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Österreichische Bundesregierung: Stoppt die Menschenrechtsverletzung
Hans-Georg P.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Österreichische Bundesregierung
Da man uns in unseren Petitionen „Das
Kreuz muss bleiben“, „Stoppt das Nikolausverbot“, „Arbeitsrecht
für Obdachlose“, aber auch auf Anfragen im Bezug auf „Adventkranzverbot“, „Weihnachtsmarktverbot“ im Sinne der
allgemeinen Menschenrechtscharta 1948 der Vereinten Nationen
Artikel
18
Jeder hat das
Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht
schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu
wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung
allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat
durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
und
Artikel
23
Jeder
hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und
befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor
Arbeitslosigkeit.
Jeder,
ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche
Arbeit.
Jeder,
der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende
Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde
entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere
soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder
hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden
und solchen beizutreten.
in vollem Umfang Recht gegeben hat, die
Bundesregierung im Bezug auf die Behebung der Missstände nichts unternimmt (Vollbeschäftigung, Kreuze und Adventkränze in den
Schulklassen, Nikolaus im Kindergarten)
Fordern wir Christlich Liberalen: Stoppt die Menschenrechtsverletzung.
Kreuz muss bleiben“, „Stoppt das Nikolausverbot“, „Arbeitsrecht
für Obdachlose“, aber auch auf Anfragen im Bezug auf „Adventkranzverbot“, „Weihnachtsmarktverbot“ im Sinne der
allgemeinen Menschenrechtscharta 1948 der Vereinten Nationen
Artikel
18
Jeder hat das
Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht
schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu
wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung
allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat
durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
und
Artikel
23
Jeder
hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und
befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor
Arbeitslosigkeit.
Jeder,
ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche
Arbeit.
Jeder,
der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende
Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde
entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere
soziale Schutzmaßnahmen.
Jeder
hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden
und solchen beizutreten.
in vollem Umfang Recht gegeben hat, die
Bundesregierung im Bezug auf die Behebung der Missstände nichts unternimmt (Vollbeschäftigung, Kreuze und Adventkränze in den
Schulklassen, Nikolaus im Kindergarten)
Fordern wir Christlich Liberalen: Stoppt die Menschenrechtsverletzung.
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