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Kein generelles Verbot von Gifttieren in NRW! Haltung unter kontrollierten Rahmenbedingung
Nico P.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Ursula Heinen-Esser
Kein generelles Verbot von Gifttieren in
NRW! Haltung unter kontrollierten Rahmenbedingungen erlauben!
Nordrhein-Westfalen
möchte ein Gifttier-Gesetz verabschieden, das sogenannte „Dritte“ (also nicht
die Halter) vor der Gefahren durch Giftschlangen, Skorpione und Spinnen
schützen soll. Bisher sind aber noch keine sogenannten „Dritten“ gebissen
worden oder ernsthaft akut bedroht gewesen. Trotzdem soll die Haltung fast
aller Arten mit einem Giftapparat in Privathand ausnahmslos verboten werden. Ein generelles Haltungsverbot wird
aber nicht alle Menschen davon abhalten, sich trotzdem Gifttiere anzuschaffen
und führt dann dazu, dass trotzdem gehaltene Tiere nicht legal abgegeben werden
können, keine Tierarztbesuche möglich sind und auch eventuell Nachzuchten nur
illegal weiter gegeben werden können oder ausgesetzt werden. Was also will die
Landepolitik mit einem Gifttiergesetz erreichen? Eine Gefährdung Dritter ist
bei vielen anderen Aktivitäten bedeutend höher, ohne dass dort bisher ein
Regelungsbedarf gesehen wurde! Z.B. kommen regelmäßig Menschen durch Hunde, Pferde oder Bienen ums leben.
Die Unterzeichner sprechen
sich für die Möglichkeit einer kontrollierten Haltung von Gifttieren aus.
Voraussetzung einer Haltungsgenehmigung sollten die Meldepflicht giftiger Tiere
sein, die nachgewiesene Sachkunde in der Haltung der Tiere, ein entsprechender
Versicherungsschutz, sowie geeignete Terrarien und Räumlichkeiten.
NRW! Haltung unter kontrollierten Rahmenbedingungen erlauben!
Nordrhein-Westfalen
möchte ein Gifttier-Gesetz verabschieden, das sogenannte „Dritte“ (also nicht
die Halter) vor der Gefahren durch Giftschlangen, Skorpione und Spinnen
schützen soll. Bisher sind aber noch keine sogenannten „Dritten“ gebissen
worden oder ernsthaft akut bedroht gewesen. Trotzdem soll die Haltung fast
aller Arten mit einem Giftapparat in Privathand ausnahmslos verboten werden. Ein generelles Haltungsverbot wird
aber nicht alle Menschen davon abhalten, sich trotzdem Gifttiere anzuschaffen
und führt dann dazu, dass trotzdem gehaltene Tiere nicht legal abgegeben werden
können, keine Tierarztbesuche möglich sind und auch eventuell Nachzuchten nur
illegal weiter gegeben werden können oder ausgesetzt werden. Was also will die
Landepolitik mit einem Gifttiergesetz erreichen? Eine Gefährdung Dritter ist
bei vielen anderen Aktivitäten bedeutend höher, ohne dass dort bisher ein
Regelungsbedarf gesehen wurde! Z.B. kommen regelmäßig Menschen durch Hunde, Pferde oder Bienen ums leben.
Die Unterzeichner sprechen
sich für die Möglichkeit einer kontrollierten Haltung von Gifttieren aus.
Voraussetzung einer Haltungsgenehmigung sollten die Meldepflicht giftiger Tiere
sein, die nachgewiesene Sachkunde in der Haltung der Tiere, ein entsprechender
Versicherungsschutz, sowie geeignete Terrarien und Räumlichkeiten.
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