Vermutung pro Fundtier, Tötungsverbot!!! An Präsidentin des Landtages NRW, Landtag NRW, Umweltministerum NRW
Die Fundtiersituation in NRW ist seit Jahrzehnten prekär. Allzuoft lehnen die zuständigen Behörden jegliche Verantwortung ab. Ausgesetzte, verloren gegangene, zurückgelassene und aufgefundene Tiere bleiben auf der Strecke. Das Schicksal dieser Geschöpfe im größten Bundesland der BRD ist unbestimmt.
Viele dieser Tiere, die aufgrund der vormaligen Nähe zum Menschen ihre
Gewohnheit zur eigenständigen Nahrungssuche verloren haben, bleiben auf der
Strecke und verelenden grausam
Das Landesinnenminsterium versucht offensichtlich jetzt die Existenz des
Problems in Frage zu stellen, obwohl das Landesumweltminsiterium NRW die
Problemlage ausdrücklich zuerkannt hat. Es steht zu befürchten, dass die
Thematik der Bürokratie zum Opfer fallen wird. Eine statistische Erhebung
zur Klärung der Fallzahlen würde wiederum auf Kosten
etlicher schicksalsgebeutelter Tiere gehen und über Jahre die widrigen
Zustände aufrechterhalten.
Es gilt den politischen Druck zu intensivieren und die Verantwortungsträger zu
einer Erlassregelung, wie bereits in anderen Bundesländern erfolgt, zu drängen.
Eine Vermutungsregelung zugunsten der
Fundtiereigenschaft per Erlass sowie ein Tötungsverbot nach Ablauf der
Obhutsfrist (Fundrecht) ist die Lösung!!!
Helfen Sie uns bitte mit unserer Petition durchzudringen!!!.
Im Falle der Aufnahme einer sog. Vermutungsregelung können sich die Behörden dann nicht mehr aus ihrer Verantwortung stehlen.
Insolvenzbedrohte Tierheime und
Tierschutzeinrichtungen werden hierdurch spürbar finanziell entlastet und brauchen
nicht um Ihre finanzielle Existenz zu bangen.
Selbst der Bundesrat hatte noch am 14. Oktober 2011 (BR-Drs. 408/11) auf
Initiative Thüringens die Bundesregierung aufgefordert, eindeutige gesetzliche
Regelungen für die Betreuung und Unterbringung von verlorenen oder entlaufenen
sowie ausgesetzten, zurückgelassenen oder anderweitig herrenlosen Tieren
einzuführen. Dies schließt eine Regelung für Zweifelsfälle ein.
Eine Regelung ist bis heute jedoch nicht erfolgt, so dass ein Ende der widrigen Zustände in NRW nicht in Sicht ist.
Helfen Sie mit, dass endlich eine klare Regelung zugunsten von aufgefundenen, zurückgelassenen, ausgesetzten und verloren gegangenen Tieren erfolgt!!!!!!!!!!
Liebe Tierschützerinnen und Tierschützer,
liebe Tierfreunde,
kennen Sie auch die Situation, sich mit einer aufgefundenen Katze oder Hund an
die Polizei, das Ordnungs- oder Veterinäramt zu wenden und dort mit der
Begründung zurückgewiesen zu werden, man sei nicht zuständig, weil es sich bloß
um ein Tier ohne Eigentümer, d. h. ein herrenloses, wildes Tier und nicht um
ein Fundtier handele?
Haben Sie als engagierte(r) Mitarbeiter(in) in einem privaten Tierheim
verzweifelte Menschen kennengelernt, die sich mit einem solchen Tier an Sie
wenden, weil sie zuvor bei einer kommunalen Behörde mit diesem Tier abgewiesen
worden sind?
Oder kennen Sie als Unterstützer(in) eines privaten Tierheims viel zu früh
ablaufende Vereinbarungen mit Kommunen über eine Übernahme der Kosten für dort
untergebrachte Fundtiere oder eine völlig unzureichende Kostenausstattung in
solchen Vereinbarungen?
