Aktualisieren Sie Ihre  Cookie-Einstellungen .
Klicken Sie 'Alle zulassen' oder aktivieren Sie die  'Targeting-Cookies'
Indem Sie weiterfahren, akzeptieren Sie die Datenschutzrichtlinien von Avaaz. Diese erläutern, wie Ihre Daten gesichert und genutzt werden können.
Verstanden
Wir verwenden Cookies, um zu analysieren, wie Besucher diese Website nutzen und um Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung zu bieten. Hier finden Sie unsere Cookie-Richtlinie .
OK
Diese Petition wurde beendet
Bürgermeister Köln: Kölner Jugendamt und Familiengericht auf die Benachteiligung von Vätern prüfen.

Bürgermeister Köln: Kölner Jugendamt und Familiengericht auf die Benachteiligung von Vätern prüfen.

Diese Petition wurde beendet
50 Unterschriften

Frank M.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Bürgermeister Köln
91&percnt der Alleinerziehenden in Köln sind Frauen. Nur 9&percnt sind Männer. Man kann dies beim Kölner Amt für Stadtentwicklung und Statistik erfragen&colon 2015 gab es 23.982 Alleinerziehende, davon 21.781 Frauen.

Für Gleichberechtigung wurde in Europa lange gekämpft und diese Gleichberechtigung wird im deutschen Grundgesetz zugesagt. Gleich in Artikel 3 wird sie versprochen und der Staat verpflichtet sich, dies einzuhalten. Köln hält beim Thema Familie jedoch vermutlich den deutschen Rekord in Ungleichberechtigung.

An den Vätern in dieser Stadt liegt es nicht. Die wollen, wie überall in Deutschland, seit Jahrzehnten schon Gleichberechtigung, auch nach der Scheidung oder Trennung. Sie wollen für ihre Kinder da sein, mit ihnen zusammenleben, wollen das Wechselmodell oder wollen der „Alleinerziehende“ sein. So wie auch Mütter dies sein dürfen.

Woran liegt es dann&quest Wenn sich Eltern nicht einigen können, muß ein Familiengericht entscheiden. Das Familiengericht holt sich dazu den Vorschlag des Jugendamtes. In Jugendämtern arbeiten weit überwiegend Frauen. Als Familienrichter arbeiten zunehmend Frauen. Und die Alleinerziehenden sind überwiegend Frauen. In Köln sogar zu 91&percnt. Weit weg von 50&percnt und Gleichberechtigung.

Staatsdiener müssen gemäß dem Grundgesetz handeln. Also auch gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort steht&colon „Männer und Frauen sind gleichberechtigt … Niemand darf wegen seines Geschlechtes … benachteiligt oder bevorzugt werden“. Ganz besonders nicht vom Staat.

Staatsdiener dürfen nicht sexistisch agieren. Weder dürfen die Mitarbeiter des Jugendamtes ihre Berichte immer wieder pro‐Mutter schreiben, noch dürfen die Familienrichter*Innen immer wieder pro‐Mutter entscheiden. Aber wie ist das bei 91&percnt alleinerziehenden Frauen in Köln&quest Kann eine solche Zahl zufällig zustande kommen&quest Oder herrscht purer „Sexismus hinter dem Stempel“&quest

Sexistische Staatsdiener dürfen nicht länger tätig sein. Sie dürfen nicht weiter von Steuergeldern bezahlt werden, ohne sich an die Grundgesetze des Landes zu halten.

Was hier nötig ist, ist eine umfangreiche Untersuchung&colon

Die Berichte des Jugendamtes an das Familiengericht müssen nun rückwirkend geprüft werden, ob sie im Endeffekt pro‐Mutter oder pro‐Vater waren. Bei 91&percnt alleinerziehenden Frauen, ist die Tendenz aber bereits jetzt klar absehbar. Für jeden der dortigen Mitarbeiter muß festgestellt werden, wieviel Prozent seiner Berichte ein bestimmtes Geschlecht bevorzugt haben. Und wenn 60, 70, 80 oder 90&percnt seiner Berichte ein bestimmtes Geschlecht bevorzugen, dann muß das die entsprechenden personellen Konsequenzen haben.

Das Gleiche gilt für das Familiengericht&colon Wieviel Prozent der Kinder aus den Verfahren des Richters hatten ihren ersten Wohnsitz bei der Mutter bekommen, wieviel Prozent beim Vater&quest Wieviel Prozent der beantragten Verfahrenskostenbeihilfen wurden durch den Richter bei Müttern abgelehnt, wieviel Prozent bei Vätern&quest Wieviel Prozent der Mütter haben alleiniges Sorgerecht bekommen, wieviel Prozent der Väter&quest Wieviel Prozent der unter dem Richter ungleich verteilten Sorgerechte entfallen mehrheitlich auf Mütter, wieviel Prozent mehrheitlich auf Väter&quest Auch hier ist bei 91&percnt klar absehbar, wohin die Reise geht.

Sexismus am Kölner Jugendamt und Familiengericht statistisch zu erfassen, ist eine Leichtigkeit und auch sehr leicht den Personen zuzuordnen. Und bei 70, 80 oder 90&percnt in einer Richtung, braucht es keine weiteren "ja, aber" oder Erklärungsversuche. Hier muß die Gleichberechtigung aus Artikel 3 des Grundgesetzes gelten.




Gepostet (Aktualisiert )
Als unangemessen melden
Es gab einen Fehler beim Senden deiner Dateien und/oder Reports