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Diese Petition wurde beendet
Stoppt den neuen Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013

Stoppt den neuen Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013

Diese Petition wurde beendet
50 Unterschriften

Christine B.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Angela Merkel
Der ab 01.01.2013 geltende Rundfunkstaatsvertrag (statt der bisherigen *nutzungsabhängigen*, *geräteabhängigen RundfunkGEBÜHR* nunmehr der *nutzungsUNabhängige*, *geräteUNabhängige RundfunkBEITRAG* in Form einer pauschalen, sachfremden ABGABE auf WOHNUNG, AUTO, BETRIEBSSTÄTTE!) öffnet Tür und Tor für zukünftige weitere Rechtsbeugung, eine Intensivierung der bereits existierenden kafkaesken Verhältnisse (insbes. bzgl. GEZ/ ÖRR) und willkürliche, geradezu orwellsche Begriffsumdefinitionen ("Wohnung" ist trotz anderer bereits existierender Rechtsdefinionen im Staatsvertrag *eigens* - selbstverständlich *zu Gunsten* und selbstverständlich *unausweichlich* neu definiert).

Wer immer noch die Augen verschließt oder in gutem Glauben das System noch nicht in Frage gestellt hat, vielleicht sogar grundsätzlich befürwortet, für den folgt unten ein kleiner Auszug geballter, haarsträubender INFOs zum *realen* System von GEZ + Öff.-Rechtl.-Rundfunk - einem in seiner jetzigen und ab 2013 geplanten Form absolut nicht tolerierbaren, weil ungerechten, verfassungsfeindlichen und demokratiegefährdenden System:

augenscheinlich verfilzt, korrupt, skrupellos, zensierend... zukünftig auch ein *nie dagewesenes* bundesweites, zentrales Melderegister!

Ein System unübersehbarer Verquickung mit der Politik (trotz gebetsmühlenartig, ja heuchlerisch propagierter "Staatsferne"), horrenden Jahresgehältern der (mind. 9!) Indentanten von jeweils um die 300.000 Euro (*mehr* als die Bundeskanzlerin, als oberste Chefin im öffentlichen System!) - und das ab 01.01.2013 gestützt durch eine *fluchtsichere*, *nutzungUNabhängige* *geräteUNabhängige*, d.h. *sachfremde* Zwangsabgabe auf die ledigliche *Inhaberschaft* einer Wohnung, eines Autos und einer Betriebsstätte - eine leistungs- und einkommensunabhängige *Kopfsteuer*, Mehrfachveranlagung inclusive.

Man muss nicht *alles* lesen - es reicht eigentlich schon ein *Bruchteil*, um das System zu entlarven.














Versteckte Steuererhöhung + Mehrfachzahlung in Einem!!!

Aus einer *Betriebsstätten*-Abgabe(=Steuer) wird automatisch eine (m.E. *unzulässige*)
*Mehrfachbesteuerung* der Verbraucher.

*pro-Kopf*-Rundfunkbeitrag von 90-100 €/jährl.

Von der Steuer "absetzbar":
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A) aber auch nur dann *absetzbar*, wenn Einnahmen den Steuerfreibetrag übersteigen
Man kann nur Kosten von Steuern absetzen, wenn überhaupt Steuern fällig werden.
>>> wer (z.B. als Selbständiger) weniger als ~8.000€/jährl., d.h. weniger als ~665€/mtl einnimmt,
bleibt auf den Gesamt-Kosten von ~215 €/jährl. komplett sitzen!

Beitragsbefreiung nicht möglich (weil nicht Hartz IV) - auch wenn das Geld für Verpflegung, Unterkunft und Krankenversicherung kaum reicht - geschweige denn für eine Altersvorsorge.

Hier wird im Übrigen die Werbe-Phrase des ÖRR
"60 Cent am Tag – dafür gibt es nicht einmal zwei Brötchen."
äußerst *pikant*, weil diskriminierend gegenüber Gering- und Geringstverdienern!!!

Manch einem fehlen *genau* diese 2 Brötchen!!!

Zitat ARD/ZDF
"Finanzierung – der Gegenwert für die Gebühr
60 Cent am Tag – dafür gibt es nicht einmal zwei Brötchen. Mehr kostet der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht. Dafür gibt es ein vielfältiges öffentlich-rechtliches Radio-, Fernseh- und Online-Angebot. Verlässlich aufbereitet und vertieft, Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung – alles mit hohem Anspruch an Qualität und dank der Gebühren weitgehend werbefrei sowie unabhängig von Staat und Wirtschaft."


