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Vermutung pro Fundtier, Tötungsverbot!!!   An Präsidentin des Landtages NRW, Landtag NRW, Umweltministerum NRW

Vermutung pro Fundtier, Tötungsverbot!!!   An Präsidentin des Landtages NRW, Landtag NRW, Umweltministerum NRW

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Diese Petition wurde von Rainer B. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Rainer B.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Präsidentin des Landtages NRW, Landtag NRW, Umweltministerum NRW

Die Fundtiersituation in NRW ist seit Jahrzehnten prekär. Allzuoft lehnen die zuständigen Behörden jegliche Verantwortung ab. Ausgesetzte, verloren gegangene, zurückgelassene und aufgefundene Tiere bleiben auf der Strecke. Das Schicksal dieser Geschöpfe im größten Bundesland der BRD ist unbestimmt.

Viele dieser Tiere, die aufgrund der vormaligen Nähe zum Menschen ihre Gewohnheit zur eigenständigen Nahrungssuche verloren haben, bleiben auf der Strecke und verelenden grausam

Das Landesinnenminsterium versucht offensichtlich jetzt die Existenz des Problems in Frage zu stellen, obwohl das Landesumweltminsiterium NRW die Problemlage ausdrücklich zuerkannt hat. Es steht zu befürchten, dass die Thematik der Bürokratie zum Opfer fallen wird. Eine statistische Erhebung zur Klärung der Fallzahlen würde wiederum auf Kosten etlicher schicksalsgebeutelter Tiere gehen und über Jahre die widrigen Zustände aufrechterhalten.

Es gilt den politischen Druck zu intensivieren und die Verantwortungsträger zu einer Erlassregelung, wie bereits in anderen Bundesländern erfolgt, zu drängen.

Eine Vermutungsregelung zugunsten der Fundtiereigenschaft per Erlass sowie ein Tötungsverbot nach Ablauf der Obhutsfrist (Fundrecht) ist die Lösung!!!

Helfen Sie uns bitte mit unserer Petition durchzudringen!!!.

Im Falle der Aufnahme einer sog. Vermutungsregelung können sich die Behörden dann nicht mehr aus ihrer Verantwortung stehlen.

Insolvenzbedrohte Tierheime und Tierschutzeinrichtungen werden hierdurch spürbar finanziell entlastet und brauchen nicht um Ihre finanzielle Existenz zu bangen.

Selbst der Bundesrat hatte noch am 14. Oktober 2011 (BR-Drs. 408/11) auf Initiative Thüringens die Bundesregierung aufgefordert, eindeutige gesetzliche Regelungen für die Betreuung und Unterbringung von verlorenen oder entlaufenen sowie ausgesetzten, zurückgelassenen oder anderweitig herrenlosen Tieren einzuführen. Dies schließt eine Regelung für Zweifelsfälle ein.

Eine Regelung ist bis heute jedoch nicht erfolgt, so dass ein Ende der widrigen Zustände in NRW nicht in Sicht ist.

Helfen Sie mit, dass endlich eine klare Regelung zugunsten von aufgefundenen, zurückgelassenen, ausgesetzten und verloren gegangenen Tieren erfolgt!!!!!!!!!!

Liebe Tierschützerinnen und Tierschützer,
liebe Tierfreunde,

kennen Sie auch die Situation, sich mit einer aufgefundenen Katze oder Hund an die Polizei, das Ordnungs- oder Veterinäramt zu wenden und dort mit der Begründung zurückgewiesen zu werden, man sei nicht zuständig, weil es sich bloß um ein Tier ohne Eigentümer, d. h. ein herrenloses, wildes Tier und nicht um ein Fundtier handele?

Haben Sie als engagierte(r) Mitarbeiter(in) in einem privaten Tierheim verzweifelte Menschen kennengelernt, die sich mit einem solchen Tier an Sie wenden, weil sie zuvor bei einer kommunalen Behörde mit diesem Tier abgewiesen worden sind?

Oder kennen Sie als Unterstützer(in) eines privaten Tierheims viel zu früh ablaufende Vereinbarungen mit Kommunen über eine Übernahme der Kosten für dort untergebrachte Fundtiere oder eine völlig unzureichende Kostenausstattung in solchen Vereinbarungen?

