: Wie soll man etwas glaubhaft darlegen, wenn Zeugenangebote vom Gericht nicht wahrgenommen werden?

Ferner können Sie dem Beschluss entnehmen, dass das Gericht keine Gefahr sieht, dass die Klägerin (mein Kind) Anfeindungen durch verfassungsfeindliche Subjekte ausgesetzt sein könnte, da ja ihr Name nicht auf den rechtsradikalen Seiten auftaucht. Im Urteil wurde im Übrigen nur eine der Seiten aufgeführt. Nun, ich als Laie sehe das so: Durch rechtsradikale Webseiten wurde unsere Wohnanschrift öffentlich zugänglich gemacht. Sicher, dies geschah unter Verwendung meines Namens, es wird dort aber auch explizit darauf hingewiesen, dass ich die Mutter sei. Davon abgesehen, muss ich davon ausgehen, dass alle, die mit mir zusammenleben, nun einer Gefahr ausgesetzt sind, denn die Wohnadresse wurde öffentlich zugänglich gemacht. Da auch die Klägerin als mein Kind unter dieser Anschrift erreichbar ist, hat auch sie ein Schutzbedürfnis erlangt. Das Gericht kommt ganz offensichtlich nicht zu dieser Feststellung.

Zu den anderen Gründen muss ich mich nicht äußern, ich denke, sie sprechen für sich selbst. Die oben genannten Beispiele dienen nur dazu, Ihnen unsere Erfahrungen näher zu bringen. Es ist sicher leicht für Richter, jemanden als unglaubhaft einzustufen, wenn keine Zeugenangebote wahrgenommen werden. Nur richtig ist es nicht. Und so konnte das Gericht sogar mit Leichtigkeit die monatelange Krankheit und die psychischen Beschwerden ignorieren. Sie ahnen es sicher schon: Die Ärztin wurde auch nicht gehört.

Ich werde mich später noch ausführlicher zu den Gerichten äußern, denn was wir hier zum Teil erleben mussten, widerspricht allem, was ich jemals über einen funktionierenden Rechtsstaat gedacht habe.

Die Behörden griffen nicht ein

Nun gab es natürlich noch andere Möglichkeiten. Ursula Sarrazin plaudert in ihrem Buch Dienstgeheimnisse aus. Außerdem erzählt sie persönliche, teils intime Details aus dem Leben von Schülern und Eltern. Das ist verboten. Eigentlich. Durch die Schriftsätze zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen konnte ich mich zudem davon überzeugen, dass Frau Sarrazin offenbar schulinterne Unterlagen (ob als Kopie oder Original kann ich nicht in jedem Fall beurteilen) mindestens zu unserem Fall in ihrem Privathaushalt aufbewahrte. Auch das ist verboten.

Datenschutzbeauftragte und Schulbehörde reagierten ganz offensichtlich nicht. Zumindest wurde mir gegenüber gesagt, dass man nichts tun könne. Warum nicht? Gilt das Schulgesetz nicht für Frau Sarrazin?

Warum diese Öffentlichkeit?

Einige Menschen fragen mich, warum ich an die Öffentlichkeit gegangen bin. Zunächst einmal war der Gang an die Öffentlichkeit ein purer Verzweiflungsschritt. Ich wählte diesen Weg nach dem letzten Urteil des Oberlandesgerichts Köln, von dem viele Juristen sagen, dass es ein klares Fehlurteil ist. Wir haben alles versucht, fernab von jeder Öffentlichkeit. Hilfe bekamen wir nicht. Warum akzeptieren Sie das Urteil nicht und lassen den Fall ruhen? Das ist eine andere Frage, die mir oft gestellt wird.

Nun, ich kann nicht akzeptieren, dass die Belange eines (über)mächtigen Konzerns und einer Politikergattin wichtiger sind als der Schutz eines minderjährigen Kindes.

