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Erfolg
«Psychologische Psychotherapie während der Coronakrise gestrichen – das darf nicht sein!»

«Psychologische Psychotherapie während der Coronakrise gestrichen – das darf nicht sein!»

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Diese Petition wurde von Anna W. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Anna W.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
BAG
Die Petition wurde am Freitag 17. April 2020 Herrn Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) überreicht.

Die Petition wurde innerhalb von nur zehn Tagen 15'605 Mal unterzeichnet. Dies zeigt, dass die Forderung breit unterstützt wird, den Nerv getroffen hat und als dringlich erachtet wird. Danke, dass ihr dieses Zeichen in so kurzer Zeit in derart deutlicher Anzahl gesetzt habt!

Das passiert jetzt:
• Die Petitionsübergabe wird von einer Pressemitteilung gemeinsam mit der Stiftung Pro Mente Sana begleitet
• Die Psychologie-Berufsverbände FSP, SBAP und ASP veröffentlichen zeitgleich ebenfalls eine Pressemitteilung, in welcher sie sich im unterstützenden Sinn zur Petitionsforderung zu Wort melden.
• Auf www.inclousiv.ch sind Videostatements von Valeska Beutel, Anne Wälchli, Roger Staub, Andi Daurù zu sehen.
• Nationalrätin Melanie Mettler (GLP, Bern) ist durch die Petition auf das Anliegen aufmerksam geworden und setzt sich in der parlamentarischen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) dafür ein, dass die Limite für psychologische Psychotherapie, die online/telefonisch stattfindet, aufgehoben wird.
Unser Ziel bleibt: eine gleichbleibende, stabile und verlässliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.

Danke für eure Unterstützung!


Psychologische Psychotherapeutinnen werden während der Coronakrise mehr denn je gebraucht. In jeder Talksendung zur Coronakrise sitzen heute PsychotherapeutInnen mit am Tisch. In der Schweiz hat das Bundesamt für Gesundheit nach Rücksprache mit den Krankenversicherern jedoch entschieden, ihre wichtige Arbeit zu verunmöglichen, indem es ihnen die Fortsetzung der ambulanten Psychotherapie per Telefon oder Videokonferenzprogramme nicht erlaubt! Das ist völlig unverständlich und hat schwere Folgen für Tausende von PatientInnen!

Am 2. April hat das Bundesamt für Gesundheit Schweiz (BAG) nach Rücksprache mit den Dachverbänden der Krankenversicherer entschieden, dass fachärztlich delegiert arbeitende psychologische PsychotherapeutInnen die ambulante Psychotherapie für PatientInnen mit einer psychiatrischen Diagnose während der Pandemie nicht telefonisch oder online fortsetzen dürfen. Für Telefon- und Onlinegespräche und alle weiteren Leistungen in Abwesenheit des Patienten stehen insgesamt 360 Minuten pro Halbjahr zur Verfügung. Dies ist eine Stunde pro Monat! Unter diesen Bedingungen müssten psychologische PsychotherapeutInnen in der Schweiz die ambulanten Psychotherapien ab sofort auf unbestimmte Zeit unterbrechen und damit ihre kranken und während der Pandemie zusätzlich belasteten Patientinnen und Patienten, Erwachsene und Kinder, buchstäblich im Regen stehen lassen. Dazu käme ein sofortiger Aufnahmestopp für neue Patientinnen und Patienten bei mehreren tausend psychologischen PsychotherapeutInnen, in einer Zeit ausserordentlicher Belastungen für weite Teile der Bevölkerung. Das darf nicht sein! Hingegen erlaubt das BAG richtigerweise den PsychiaterInnen die Fortsetzung der ambulanten Psychotherapien per Telefon und Videokonferenzprogramme ohne Einschränkungen. Diese Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar. 
Wir fordern dringend, dass ambulante Psychotherapie, die während der Pandemie nach Möglichkeit online oder telefonisch praktiziert werden soll, sowohl von ärztlichen wie von psychologischen PsychotherapeutInnen gleich wie Psychotherapie in der Praxis abgerechnet werden kann. 

Delegiert arbeitende psychologische PsychotherapeutInnnen arbeiten mit PsychiaterInnen zusammen in der ambulanten Praxis. Sie begleiten PatientInnen mit leichten bis schweren psychischen Störungen psychotherapeutisch und rechnen ihre Leistungen über die Grundversicherung ab. Seit Beginn der Coronakrise werden nur noch dringende PatientInnen, welche telefonisch nicht ausreichend begleitet werden können, in der Praxis behandelt. Die Praxen halten die Hygienerichtlinien des BAG und die Abstandsregeln ein.

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