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Diese Petition wurde beendet
An alle Landtage der Bundesrepublik Deutschland: Kampf für die Abschaffung der Rundfunkgebühren

An alle Landtage der Bundesrepublik Deutschland: Kampf für die Abschaffung der Rundfunkgebühren

Diese Petition wurde beendet
50 Unterschriften

Sieglinde F.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
An alle Landtage der Bundesrepublik Deutschland
Volksbegehren: (Unterschriften) ~ 180.000

Ich habe für vieles Verständnis.
Am meisten stört mich, dass wir nun mit unserem Geld das Staatsmonopol Rundfunk und Fernsehen finanzieren sollen.
Wenn diese Sender sich nicht selbst finanzieren können und sich dadurch zu einer anderen Art von Pay-TV machen, dann sollen sie sich privatisieren.
Aber bitteschön nicht auf Kosten der Bürger!

Meine persönliche Meinung:

Ein öffentlich rechtliches Fernsehprogramm und Hörfunkprogramm reicht.

Ich sehe nicht ein, dass ich mit meinem Geld 12 Rundfunk- und Fernsehanstalten, wie aus der Tabelle weiter unten ersichtlich, finanzieren muss.

Kleiner Mathematik-Unterricht:

17,98 € / 12 Sender * 2 Sender = 3,00 €.

Ich glaube, diese 3,00 € wäre jeder bereit zu zahlen.

Zitat:
"2. Die Grundzüge des Rundfunkbeitragsrechts
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stellt ab dem 1.1.2013 die neue Finanzierungsgrundlage
für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (und die Landesmedienanstalten)
dar. Er ist in den einzelnen Bundesländern jeweils als Landesgesetz erlassen
und enthält die Regelungen zur Beitragspflicht, zur Befreiung sowie zu den Rechten
und Pflichten der Beitragsschuldner und der Landesrundfunkanstalten."

Seit dem 01.01.2013 ist jeder Haushalt verpflichtet, auf Grund des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag diesen Beitrag zu zahlen.

Egal ob ein Haushalt einen Fernseher oder Radio besitzt. Egal ob ein Interesse besteht, diese Sender zu benutzen.
Demokratie bedeutet für mich: das Recht zu haben, um bei allen Entscheidungen direkt Mitsprechen und direkt Mitwirken zu können.

Wie werden die TV-/Hörfunk-Produkte gefertigt? Welche Kosten entstehen dabei? Wer verdient was dabei?

Da solche Informationen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, verliert der Verbraucher, sprich Rundfunkgebühren-/Beitragszahler, jede Kontrolle über die von ihm finanzierten Beiträge der ÖRR.

Wie kann es sein, dass die Einnahmen durch die Rundfunkgebühren im Laufe der Jahre prozentual um ein vielfaches höher gestiegen sind, als die Steuereinnahmen des Staates?

Zitat: www.rundfunkbeitrag.de
"Sie weist für das Jahr 2012 Gesamterträge in Höhe von 7.492.520.505,97 Euro aus. Diese liegen 41.003.184,20 Euro unter dem Ergebnis von 2011."

Verteilung der Gebührenerträge 2012 auf die Rundfunkanstalten
Rundfunkanstalt Gesamterträge*) in EUR
Bayerischer Rundfunk 906.034.030,70
Hessischer Rundfunk 408.147.732,49
Mitteldeutscher Rundfunk 585.657.568,83
Norddeutscher Rundfunk 967.968.851,33
Radio Bremen 42.141.424,77
Rundfunk Berlin-Brandenburg 366.265.030,08
Saarländischer Rundfunk 67.286.143,64
Südwestrundfunk 996.539.516,88
Westdeutscher Rundfunk 1.146.225.694,77
ARD (insgesamt) 5.486.265.993,49
Zweites Deutsches Fernsehen 1.813.823.518,89
Deutschlandradio 192.430.993,59
Gesamt 7.492.520.505,97

7,5 Milliarden EURO gezwungener Maßen finanziert von den Bürgern Deutschlands.

Wie ist das rechtlich noch zu akzeptieren?

Zitat: http://www.experto.de/verbraucher/geld-sparen/verbraucherrecht/so-wehren-sie-sich-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag-teil-2.html

"In der steuerrechtlichen Fachliteratur wird ein Beitrag definiert als eine Aufwendungsersatzleistung für die Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung einer öffentlichen Einrichtung. Der Beitragsbegriff wird zudem in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer definiert.

Selbst wenn man den in Deutschland existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine öffentliche Einrichtung im Sinne der genannten Definition auffassen möchte, so muss doch konstatiert werden, dass die neue Haushaltsabgabe weder dazu dient, den öffentlichen Rundfunk "herzustellen", noch dazu, ihn "anzuschaffen" oder gar zu "erweitern" – vielmehr geht es um die Finanzierung der laufenden Ausgaben.
Nach all dem ist es aus meiner Sicht äußerst zweifelhaft, ob die Haushaltsabgabe ein Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne ist."

Dieser Meinung schließe ich mich voll und ganz an.

Im Namen aller Unterzeichnenden

Sieglinde Franke


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