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Bundesjustizministerium: Kostenfreiheit bei der ersten Abmahnung

Bundesjustizministerium: Kostenfreiheit bei der ersten Abmahnung

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Diese Petition wurde von Erik S. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Erik S.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Bundesjustizministerium
In Deutschland sind vermutlich schon über 100.000 Bürger von einer Abmahnung betroffen gewesen. Zumindest muss man davon ausgehen, wenn bereits eine einzige Abmahnkanzlei über 10.000 Bürger abmahnt. (http://www.gulli.com/news/22935-tausende-von-streaming-abmahnung-betroffen-2013-12-10 ).
Den meisten Betroffen bleibt nur die Wahl zwischen Pest und Cholera , weil die Kosten zur Abwehr einer unberechtigten Abmahnung immer die eigenen Kosten für Rechtsanwalt und Gericht übersteigen. Oft zahlen die Betroffenen stillschweigend und ohne Einschaltung von Gerichten die Abmahngebühren in Höhe von 150 bis über 1000,- Euro !
Die kostenpflichtige Abmahnung ist in Deutschland inzwischen zu einem lukrativen Geschäftsmodell verkommen, mit dem bereits kleinste Bagatellverfehlungen von Bürgern in klingende Münze verwandelt werden können. (siehe: http://bfy.tw/1WBG)
Dabei ist das Problem juristisch ganz einfach zu lösen:

  • Forderung:
    Jede erste Abmahnung ist für den Abgemahnten rechtlich komplett kostenfrei zu stellen. Der Abmahnende sollte seine Kosten komplett selbst tragen.

Weitere Hintergrundinformationen:
Das Problem besteht bereits seit Jahrzehnten! (Beispiel 1995 : http://www.heise.de/ct/artikel/Triton-Vorsicht-Abmahnung-284248.html
) Die Gesetze rund um kostenpflichtige Abmahnungen wurden ursprünglich eingeführt um bei Streitigkeiten zwischen Geschäftsleuten ein einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Beilegung zu haben. Inzwischen wird das Abmahnrecht jedoch überwiegend gegen Privatpersonen verwendet und vielfach missbraucht, weil die Kosten, welche zur Abwehr einer Abmahnung entstehen, regelmäßig über den Kosten der Abmahnung liegen. Somit sind bereits kleinste Bagatellverfehlungen von Privatpersonen ein unkalkulierbares Kostenrisiko. Demgegenüber stehen oft spezialisierte Anwaltskanzleien und nicht selten auch kriminelle Bereicherungsabsichten, welche dieses juristische und finanzielle Ungleichgewicht absichtsvoll ausnutzen.
Für Mahnungen gab es schon immer eine Regelung, welche besagt, dass die erste Mahnung grundsätzlich kostenlos für den Gemahnten erfolgen soll. Schließlich kann jeder einmal eine Zahlung vergessen und dafür sollte nicht gleich eine Mahngebühr fällig sein.

Würde man diese Regelung auf Abmahnungen anwenden, hätte man endlich wieder ein Gleichgewicht wie es im ursprünglichen Gesetz vorgesehen war! Zwar müsste der Abmahner in Vorleistung treten, weil ihm Anwaltsgebühren entstehen, allerdings war auch bei Einführung dieser Gesetze immer der Fokus auf Abmahnungen im gewerblichen Umfeld. Sollte der Missstand, welcher abgemahnt wird groß genug sein, wird die Abmahnung trotz Kosten vom Abmahnenden durchgeführt.
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