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B) "absetzbar" bedeutet außerdem nicht, dass man den *Gesamtbetrag* wieder bekommt,
sondern:

bei ~8.200€ Jahreseinnahmen kommt man nach Abzug der *absetzbaren* ~200€ Rundfunkbeitrag auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von nunmehr ~8.000 Euro
8.200€/a = ~30€ ESt. (EinkommenSteuer)
-200€
= 8.000€/a = 0€ ESt.


Differenz=Ersparnis: ~30 Euro, die man ohne Absetzbarkeit hätte als Steuern bezahlen müssen.
Verbleibende Kosten ergo dennoch reichlich 170€.

bei ~50.200€ Jahreseinnahmen kommt man nach Abzug der *absetzbaren* ~200€ Rundfunkbeitrag auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von nunmehr ~50.000 Euro
50.200€/a = ~13.600€ ESt.
-200€
= 50.000€/a = ~13.520€ ESt.
Differenz=Ersparnis: ~80 Euro, die man ohne Absetzbarkeit hätte als Steuern bezahlen müssen.
Verbleibende Kosten ergo dennoch reichlich 120€.


Weshalb ein geringverdienender Selbständiger auf 170€ Kosten sitzenbleibt, obwohl er nicht weiß, woher er täglich seine 2 Brötchen nehmen soll, ein gutverdienender Selbständiger jedoch nur auf 120€ Kosten sitzenbleibt und sorglos dahinleben kann...?

Weshalb ein *geringst*verdienender Selbständiger gar auf den *kompletten* Kosten von 215€/jährl sitzenbleibt...?!?

Das alles ist eigentlich ein *ganz großes* Sonderthema!
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Jetzt kommts aber erst noch richtig:

Da diese Kosten kein Betrieb aus der privaten Tasche finanziert,
werden diese Kosten selbstverständlich auf die Produkte bzw. Dienstleistungen umgelegt,
d.h. der Kostenfaktor Rundfunkbeitrag wird
anteilig auf den Produktpreis bzw. die Dienstleistungen aufgeschlagen.

Daraus folgt:
Aus einer *Betriebsstätten*-Abgabe(=Steuer) wird
automatisch eine (m.E. *unzulässige*)
*Mehrfachbesteuerung* der Verbraucher.

In jedem Produkt/ in jeder Dienstleistung ist der Rundfunkbeitrag anteilig enthalten
- Zulieferer, Hersteller, Transport, Handel, Verkauf, Service ... -
und wird letztendlich vom Verbraucher=Bürger in Summe (*nochmals*!) bezahlt.

Das ist aber immer noch nicht alles!!!

Denn:
Durch den somit gestiegenen *Netto*-Produktpreis steigt dann prozentual natürlich noch der
direkt proportional an den Netto-Preis gebundene Anteil der Mehrwertsteuer, bei 19% sind das:


1€ Mehrpreis = 19ct höhere Mehrwertsteuer
10ct Mehrpreis = 1,9ct höhere Mehrwertsteuer

Nehmen wir an, der Anteil der Beiträge seitens Betriebsstätten zu den aktuell nicht weniger als 7.5 Milliarden Rundfunkbeitrag für ein Jahr beträgt nur ein Siebentel (wahrscheinlich sogar deutlich mehr), d.h. ca.
1.000.000.000€ (in Worten: eine Milliarde),

dann bedeutet das im Klartext:
1.000.000.000€ (in Worten: eine Milliarde) höhere Netto-Preise,
die vom Endverbraucher zu zahlen sind und auf die nochmal 19% MwSt. draufkommen, d.h.
190.000.000 (in Worten: einhundertundneunzig Millionen)
die die Unternehmen in Form der Umsatzsteuer direkt an den Staat durchreichen!!!

Toller Schnitt!
Schön.
Oder "verstehe ich hier etwas miss"?

Der Endverbaucher=Bürger zahlt also - und sei es über Umwege -
*komplett* die 7.5 Milliarden Rundfunkbeitrag!!!
Teilt man nun die
7.500.000.000 € durch die etwa
80.000.000 Einwohner, ergibt sich de facto ein
*pro-Kopf*-Rundfunkbeitrag von 90-100 €/jährl.

Das ist doch eine etwas andere Aussage, als
"Eine Wohnung - ein Beitrag",
oder nicht?!??!

Und das sollte *endlich* auch diejenigen wachrütteln, die meinen, dass sie davon "nicht betroffen" seien, es für sie "nicht teurer" würde oder sogar "günstiger", weil der Beitrag nur noch "pro Haushalt bzw. Wohnung" und "nicht pro Kopf" erhoben würde.

Noch einmal *klar und deutlich*:
ALLE ZAHLEN!!!
JEDER ZAHLT!!!

Im Sinne des Verbrauchers und Bürgers eine Perfidität³,
die noch dazu überhaupt nicht öffentlich kommuniziert wird.

