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Diese Petition wurde beendet
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner: Stoppen wir das Staatsschutzgesetz - ein klares NEIN zum Spitzelstaat

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner: Stoppen wir das Staatsschutzgesetz - ein klares NEIN zum Spitzelstaat

Diese Petition wurde beendet
50 Unterschriften

Veit-Ander A.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
In Österreich wird gerade im Eilverfahren ein neues Polizeiliches Staatsschutzgesetz verabschiedet. Die 10 wichtigsten Punkte dazu gibt‘s hier:
  • Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
  • Das BVT kann unbeschränkt und verdachtsunabhängig jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
  • Schon zur „Bewertung der Wahrscheinlichkeit“ eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Ein Verdacht ist nicht mehr notwendig.
  • Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT jederzeit die Akteneinsicht verwehren.
  • Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.
  • Rund 100 Straftaten definieren den „verfassungsgefährdenden Angriff“, 40 davon wenn sie aus „religiösen oder weltanschaulichen Motiven“ begangen werden.
  • Das BVT darf alle Daten 5 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.
  • Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann(=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.
  • Das Gesetz soll im Eiltempo noch vor der Sommerpause (7. Juli) verabschiedet werden und tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
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