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Bundeskanzler Faymann, Vizekanzler Dr. Spindelegger, Landeshptm. Dr. Pröll: Frauen sind der Beratung wert! - Stoppt die

Bundeskanzler Faymann, Vizekanzler Dr. Spindelegger, Landeshptm. Dr. Pröll: Frauen sind der Beratung wert! - Stoppt die

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Diese Petition wurde von Dr. J. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Dr. J.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Bundeskanzler Feymann, Vizekanzler Dr. Spindelegger, Landeshptm. Dr. Pröll
Nach 40 Jahren "Fristenlösung“ und rund 3 Millionen vorgeburtlicher Kinds-Tötungen in Österreich, die Kardinal Schönborn als „kollektiven Selbstmord“ bezeichnet, muss zumindest die Beratung vor dem Abbruch dem Stand der Wissenschaft entsprechen!
Für die in Österreich gesetzlich vor der Abtreibung vorgeschriebene, „vorhergehende ärztliche Beratung“ (§ 97, Abs. 1, Z. 1) sind keinerlei Beratungs-Kriterien vorgeschrieben. Das ist ein verantwortungsloser, fahrlässiger Zustand!
Der Gipfel der barbarischen, an Opferzahlen alle bisherigen Verbrechen in den Schatten stellende „Fristen-End-Lösung“ ist, dass Diese Beliebigkeits-Beratung auch vom Abtreibungs-Arzt, der seinen Lebensunterhalt vom Töten ungeborener Kinder bestreitet und die Überlebensrate dieser Kinder daher gleich Null ist, vorgenommen werden kann.
Nachdem die Niederösterreichische Landesregierung zunächst in Abrede gestellt hat, dass in den Niederösterreichischen Krankenhäusern weiterhin Abtreibungen auf Verlangen durchgeführt werden, wurde nun eingeräumt, dass diese Abbrüche fortgeführt werden, dass jedoch zuvor eine Beratung erforderlich ist:
„Damit dieser Eingriff überhaupt durchgeführt wird, muss die betroffene Frau eine ausführliche Beratung, in welcher auf sämtliche Alternativmöglichkeiten und Unterstützungsangebote für Frauen in verzweifelten Situationen bei unerwünschter Schwangerschaft, sowie auch auf die psychischen und körperlichen Risiken und Spätfolgen eines Schwangerschaftsabbruchs ausführlich eingegangen wird, durch eine unabhängige Beratungsstelle nachweisen. Nur nach dieser Beratung und nur, wenn die Frau auch dann immer noch keine andere Lösung für sich sieht, erfolgt der Eingriff.“
Es gibt somit in Österreich zweierlei Klassen von Beratungen, die eine in den öffentlichen Krankenhäusern Niederösterreichs, denen sich aber nur wenige Frauen unterziehen – in Wien müssen vor Abtreibungen in öffentlichen Krankenhäusern ebenfalls Beratungsstellen mit weniger klaren Beratungszielen aufgesucht werden – und den üblichen Beliebigkeits-Beratungen, für die keinerlei Beratungskriterien bestehen.
Diese Zwei-Klassen Beratung, eine nach dem Stand der Wissenschaften für einen winzigen Promille-Bereich der Frauen in den Niederösterreichischen Krankenhäusern in denen „auch auf die psychischen und körperlichen Risiken und Spätfolgen eines Schwangerschaftsabbruchs ausführlich eingegangen wird“ sowie einer ähnlichen, weniger strengen Regelung in Wiener öffentlichen Krankenhäusern und der anderen, allgemeinen „vorhergehenden ärztlichen Beratung“ ohne jegliche Kriterien für alle sonstigen Abtreibungen, die auch der Abtreiber vornehmen kann, ist ein untragbarer, verantwortungsloser und fahrlässiger Zustand, der schnellstens von der Bundesregierung zu beheben ist!

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