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Versteckte Steuererhöhung + Mehrfachzahlung in Einem!!!

*Das* ist das perfide und skandalöse an diesem Rechtssystem, diesem System des ÖRR und dessen Finanzierungsmodell:

Eine völlig sachfremde, nutzungs- und geräteunabhängige, fluchtsichere Kopfsteuer!
Ohne jegliche Wahlfreiheit!
Mehrfachbesteuerung inclusive!

gar nicht zu erwähnen die
Mittelver(sch)wendung (Alimentierung "bedürftiger" Superverdiener, astronomische Übertragungsrechte...)
Mittelveruntreuung
Staatsnähe und Bürgerferne sowie die
versagenden Kontrollorgane!
--------------- Der entscheidende Punkt ist: ---------------
Ist die neue Abgabe eine Steuer oder nicht?
-----------------------------------------------------------------------------------------------

ARD+ZDF schwören immer wieder darauf, dass es keine Steuer sei, sondern
eine "Abgabe", oder ein "Beitrag". Deshalb auch der euphemistische Name
"Beitragsservice". Hört sich so schön sozial an: Wir alle dürfen da irgendwie
beitragen.

Für die ÖRR ergibt sich nämlich ein Problem: Wenn sich herausstellen sollte, dass
es sich um eine Steuer handelt, dann gibt es gleich zwei K.O.-Kriterien, die erfüllt
sind:

1. Da alle diese Steuer zahlen müssen, ist es eine allgemeine (nutzungsunabhängige)
Steuer. Für die ist aber laut Verfassung der Bund zuständig. Die Länder dürften so
eine Steuer nicht beschließen. Damit wäre der 15.Rundfunkstaatsvertrag verfassungs-
widrig und damit ungültig.

2. Eine allgemeine (nutzungsunabhängige) Steuer muss laut Verfassung das Nettoprinzip
erfüllen. Dieses sagt beispielsweise ganz klar aus, dass das Existenzminimum NICHT
besteuert werden darf. Genau dieses tut aber die neue Abgabe ab 2013, das sie als Haushalts-
bzw.Kopf-Pauschale konzipiert wurde. Deshalb wäre auch aus diesem Grund der
15.Rundfunkstaatsvertrag verfassungswidrig und damit ungültig.
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Deshalb: Sobald jemand anerkennt, bekräftigt oder feststellt, dass der neue
Rundfunkbeitrag ab 2013 eine Steuer ist, wäre der 15.Rundfunkstaatsvertrag
schlicht verfassungswidrig. Jedes Gericht würde das feststellen müssen.

Beiträge sind im System der öffentlichen Abgaben gemeinhin
einmalig erhobene öffentliche Abgaben
für einen konkreten Sondervorteil durch eine Einrichtung.

Einmalig ist der Rundfunkbeitrag nun gleich gar nicht, er wird regelmäßig und fortdauernd erhoben,
ab dem 1. Januar 2013 von demjenigen, der eine
Betriebsstätte, Wohnung oder ein Kraftfahrzeug innehat.

Zudem liegt der Vorteil wohl im Angebot und der Nutzbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
knüpft aber nach dem Wortlaut gerade nicht an dessen Inanspruchnahme an.

Steuern sind öffentliche Abgaben, die
ohne eine konkrete Gegenleistung für eine besondere Leistung und
nur anknüpfend an einen gesetzlich definierten Steuertatbestand vom Fiskus erhoben werden,
entweder einmalig oder auch wiederholt, mit dem
Zweck der Erzielung von Einnahmen.
Die Steuern sind weder leistungs- noch vorteilsbezogen.

Auswirkung auf Printmedien:
1. Wie sollen die Printmedien zukünftig überleben, wenn die Leute sich dem Internet widmen und dieses durch den finanziell hervorragend gut ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk groß und KOSTENFREI besetzt wird? – Dass „kostenfrei“ durch den Rundfunkbeitrag nicht stimmt, ist klar, hilft Ihnen aber nicht weiter, da es sich um eine Zwangsabgabe handelt, die Sie nicht beeinflussen können.

2. Viele Familien leisten sich heute eine Tageszeitung und zahlen dafür keine Rundfunkgebühren. Ein Zeitungs-Abo kostet um die 30 EUR im Monat, Internet kostet 30 EUR im Monat und jetzt werden diese Familien gezwungen, 18 EUR im Monat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszugeben. Die Kosten für Information steigen demnach auf rund 70 EUR im Monat, was für viele einfach zu viel ist. Den Rundfunkbeitrag können diese Familien nicht kündigen – Was glauben Sie, wo diese Familien sparen werden? Haben Sie sich darüber Gedanken gemacht?

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