Damit das ganz klar ist: Es geht hier nicht um einen Verlag, der durch meine Bitte, den Namen meines minderjährigen Kindes zu schwärzen, in seiner Existenz gefährdet wäre. Die Schwärzung des Namens hätte mit sehr wenig personalem und finanziellem Aufwand erfolgen können. Damit wäre auch nichts davon an die Öffentlichkeit gekommen. Warum Verlag und Autorin so gegen den Schutz des Kindes agiert haben, verstehe ich nach wie vor nicht. Mein Gott, gerade in der Random House Verlagsgruppe passiert es, dass Namen und Passagen geschwärzt werden müssen, weil Prominente klagen. Warum kann dies bei einem minderjährigen Kind nicht freiwillig erfolgen?

Was also wäre passiert, wenn ich nicht an die Öffentlichkeit gegangen wäre, das Urteil akzeptiert hätte und den Fall ad acta gelegt hätte?

Wir hätten die Folgen trotzdem tragen müssen. Viele vergessen, dass unsere Wohnanschrift auf rechtsradikalen Webseiten öffentlich zugänglich gemacht wurde. Das hätte sich nicht geändert. Die Öffentlichkeit bietet in diesem Fall sogar eine gewisse Schutzfunktion. Wir stehen nicht mehr allein da.Wir hätten akzeptiert, dass Behörden und Gerichte ein Kind im Stich lassen und ganz offensichtlich Gesetze nicht anwenden.Wir hätten die Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von mehreren 10.000 € tragen müssen. Jetzt haben wir zumindest noch die Hoffnung, dass der BGH richtig entscheidet und wir dadurch vielleicht sogar einige Kosten ersetzt bekommen.Wir hätten zugelassen, dass Weltkonzerne und Politikerfrauen in Deutschland gleicher sind als Kinder. Das öffnet Tür und Tore auch für neue Fälle, in denen anderen Menschen etwas ähnliches passiert. Wenn niemand diese Praktiken öffentlich macht, geht das immer so weiter.Und nicht zuletzt hätten wir Urteile zugelassen, die es künftig jedem Menschen vom Schlage Sarrazin leicht machen, ein Buch mit Unwahrheiten und Nennung von Klarnamen zu veröffentlichen ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Wollen Sie wirklich irgendwann den Inhalt der Schulakte Ihres Kindes verfälscht in einem Buch wiederfinden? Wollen sie, dass Ihr immer noch minderjähriges Kind öffentlich und mit vollem Namen von seiner Lehrerin an den Pranger gestellt wird? So weit darf das Recht auf Freiheit der Berichterstattung nicht gehen!

Dass etwas hier gehörig falsch läuft, sehe ich schon daran, dass im Hintergrund offensichtlich mit großem Ehrgeiz daran gearbeitet wird, so wenig wie möglich über unseren Fall an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Wenn es selbst bei den ach so unabhängigen Petitionsplattformen möglich ist, eine Petition zu blockieren, Unterschriften nicht zu zählen etc., dann sind auch andere Sachen problemlos machbar.

Das kollektive Schweigen

Ich habe es in letzter Zeit oft beklagt: Es ist schlimm, dass unser Fall so totgeschwiegen wird. Sicher, wir haben großartige Hilfe von vielen Menschen erhalten. Die Medien hätten aber die Aufgabe gehabt, die Hintergründe zu recherchieren (nicht nur bei der Gegenseite) und über unseren Fall zu berichten. So hätten sie vielleicht dazu beitragen können, dass das Unrecht an einem Kind wieder gut gemacht wird. Aber sie schweigen. Und das tun nicht nur Medien, die zum Bertelsmann Konzern gehören. Da hat man ja noch fast Verständnis. Nein, sämtliche Medien schweigen. Auch sie haben kein Interesse an unseren Beweisen und Zeugen. Auch sie hinterfragen scheinbar nicht die Unwahrheiten, die nach meinem Gang an die Öffentlichkeit durch den Verlag verbreitet wurden. Man kann es fast mit Humor nehmen, dass unser Fall selbst von der BILD ignoriert wird. Ungewöhnlich ist es schon.

Ein einziger freier Journalist, Jörg Wellbrock, hat einen Artikel über unseren Fall geschrieben. Natürlich konnte er ihn in keiner Zeitung unterbringen und veröffentlichte ihn letztendlich auf seinem Blog. Danke dafür!

