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Diese Petition wurde beendet
An das Volk: Einzug des ICCJV  in den Justizpalast Wien am 15.4.2015

An das Volk: Einzug des ICCJV in den Justizpalast Wien am 15.4.2015

Diese Petition wurde beendet
50 Unterschriften

ICCJV I.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
An das Volk
Am 19. Juni 2014 wurde das Internationale Gericht für Allgemeingültige Rechtsprechung, Völkerrecht und Naturrecht in Wien etabliert. Das Gesetz von Natürlicher Freiheit und die Grundlage von Gerichtshöfen Allgemeingültiger Rechtsprechung sind wie folgt:

https://www.iccjv.org/pressemitteilung20072014

Wien, 11. Jänner 2015

ICCJV 11.01.2015/ 002 Öffentliche Bekanntmachung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Die Souveräne des INTERNATIONAL COMMON LAW COURT VIENNA (INTERNATIONALER GERICHTSHOF FÜR ALLGEMEINGÜLTIGE RECHTSPRECHUNG WIEN) geben heute am 11. Jänner 2015 öffentlich bekannt, dass der INTERNATIONAL COMMON LAW COURT VIENNA offiziell mit 01. Februar 2015 alle im Land Österreich befindliche sogenannte LANDESGERICHTE (siehe Anhang) bezieht. Das bedeutet, dass der INTERNATIONAL COMMON LAW COURT VIENNA je nach Größe der ang. LANDESGERICHTE 2-3 Räume voll möbliert in Standardausführung ohne jegliche Kosten in Anspruch nimmt. Wobei der bevorstehende Einzug und tatsächliche Inanspruchnahme der Räume dem jeweiligen ang. LANDESGERICHT separat in einer ÖFFENTLICHEN BEKANNTACHUNG bekannt gegeben wird. Der Anspruch ist berechtigt, alles wurde dem Volk zurückgegeben, alles ist im Voraus bezahlt, siehe UCC Doc. Nr. 2012127914 und 2013032035 auch veröffentlicht in https://www.iccjv.org

Somit können alle Männer, Frauen und Kinder im Land Österreich und auch International in einem der COMMON LAW GERICHTE offiziell Klage einreichen. Das COMMON LAW GERICHT wird wie bereits bekannt zwei Sprachig geführt DEUTSCH und ENGLISCH wobei DEUTSCH die Hauptsprache darstellt. Sollten Männer, Frauen oder Kinder in englischer Sprache Klage einreichen ist Voraussetzung, die Übersetzung (Deutsch) davon mitzuschicken. Bei Gerichtsverhandlungen ist Voraussetzung, dass ein Dolmetscher vom Kläger selbst beigestellt wird.

Durch den Einzug in die im Anhang stehende ang. LANDESGERICHTE, wird es dem Volk erleichtert Zeugenmaterial abzugeben oder Verhandlungen in der Nähe seines Domizils abzuhalten.

Der tatsächliche Beginn der Einreichungsmöglichkeit für Klagen, Abgabe von Zeugenmaterial oder angehende Verhandlungen in diesen STANDORTEN wird in einer weiteren ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNG bekannt gegeben.

Überprüft werden im Jahr 2015, jedoch nicht beschränkt auf



  • Festnahmen die auf angeblicher Finanzschuld, Vaterschaft oder Freie Energie beruhen.

  • Festnahmen von Kindern und Jugendlichen jeglicher Art.

  • Kinder die mit Gewalt von ihren Eltern entfernt wurden und zwangspsychiatriert werden.

  • Kinder die gegen ihren Willen in sog. Kinderheime untergebracht wurden.

  • Kinder die gegen ihren Willen Fremduntergebracht sind und der Kontakt zu den Eltern verwehrt wird.

  • Pflegefamilien und die Fälle der betroffenen Kinder werden untersucht.Zwangsenteignungen

  • Zwangs-Sachwalterschaft sei es über sog. Vereine, Anwälte oder Familienmitglieder

  • Familien die derart geschädigt wurden, dass sie nicht mehr überlebensfähig sind und im Winter kein Heizmaterial oder anderweitige Heizmöglichkeit oder anständiges warmes Essen haben, oder keine brauchbare saubere Kleidung besitzen.

  • Menschen die in der heutigen Zeit auf der Straße leben müssen.

Weiteres wird in Kürze der Untersuchungsausschuss Erwin Pröll und Mitverantwortliche siehe Anhang Haftbefehl Erwin Pröll in www.iccjv.org eröffnet. Nähere Informationen erfolgen bei der nächsten ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNG.

