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Aufhebung der generellen Leinenpflicht in Niedersachsen und Bremen
kruegjoe@t-online.de K.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Niedersächsischer Landtag, Tierschutzbund
Während der Brut- und Setzzeit (1.4. bis 19.7.), also über 3 Monate, besteht in diesen beiden Bundesländern eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Diese Auflage umfasst auch die meisten, sonst freigegebenen, Hundeauslaufflächen. In diesem Zeitraum ist somit keine artgerechte Haltung eines Hundes möglich. Gleichzeitig dürfen ähnliche Flächen sowohl für landwirtschaftliche wie auch für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Dies ist ein krasser Widerspruch zu der einseitig vorgegebenen Anleinpflicht.
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