Wir, das Projekt Tier+Recht (www.tierundrecht.com),
wenden uns als Juristen aktuell mit einer Petition an den Landtag in
Nordrhein-Westfalen und bitten um Änderung solcher Zustände für Fundtiere, die
für das betreffende Tier eine völlig unsichere Zukunft, unter Umständen sogar
das Sterben bedeuten können. Leider nicht wenige kommunale Behörden weisen ihre
Verantwortlichkeit für das von Bürgern aufgefundene Tier erfahrungsgemäß mit
dem Argument von sich, es handele sich ja nicht um ein Fundtier im Rechtssinne,
für das sie rechtlich verantwortlich wären, sondern bloß um ein herrenloses,
wildes Tier. Sie machen sich dabei gegebenenfalls den bemitleidenswert
schlechten Gesundheits-/Versorgungszustand solcher Tiere zunutze. Als
naheliegender Beweggrund für ein solches Verhalten ist das Streben nach eigener
Kostenersparnis denkbar. Wenn dies so ist, bedeutet dies schlicht, die für
solche schutzbedürftigen Tiere aufzuwendenden Kosten auf gemeinnützige
Tierschutzorganisation abwälzen zu wollen, die sich dieser Tiere oftmals als
„letzte Hilfe“ notgedrungen annehmen. Würden sie dies nicht tun, wären die Tiere
völlig sich selbst überlassen.
Wir meinen, jedes Fortdauern solcher Zustände wäre insbesondere in Anbetracht
der Staatszielbestimmung „Tierschutz“ im Grundgesetz, die es bereits seit über
einem Jahrzehnt gibt, nur eines: unerträglich - für die Tiere und für Menschen
mit Empathie für unsere Mitlebewesen!
Während einige Bundesländer solchen Zuständen bereits seit mehreren Jahren auf
Verwaltungsebene dadurch entgegenwirken, dass für den behördlichen Umgang mit
solchen aufgefundenen Tieren die „Vermutung pro Fundtier“ gilt, hinkt
Nordrhein-Westfalen hier bis zum heutigen Tage überdeutlich hinterher.
Dies räumt das Landesumweltministerium in seiner Stellungnahme zu unserer
Petition wie folgt wörtlich ein: „... hält das Ministerium … eine klarstellende
Regelung zur Sicherstellung eines landeseinheitlichen Vollzugs der
Unterbringungen von aufgefundenen Tieren für dringend geboten“. Es bestätigt
auch, dass bei ihm Beschwerden zu der „nicht sachgerechte(n) Handhabung des
Fundrechts im Zusammenhang mit dem Auffinden von Tieren“ vorliegen.
Trotzdem stellt die Landesregierung dieses Problem in dessen erheblicher
Reichweite in Frage und fordert dazu auf, darzulegen und anhand von Fällen aus
der harten Lebenswirklichkeit zu konkretisieren, wo das Problem genau liegt und
welches Ausmaß es in Nordrhein-Westfalen hat. Dies werden wir tun.
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme bei unserer parallel geschalteten Online-Petition!
Damit sich folgende Fälle in Zukunft nicht mehr ereignen:
Behördliche Zurückweisung z. B. von
■ in kalter Jahreszeit aufgefundenen Katzen- oder Hundewelpen,
■ aufgefundenen, erkrankten Katzen einer in der Nähe von Wohnungen frei
lebenden Katzenpopulation,
■ umherirrenden, verletzten oder erkrankten Hunden in verwahrlostem Zustand.
Wir würden über das Ergebnis der Online-Petition in einem bereits
für Anfang Juni 2014 anberaumten Termin mit den zuständigen Landesministerien
berichten und hoffen, dass sich so - angestoßen durch die Petition und Ihre
Mithilfe - wirklich etwas zugunsten der Tiere bewegt. Dies ist unseres
Erachtens längst überfällig, wie das Handeln anderer Bundesländer beweist.
Damit diejenigen Stimmen zu Recht verstummen, die möglicherweise sogar dazu
neigen, die Existenz des Fundtierproblems in Nordrhein-Westfalen ganz und gar
in Abrede zu stellen!
Ihre Mithilfe und Stimme zählt!
Mit besten Grüßen und Wünschen – an Mensch und Tier!
Ihr
Tier+Recht-Team
Projektleiter:
Rainer Beerfelde
Rechtsfachwirt, Mediator, Wirtschaftsmediator CfM
fundtiere@tierundrecht.com
c/o
W A G N E R
R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i
K a n z l e i f ü r A r b e i t s r e c h t
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fundtiere@tierundrecht.com <mailto:fundtiere@tierundrecht.com>
www.wagner-ra.eu[2][1] <http://www.wagner-ra.eu>
www.tierundrecht.de[1][2] <http://www.tierundrecht.de>
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