Weiteres Zeugenmaterial wird erwartet.



Mitteilung an AUFTRAGGEBER ist Mitteilung an AUFTRAGNEHMER
Mitteilung an AUFTRAGNEHMER ist Mitteilung an AUFTRAGGEBER


Auftraggeber, Auftragnehmer und andere Akteure!

Vielen von euch ist die neue Rechtslandschaft bekannt vielleicht durch Übermittlung durch das VOLK oder anderer Quellen.

  • Alle korporativen Entitäten sind rechtmäßig zwangsvollstreckt und die Gemeinschaftsschuld wurde gelöscht.

  • Wenn ihr also wählt, weiterhin für das Sklavensystem zu arbeiten, werdet ihr dies wissentlich, willentlich und mit eurer freiwilligen Zustimmung tun,

  • und als Einzelindividuum – ohne den Schutz der persönlichen Entschädigung, die zuvor unter dem System der korporativen Regelwerke gewährt wurde.

  • Es verbergen sich dahinter keine Struktur und kein Gesetz mehr.

  • Ihr operiert als freies Individuum, in voller Rechenschaftspflicht für eure eigenen Aktionen und Kreationen.

  • Es ist daher unrechtmäßig, wenn ihr den freien Willen eines anderen Individuums behindert.

  • Es ist unrechtmäßig, wenn ihr euch fälschlicherweise als Vertreter einer nicht mehr existierenden Entität präsentiert, oder wenn ihr ein anderes Individuum wegen einer Schuld verfolgt, die rechtmäßig gelöscht wurde.

Die Würde, der freie Wille und die Freiheit des Menschen ist unantastbar, der INTERNATIONAL COMMON LAW COURT VIENNA ist eine Gerichtsbarkeit des GEWISSENS von Menschen für Menschen die sich auf der Grundlage von Natur- und Völkerrecht gründet, unterstützt und bewahrt die Würde, Rechte, Freiheit und den freien Willen der Männer, Frauen und Kinder.

Naturrecht, Völkerrecht und Common Law (Allgemeingültige Rechtsprechung) gesichert und geschützt durch öffentliche Ordnung UCC 1-103 siehe UCC Einreichungen oder Declaration of Facts,

Männer und Frauen die sich mit Naturrecht, Völkerrecht beschäftigen sind eingeladen als Rechtsberater das Gericht und die Männer und Frauen die Klage einreichten und einreichen zu begleiten.

Für die kommenden Gerichtsverhandlungen wegen Verbrechen gegen die Menschheit, ein Appell an alle Sicherheitskräfte.

Die Sicherheitskräfte die sich für das Gewissen, die Würde, Rechte, Freiheit und den freien Willen des Menschen entscheiden sind eingeladen sich ebenso zahlreich an den INTERNATIONAL COMMON LAW COURT VIENNA per Email court@iccjv.org oder job@iccjv.org zu wenden um angehende Urteile zu vollstrecken.Weiteres wird hier noch einmal verstärkt betont, dass alle Sicherheitskräfte von der Allgemeingültigen Rechtsprechung nicht entbunden sind.Bei Einwänden in Bezug des Einzugs in die Gebäude der ang. LANDESGERICHTE, erwarten die Souveräne des INTERNATIONAL COMMON LAW COURT VIENNA in den nächsten Tagen jedochspätestens in 72 Stunden die Widerlegung der DECLARATION OF FACTS Punkt für Punkt unter der Strafe des Meineides unterschrieben mit nasser Tinte nach geltendem Recht.(DEKLARATION DER FAKTEN original und deutsche Übersetzung siehehttp://www.iccjv.org/declarationoffactsSollte bis dato keine Widerlegung der Fakten eingehen gilt dies als stillschweigende Zustimmung und die Souveräne des INTERNATIONAL COMMON LAW COURT VIENNA bekommen ohne jeglichen Schaden Zutritt in die für sie ausgewählten Räumlichkeiten in den Gebäuden der ang. LANDESGERICHTE (siehe Anhang) um ihre Tätigkeit aufzunehmen. Die Räumlichkeiten sind wie im Absatz 1 dargelegt ausgestattet und verfügbar.Dies ist ein Meilenstein in der Geschichte und wir die Souveräne des International COMMON LAW COURT VIENNA freuen uns euch Männern, Frauen und Kindern dies mitzuteilen.Öffentliche Mitteilung mit Originalunterschrift lieg aufINTERNATIONAL COMMON LAW COURT VIENNA
https://www.iccjv.org/offentlichebekanntmachung11012015
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