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Österreichischen Nationalrat: Anspruch auf Wochengeld bei geringfügiger Beschäftigung
Julia G.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Österreichischen Nationalrat
Voller Anspruch auf Wochengeld bei geringfügiger Beschäftigung
Der Mutterschutz wurde 1957 in Österreich eingeführt – wie der Name schon sagt zum Schutz der Mutter. Was aber, wenn die alten Beschäftigungsverhältnisse – die überwiegend Vollzeitbeschäftigungen waren - mit den modernen, prekären Arbeitsbedingungen der Frauen kollidieren? Richtig, es entsteht eine Gesetzeslücke zum großen Nachteil der Frau. Der Mutterschutz tritt acht Wochen vor dem geplanten Geburtstermin in Kraft und endet nach acht bis zwölf Wochen nach der Geburt, dass sind mehr als 4 Monate und in vielen Fällen auch 5 Monate. Da geringfügig beschäftige Frauen nur unfallversichert sind, haben diese keinerlei Anspruch auf Wochengeld. Lebten sie zuvor noch von € 395,31 (Geringfügigkeitsgrenze 2014) dürfen sie im Mutterschutz keinen Cent verdienen. Doch wie lässt sich das vereinbaren? Wer soll die Miete bezahlen? Wer soll das Essen bezahlen? Das wurde alles nicht bedacht. So werden Frauen noch mehr in die Armut gezwungen und teilweise auch sicher noch mehr in die Abhängigkeit getrieben.
Wir fordern, dass Arbeitnehmerinnen mit geringfügiger Beschäftigung Wochengeld bekommen und zwar in der vollen Höhe des geringfügigen Einkommens. Damit eine Frau mit geringfügiger Beschäftigung im Mutterschutz, nicht noch mehr in die Armut und Abhängigkeit gedrängt wird.
Unterschreibe jetzt!
Der Mutterschutz wurde 1957 in Österreich eingeführt – wie der Name schon sagt zum Schutz der Mutter. Was aber, wenn die alten Beschäftigungsverhältnisse – die überwiegend Vollzeitbeschäftigungen waren - mit den modernen, prekären Arbeitsbedingungen der Frauen kollidieren? Richtig, es entsteht eine Gesetzeslücke zum großen Nachteil der Frau. Der Mutterschutz tritt acht Wochen vor dem geplanten Geburtstermin in Kraft und endet nach acht bis zwölf Wochen nach der Geburt, dass sind mehr als 4 Monate und in vielen Fällen auch 5 Monate. Da geringfügig beschäftige Frauen nur unfallversichert sind, haben diese keinerlei Anspruch auf Wochengeld. Lebten sie zuvor noch von € 395,31 (Geringfügigkeitsgrenze 2014) dürfen sie im Mutterschutz keinen Cent verdienen. Doch wie lässt sich das vereinbaren? Wer soll die Miete bezahlen? Wer soll das Essen bezahlen? Das wurde alles nicht bedacht. So werden Frauen noch mehr in die Armut gezwungen und teilweise auch sicher noch mehr in die Abhängigkeit getrieben.
Wir fordern, dass Arbeitnehmerinnen mit geringfügiger Beschäftigung Wochengeld bekommen und zwar in der vollen Höhe des geringfügigen Einkommens. Damit eine Frau mit geringfügiger Beschäftigung im Mutterschutz, nicht noch mehr in die Armut und Abhängigkeit gedrängt wird.
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