Wir, das Projekt Tier+Recht (www.tierundrecht.com), wenden uns als Juristen aktuell mit einer Petition an den Landtag in Nordrhein-Westfalen und bitten um Änderung solcher Zustände für Fundtiere, die für das betreffende Tier eine völlig unsichere Zukunft, unter Umständen sogar das Sterben bedeuten können. Leider nicht wenige kommunale Behörden weisen ihre Verantwortlichkeit für das von Bürgern aufgefundene Tier erfahrungsgemäß mit dem Argument von sich, es handele sich ja nicht um ein Fundtier im Rechtssinne, für das sie rechtlich verantwortlich wären, sondern bloß um ein herrenloses, wildes Tier. Sie machen sich dabei gegebenenfalls den bemitleidenswert schlechten Gesundheits-/Versorgungszustand solcher Tiere zunutze. Als naheliegender Beweggrund für ein solches Verhalten ist das Streben nach eigener Kostenersparnis denkbar. Wenn dies so ist, bedeutet dies schlicht, die für solche schutzbedürftigen Tiere aufzuwendenden Kosten auf gemeinnützige Tierschutzorganisation abwälzen zu wollen, die sich dieser Tiere oftmals als „letzte Hilfe“ notgedrungen annehmen. Würden sie dies nicht tun, wären die Tiere völlig sich selbst überlassen.

Wir meinen, jedes Fortdauern solcher Zustände wäre insbesondere in Anbetracht der Staatszielbestimmung „Tierschutz“ im Grundgesetz, die es bereits seit über einem Jahrzehnt gibt, nur eines: unerträglich - für die Tiere und für Menschen mit Empathie für unsere Mitlebewesen!

Während einige Bundesländer solchen Zuständen bereits seit mehreren Jahren auf Verwaltungsebene dadurch entgegenwirken, dass für den behördlichen Umgang mit solchen aufgefundenen Tieren die „Vermutung pro Fundtier“ gilt, hinkt Nordrhein-Westfalen hier bis zum heutigen Tage überdeutlich hinterher.

Dies räumt das Landesumweltministerium in seiner Stellungnahme zu unserer Petition wie folgt wörtlich ein: „... hält das Ministerium … eine klarstellende Regelung zur Sicherstellung eines landeseinheitlichen Vollzugs der Unterbringungen von aufgefundenen Tieren für dringend geboten“. Es bestätigt auch, dass bei ihm Beschwerden zu der „nicht sachgerechte(n) Handhabung des Fundrechts im Zusammenhang mit dem Auffinden von Tieren“ vorliegen.

Trotzdem stellt die Landesregierung dieses Problem in dessen erheblicher Reichweite in Frage und fordert dazu auf, darzulegen und anhand von Fällen aus der harten Lebenswirklichkeit zu konkretisieren, wo das Problem genau liegt und welches Ausmaß es in Nordrhein-Westfalen hat. Dies werden wir tun.

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme bei unserer parallel geschalteten Online-Petition!

Damit sich folgende Fälle in Zukunft nicht mehr ereignen:

Behördliche Zurückweisung z. B. von

■ in kalter Jahreszeit aufgefundenen Katzen- oder Hundewelpen,
■ aufgefundenen, erkrankten Katzen einer in der Nähe von Wohnungen frei lebenden Katzenpopulation,
■ umherirrenden, verletzten oder erkrankten Hunden in verwahrlostem Zustand.

Wir würden über das Ergebnis der Online-Petition in einem bereits für Anfang Juni 2014 anberaumten Termin mit den zuständigen Landesministerien berichten und hoffen, dass sich so - angestoßen durch die Petition und Ihre Mithilfe - wirklich etwas zugunsten der Tiere bewegt. Dies ist unseres Erachtens längst überfällig, wie das Handeln anderer Bundesländer beweist.

Damit diejenigen Stimmen zu Recht verstummen, die möglicherweise sogar dazu neigen, die Existenz des Fundtierproblems in Nordrhein-Westfalen ganz und gar in Abrede zu stellen!

Ihre Mithilfe und Stimme zählt!

Mit besten Grüßen und Wünschen – an Mensch und Tier!

Ihr

Tier+Recht-Team


Projektleiter:

Rainer Beerfelde
Rechtsfachwirt, Mediator, Wirtschaftsmediator CfM
fundtiere@tierundrecht.com
c/o

W A G N E R
R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i
K a n z l e i f ü r A r b e i t s r e c h t
Königstraße 36, 47051 Duisburg
Tel.: 0203 / 393 09 65 - 0
Fax: 0203 / 393 09 65 - 9
fundtiere@tierundrecht.com <mailto:fundtiere@tierundrecht.com>
www.wagner-ra.eu[2][1] <http://www.wagner-ra.eu>
www.tierundrecht.de[1][2] <http://www.tierundrecht.de>
___________________________________

Inhaber: Rechtsanwalt André Wagner

USt-IdNr.: DE 26 22 988 45

Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf



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