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Unterstützung für Herr Prof. Hohl - Schweizer "Mollath" im Gesundheitszentrum Fricktal in lebensbedrohlichem Zustand

Unterstützung für Herr Prof. Hohl - Schweizer "Mollath" im Gesundheitszentrum Fricktal in lebensbedrohlichem Zustand

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Diese Petition wurde von Ernestus B. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Ernestus B.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Die Bundesregierung der Eidgenössischen Schweiz, Der Bundesrat der Eidgenössischen Schweiz, Das Parlament der Eidgenössischen Schweiz, Menschenrechtsorganisationen mit Sitz in der Schweiz, Sämtliche Medien in der Schweiz, Die zuständige Bundeskontrollbehörde für Befangenheit und Korruption, Der Europarat
Herr Hohl erlitt 2011 einen Schlaganfall in Folge von Schlafapnoe. Er bedarf seither medizinischer Versorgung/Pflege und einer Therapie/Rehabilitation, um die beeinträchtigenden Folgen des Schlaganfalles zu verringern und die Schlafapnoe und die hierdurch entstehende dauernde Sauerstoffunterversorgung des Gehirns während jedem Schlaf zu unterbinden, somit den geistigen und körperlichen Zustand von Herr Hohl nach Möglichkeit zu erhalten, bestenfalls zu heben.

Diese Schritte werden Herrn Hohl - im Gesundheitszentrum Fricktal in Rheinfelden liegend - versagt.

Der Gesundheitszustand von Herrn Hohl verschlechtert sich im Gesundheitszentrum Fricktal zusehends. Er wird nicht entsprechend seines körperlichen Zustandes gepflegt. Dies dokumentieren 750 Fotos und mehrere Videoaufnahmen aus dem Zeitraum 18. September 2011 bis einschließlich 08. Januar 2012.

Herr Hohl hat mehrfach den Wunsch ausgedrückt, das Gesundheitszentrum Fricktal in Rheinfelden zu verlassen und in eine Rehabilitationsklinik verlegt zu werden. Diese Schritte werden nicht eingeleitet. Vielmehr wurde Herr Hohl auf Betreiben seiner Kinder am 04. Juli 2012 ohne rechtliches Gehör und ohne Verteidigung entmündigt. Die Art und Weise der Entmündigung und das begründende Gutachten durch den Arzt lassen Transparenz vermissen.
Entgegenstehende Gutachten über den geistigen Zustand von Herr Hohl werden ignoriert.

Zum Verständnis bzgl. der Haltung der Kinder gegenüber ihrem Vater sei angemerkt, dass Herr Hohl keine gute Beziehung zu seinen Kindern hat. Angemerkt sei auch, dass Herr Hohl vermögend ist.

Freunde von Herrn Hohl, die sich für seine Verlegung in die wesentlich geeignetere Rehabilitationsklinik seiner Wahl einsetzen, wird der Zugang zu Herrn Hohl verwehrt und Hausverbot ausgesprochen.

Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 06. Oktober 2011 in Sachen Reinhold Hohl Anzeige gegen diejenigen Personen beantragt, die aus meiner Sicht für die Aufrechterhaltung und Verschlechterung des gesundheitlichen und geistigen Zustandes von Herrn Hohl verantwortlich sind. Anstatt dem Verdacht nachzugehen und für eine Aufklärung der besorgniserregenden Lage zu sorgen, wurde mir von der Staatsanwaltschaft schriftlich untersagt mich in dieser Sache an eine andere Behörde oder die Polizei wenden zu dürfen.

Die verschiedenen Entscheidungsträger sind unter anderem durch Mitgliedschaft im Rotary-Club vernetzt oder befinden sich möglicherweise durch eine Anstellung im Gesundheitszentrum Fricktal im Interessenkonflikt. Diese Verstrickungen und Interessenkonflikte, die aus meiner Sicht einer genauen Untersuchung bedürfen, lassen mich in ihrer unaufgeklärten Fassung an den Fall „Gustel Mollath“ erinnern. Dieser Name sei insofern erwähnt, als dass er gezeigt hat, dass auch in einem Rechtsstaat, der als „gut funktionierend“ angesehen wird, Transparenz und Hinterfragung erlaubt sein müssen.


Von mir um Hilfe angefragte Organisationen in der Schweiz können mich in der Angelegenheit angeblich nicht unterstützen. Die ablehnende Antwort einer weltweit bekannten Menschenrechtsorganisation verdeutlichte die Ausmaße des Falles - Vermutung der Korruption, Vetternwirtschaft, gefährliche Machtinteressen, Hintergehung der Gewaltenteilung.


Wir haben Anlass zur Vermutung von Menschenrechtsverletzungen von Herrn Reinhold Hohl, genauer Verletzungen von Artikel 2(1), 3, 5(1), 6(1), 8, 10, 13 EMRK, und zur Erfüllung von Straftatbeständen gegen Leben, Gesundheit und Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit des Schweizer StGB durch die Verantwortlichen.


Zur besseren Verständnis der Hilfsbedürftigkeit und Dringlichkeit der Angelegenheit weise ich Sie auf folgende zwei Videos hin: https://www.youtube.com/watch?v=_Q73yCa4TVA (21 min.), https://www.youtube.com/watch?v=SQXwzHIexRU (12 min.).
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