Auch sonst erhalten wir keine Hilfe von Menschen, die helfen könnten. Wir haben uns an Politiker und Prominente, die sich öffentlich für Kinderrechte einsetzen, gewandt. Wir haben uns an Kinderhilfsorganisationen gewandt. Es ist gruselig. Mit der Zeit kommt man sich richtig unsichtbar vor. Umso dankbarer sind wir, dass uns die Netzfrauen seit Kurzem unterstützen.

Wir können diesen Kampf nicht aufgeben. Ich weigere mich, meiner Tochter beizubringen, dass man tunlichst die Klappe zu halten hat, wenn jemand stärker ist - wir sind im Recht! Ich weigere mich, für den Fehler einer verbitterten Lehrerin und eines Riesenkonzerns zu bezahlen. Ich weigere mich, es zuzulassen, dass meine Familie bedroht und beschimpft wird, weil Autorin und Verlag (weiter) Unwahrheiten verbreiten. Und ich werde es ganz sicher nicht zulassen, dass so etwas jemals wieder einem Kind und seiner Familie passiert.

Weitere Beschimpfungen und Unterstellungen

Auch jetzt noch müssen wir es uns gefallen lassen, der Lüge bezichtigt zu werden. Viele glauben unserer Darstellung nicht, weil sie denken, dass die Gerichte dann anders entschieden hätten. Hier möchte ich noch einmal ganz deutlich klarstellen: Selbst wenn alles so wäre, wie von Frau Sarrazin und Verlag behaupten, hätte dem Kind dadurch kein Schaden entstehen dürfen! Es gibt Rechte, die auch oder gerade einem Kind zustehen und die wurden hier gebrochen!

Davon aber abgesehen: Der beste Beweis dafür, dass ich die Wahrheit sage, ist vermutlich der, dass weder Frau Sarrazin noch der Verlag gegen mich geklagt haben. Jeder, der den Weg der Familie Sarrazin mitverfolgt hat, kann sich denken, dass Frau Sarrazin höchstwahrscheinlich umgehend geklagt hätte, wenn jemand Lügen über sie erzählt. Dass sie das unterließ, kommt einem Geständnis doch ziemlich nahe, oder?

Falls Sie noch Fragen haben, stehe ich jederzeit gern zur Verfügung!

Patricia Grüger


Frau Sarrazin & Random House Verlag:

Nachdem Sie Ihr Ziel, das Buch "Hexenjagd-Mein Schuldienst in Berlin" wirtschaftlich zu verwerten nach eigener Aussage erreicht und sich gemeinsam mit Frau Sarrazin gegen den Schutz eines minderjährigen Kindes entschieden haben, bleibt uns nur noch, Wiedergutmachung zu fordern.

Deshalb:

1. Gestehen Sie diesen Fehler ohne weitere unwahre Tatsachenbehauptungen öffentlich ein und entschuldigen Sie sich bei Kind und Familie!

2. Übernehmen Sie freiwillig sämtliche, der Familie durch IHREN Fehler entstandene Kosten!

3. Begleiten Sie Kind und Familie auf ihrem Weg, ein rechtskräftiges Urteil zum Schutz aller Kinder vor ähnlichen Vorfällen zu erreichen und übernehmen Sie auch dafür alle noch entstehenden Kosten.

4. Übernehmen Sie Verantwortung durch eine umfangreiche Wiedergutmachung. Das Kind sollte Schadensersatz und Schmerzensgeld bekommen. Denken Sie an die Folgen, die Kind und Familie ertragen mussten und noch müssen!!!

5. Verpflichten Sie sich öffentlich, NIE WIEDER einem Autoren zu erlauben, den vollständigen Namen eines minderjährigen Kindes oder anderer, völlig unbekannter und unbeteiligter Person, zu veröffentlichen und unwahre Tatsachen zu verbreiten bzw. Tatsachen zu unterdrücken, um andere Menschen zu diskreditieren.

6. Nehmen Sie sämtliche, noch im Verkauf befindliche Bücher der Erstauflage, auch gebrauchte Exemplare, dadurch vom Markt, indem Sie diese aufkaufen und vernichten! Das ist das Mindeste, wenn Sie sich wirklich dem Wohle von Kindern verpflichtet fühlen und ehrlich Verantwortung für das Leid, dass Sie meiner Tochter durch die Namensnennung zugefügt haben, übernehmen wollen.

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