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Rechtskonforme Aufhebung des Betretungsverbotes für Yoga-Studios

Rechtskonforme Aufhebung des Betretungsverbotes für Yoga-Studios

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Diese Petition wurde von Iyengar Y. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Iyengar Y.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Mag. Werner Kogler, Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Petition zur Wiederaufnahme von Gruppenunterricht in Yogastudios


Das Ziel dieser Petition ist es, zu erwirken, dass das derzeit geltende Betretungsverbot für Yogastudios unter Bedingungen aufgehoben wird, die 
  1. die aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze befolgen
  2. aber auch den realen Möglichkeiten entsprechen, die die Unterrichtssituation bietet.



Der Epidemologe Prof. Kekulé (Regierungsberater in Deutschland) hat in einem Podcast verlautbart, dass Yoga-Unterricht seiner Meinung nach unter bestimmten Voraussetzungen kein Problem sei (Masken, kein Körperkontakt, Lüften, Abstand): nachzuhören bei Minute 8:07 https://www.youtube.com/watch?v=cl5HJGPsJsY



Die derzeit geltende Beschränkung in Geschäften (1 Pers. je 20m2) ist für Yogastudios keine realisierbare Lösung: Viele Räume haben nur eine Fläche von 50m2, in diesem Fall wäre maximal ein Einzeltraining (1 Lehrer*in plus 1 Schüler*in) möglich. Damit können nicht einmal die laufenden Kosten erwirtschaftet werden - geschweige denn eine Existenzgrundlage.



Eine Absicht der Petition ist auch, darauf hinzuweisen, dass bei unterschiedlichen Sportarten unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden können oder müssen: Jeder Sportbranche stehen ganz unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, um auf Covid-19 zu reagieren. Die Vorteile einer Yoga-Praxis (im Vergleich zu manchen anderen Sportarten) sind folgende:


  1. Die Übepraxis kann so unterrichtet werden, dass die Teilnehmer*innen ausschließlich auf ihrem Platz bleiben (und sich nicht durch den Raum bewegen, wie es täglich im Supermarkt der Fall ist)
  2. Auch die Unterrichtenden können den Unterricht so gestalten, dass sie ausschließlich mittels verbaler Instruktionen unterrichten und korrigieren und somit auf ihrem Platz bleiben, bzw. stets den notwendigen Abstand zu den Schüler*innen einhalten.



Viele Teilnehmer*innen haben uns kontaktiert und bedauert, dass ihnen gerade in diesen schweren Zeiten die Möglichkeit zum körperlichen und psychischen Ausgleich genommen wird. Es ist in zahlreichen Studien belegt, dass Yoga nicht nur den Körper trainiert und Krankheiten vorbeugt, sondern dass Yoga auch Stress reduziert, das Nervensystem kräftigt und somit die mentale Gesundheit erhält.


Für die bisherigen Sicherheitsvorkehrungen und Beschlüsse haben wir als Studioinhaber*innen ein hohes Maß an Verständnis und tragen die Entscheidungen der Regierung mit. Für uns ist es jedoch nicht nachvollziehbar, warum Baumärkte, Einzelhandelsgeschäfte, Schulen, Friseure oder Masseure früher die Berechtigung zum Öffnen des Betriebs erhalten, als Yogastudios.


Nicht alle Teilnehmer*innen können oder wollen das Online Angebot unserer Schulen annehmen, da dieses nur ein teilweiser Ersatz für unser reguläres Kursangebot sein kann. Wir bitten deshalb eine Wiedereröffnung aller Yogastudios in Österreich möglich zu machen, die folgende Auflagen erfüllen:  


  • Die Teilnehmer*innen verlassen während des Unterrichts ihre Plätze nicht und tragen entsprechend den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorgaben eine Maske, die sie erst abnehmen, wenn sie auf ihrem Platz sind.
  • Die Unterrichtenden verlassen ihren Unterrichtsplatz nicht, bzw. halten stets 1,5 Meter Abstand ein und tragen eine Maske (oder Visier), wenn es gesetzlich erfordert ist.
  • Alle halten einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter ein. Zwischen den einzelnen Übeplätzen im Raum ist dieser mittels Bodenmarkierungen klar kenntlich gemacht (Eine Alternative sind Trennwände aus durchsichtigem Plastikmaterial, dann könnte der Sicherheitsabstand geringer sein).
  • Kein Körperkontakt zu anderen Kund*innen und Lehrer*innen
  • Regelmäßiges Lüften der Räume
  • Diverse Desinfektionsmittel stehen im Studio bereit
  • Das Studio wird mit Desinfektionsmitteln gereinigt
  • Keine Nutzung der Garderoben
  • Keine Nutzung der Duschen
  • Keine Nutzung von Aufenthaltsräumen
  • Risikogruppen wird empfohlen Online-Yoga zu nutzen



Wir richten uns mittels dieser Petition an die Bundesregierung in Österreich, da die Existenz zahlloser Studios und Yoga-Lehrer*innen bedroht ist. Wir bitten dringend um einen differenzierteren Umgang mit den notwendigen Maßnahmen aufgrund von Covid 19 und deren sinnvolle partielle Aufhebung!
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