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FREE JOSEF - Freiheit für Josef S.
Rote F.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter
Josef S. wurde im Zuge der Proteste gegen den rechtsextremen Akademikerball am 24.01.2014 in Wien verhaftet und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Roten Falken Österreich fragen
sich: Wie wird das gerechtfertigt? Denn gerade im Hinblick auf die
erneuten Vorkommnisse bei verschiedenen antifaschistischen Protesten in Wien, werden wir das Gefühl
nicht los, dass man es auf Antifaschist/innen in Österreich
besonders abgesehen hat.
Josef S. wird beschuldigt, bei den Demonstrationen rund um den Akademikerball im Jänner dieses Jahres Landfriedensbruch begangen zu haben und eine schwere Körperverletzung verursacht zu haben. Das Österreichische Rechtssystem scheint komplizierter zu sein als wir dachten: Wir verstehen nicht, warum ein junger Mann in Untersuchungshaft sitzt, wenn doch das Gesetz ganz klar regelt, wann das sein muss und wann es nicht sein darf.
Hier noch einmal zusammengefasst - Für die Verhängung einer Untersuchungshaft müssen alle vier der folgenden Voraussetzungen gleichzeitig bestehen:
1. Der Beschuldigte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter, er ist also dringend verdächtig. Der Beweis dafür, die Aufzeichnung der Stimme des Verdächtigen konnte durch ein Sprachgutachten wiederlegt werden.
2. Zumindest ein Haftgrund (Tatbegehungsgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr) muss bestehen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert mit Tatbegehungsgefahr, aber wie soll denn eine Tat erneut begangen werden, die an ein Datum im Jänner gebunden war?
3. Die U-Haft ist das letzte Mittel, um die Sicherungszwecke zu erreichen. Dem Staat Österreich fällt also nichts Besseres ein, um sich vor einem jungen Mann zu schützen?
4. Die U-Haft muss zum Gewicht der Straftat und zu der voraussichtlichen Strafe in einem angemessenen Verhältnis stehen. Von Verhältnismäßigkeit kann in diesem Fall nicht die Rede sein.
Das Einsperren von Menschen ohne einen triftigen Grund ist Unrecht. Wenn noch dazu aktive Antifaschist/innen mit fadenscheinigen Argumenten festgehalten werden, hat es einen besonders negativen Beigeschmack. Als Rote Falken treten wir für Gerechtigkeit ein und fordern die sofortige Freilassung und Entschädigung von Josef S.
Josef S. wird beschuldigt, bei den Demonstrationen rund um den Akademikerball im Jänner dieses Jahres Landfriedensbruch begangen zu haben und eine schwere Körperverletzung verursacht zu haben. Das Österreichische Rechtssystem scheint komplizierter zu sein als wir dachten: Wir verstehen nicht, warum ein junger Mann in Untersuchungshaft sitzt, wenn doch das Gesetz ganz klar regelt, wann das sein muss und wann es nicht sein darf.
Hier noch einmal zusammengefasst - Für die Verhängung einer Untersuchungshaft müssen alle vier der folgenden Voraussetzungen gleichzeitig bestehen:
1. Der Beschuldigte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter, er ist also dringend verdächtig. Der Beweis dafür, die Aufzeichnung der Stimme des Verdächtigen konnte durch ein Sprachgutachten wiederlegt werden.
2. Zumindest ein Haftgrund (Tatbegehungsgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr) muss bestehen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert mit Tatbegehungsgefahr, aber wie soll denn eine Tat erneut begangen werden, die an ein Datum im Jänner gebunden war?
3. Die U-Haft ist das letzte Mittel, um die Sicherungszwecke zu erreichen. Dem Staat Österreich fällt also nichts Besseres ein, um sich vor einem jungen Mann zu schützen?
4. Die U-Haft muss zum Gewicht der Straftat und zu der voraussichtlichen Strafe in einem angemessenen Verhältnis stehen. Von Verhältnismäßigkeit kann in diesem Fall nicht die Rede sein.
Das Einsperren von Menschen ohne einen triftigen Grund ist Unrecht. Wenn noch dazu aktive Antifaschist/innen mit fadenscheinigen Argumenten festgehalten werden, hat es einen besonders negativen Beigeschmack. Als Rote Falken treten wir für Gerechtigkeit ein und fordern die sofortige Freilassung und Entschädigung von Josef S.
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