Geben Sie dem Parlament Auskunft!
Die Landesregierung Baden-Württemberg ist durch ihre Tochtergesellschaft EnBW finanziell an dem französischen Atomkraftwerk Fessenheim beteiligt. In dem aktuellen Konzernbericht steht dazu: „Grundsätzlich besteht das Risiko, dass sich die EnBW an den Kosten für den Kraftwerksrückbau beteiligen muss.“ Daniel Gräber berichtet in „Der Sonntag“ vom 22.06.2014, dass „Fragen des Parlamentes zum Fessenheim-Vertrag der EnBW von der Landesregierung rigoros abgeblockt“ werden. Die Regierung verweigert dem Parlament konkrete Auskünfte über die Kosten, die dadurch dem Bürger und Stromverbraucher entstehen.
Damit unterläuft die Landesregierung das demokratische Prinzip der Auskunftspflicht der Landesregierung als gewählter Vertretung des Volkes gegenüber dem Parlament, das im Auftrag der Bürger die Regierung kontrolliert.
Doch die Grundlagen der Demokratie stehen über den Interessen von Aktiengesellschaften. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Regierung als Bürgervertretung (!) an einer Aktiengesellschaft beteiligt ist.
Im Koalitionsvertrag schreibt die Landesregierung: „Wir verstehen uns als echte Bürgerregierung. Für uns ist die Einmischung der Bürgerinnen und Bürger eine Bereicherung. Wir wollen mit ihnen im Dialog regieren und eine neue Politik des Gehörtwerdens praktizieren“.
In einem ernsthaften politischen Dialog sollte jedoch auf das Gehörtwerden von Fragen auch das Antwortgeben folgen!
Wir Bürger fordern Sie daher auf: Machen Sie Ernst mit Ihren Versprechungen und geben Sie dem Parlament Auskunft!!!