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Keine Ausnahme vom absoluten Folterverbot !
ACAT S.
a lancé une pétition à destination de
Harjit Sajjan, kanadischer Verteidigungsminister
In einer Petition an die kanadischen Behörden fordern wir, die Absolutheit des Folterverbots zu schützen und Informationen von ausländischen Instanzen, die möglicherweise durch Misshandlung oder Folter zustande kamen, unter keinen Umständen zu verwenden.
Sehr geehrter Herr Verteidigungsminister
Wir begrüssen die neue Amtliche Richtlinie zur «Vermeidung von Mittäterschaft in Fällen von missbräuchlicher Behandlung durch ausländische Instanzen», die Sie 2017 für die kanadischen Sicherheitsdienste erlassen haben. Sie wiederspiegelt die Entschlossenheit Kanadas, sich in keiner Form, auch nicht indirekt, der Folter oder anderer missbräuchlicher Behandlung schuldig zu machen.
Aus der Richtlinie geht eindeutig hervor, dass dieser Grundsatz auch unter schwierigen Bedingungen nicht angetastet werden darf&colon «Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe stellen eine Beleidigung kanadischer Werte dar. Die Regierung Kanadas widersetzt sich deren Anwendung aufs Schärfste, auch wenn Folter darauf abzielt, eine Bedrohung der nationalen Sicherheit abzuwenden.»
Bedauerlicherweise gibt es eine heikle Ausnahme in dieser Richtlinie&colon « Auskünfte, die wahrscheinlich infolge von Misshandlung erlangt wurden, dürfen nicht verwendet werden , […] um jemanden seiner Rechte und Freiheiten zu berauben, ausser in Fällen, wo [ein Verantwortlicher einer zuständigen kanadischen Behörde] die Verwendung dieser Auskünfte zulässt und für nötig hält, um den Verlust von Menschenleben oder schwerwiegende Übergriffe auf Personen zu verhindern » (Anhang C, Artikel 1). Diese Ausnahme widerspricht den Geboten in der Präambel der Richtlinie sowie dem absoluten Folterverbot im zwingenden Völkerrecht, wie es im Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe festgehalten ist, welches Kanada ratifiziert hat.
Die Verwendung dieser Informationen, selbst für einen achtbaren Zweck, macht Kanada zum Komplizen der Folterer (vgl. Art. 15 des Übereinkommens gegen Folter), was die Richtlinie eben gerade verbieten will.
www.acat.ch
Sehr geehrter Herr Verteidigungsminister
Wir begrüssen die neue Amtliche Richtlinie zur «Vermeidung von Mittäterschaft in Fällen von missbräuchlicher Behandlung durch ausländische Instanzen», die Sie 2017 für die kanadischen Sicherheitsdienste erlassen haben. Sie wiederspiegelt die Entschlossenheit Kanadas, sich in keiner Form, auch nicht indirekt, der Folter oder anderer missbräuchlicher Behandlung schuldig zu machen.
Aus der Richtlinie geht eindeutig hervor, dass dieser Grundsatz auch unter schwierigen Bedingungen nicht angetastet werden darf&colon «Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe stellen eine Beleidigung kanadischer Werte dar. Die Regierung Kanadas widersetzt sich deren Anwendung aufs Schärfste, auch wenn Folter darauf abzielt, eine Bedrohung der nationalen Sicherheit abzuwenden.»
Bedauerlicherweise gibt es eine heikle Ausnahme in dieser Richtlinie&colon « Auskünfte, die wahrscheinlich infolge von Misshandlung erlangt wurden, dürfen nicht verwendet werden , […] um jemanden seiner Rechte und Freiheiten zu berauben, ausser in Fällen, wo [ein Verantwortlicher einer zuständigen kanadischen Behörde] die Verwendung dieser Auskünfte zulässt und für nötig hält, um den Verlust von Menschenleben oder schwerwiegende Übergriffe auf Personen zu verhindern » (Anhang C, Artikel 1). Diese Ausnahme widerspricht den Geboten in der Präambel der Richtlinie sowie dem absoluten Folterverbot im zwingenden Völkerrecht, wie es im Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe festgehalten ist, welches Kanada ratifiziert hat.
Die Verwendung dieser Informationen, selbst für einen achtbaren Zweck, macht Kanada zum Komplizen der Folterer (vgl. Art. 15 des Übereinkommens gegen Folter), was die Richtlinie eben gerade verbieten will.
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