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Selbstbestimmung über den Tod hinaus - Mein Leichnam gehört mir

Selbstbestimmung über den Tod hinaus - Mein Leichnam gehört mir

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Diese Petition wurde von Werner B. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Werner B.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Ministerin Barbara Steffens, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW

Bestattungsrecht ist in der BRD 'Ländersache'. Meine / unsere Forderung richtet sich daher nicht nur an das Land NRW, sondern übergreifend auf alle Bestattungsgesetze in der BRD.

§ 7 Abs. 2 des Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) - und eben vergleichbare anderer Bundesländer - gebietet:

(2) Soweit möglich, sind Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Bestattungen unter Berücksichtigung des Empfindens der Bevölkerung und der Glaubensgemeinschaft, der die zu Bestattenden angehörten, vorgenommen werden können.

Mein Empfinden ist, dass meine Selbstbestimmung es erlauben sollte, dass ich selber entscheide, was mit meinem Körper bzw. meiner Asche nach meinem körperlichen Tod geschehen soll. Dem steht § 15 Abs. 5 des Gesetzes gegenüber:

(5) Das dauerhaft versiegelte Behältnis (Anmerkung: die Urne) mit der Totenasche ist auf einem Friedhof beizusetzen.

Ich fordere die Gesetzgeber auf, sich den Praktiken z.B. der Niederlande anzuschließen, wo es wie selbstverständlich erlaubt ist, die Asche eines verstorbenen Menschen in private Hände (sprich den Hinterbliebenen) zu übergeben, die selber und im Sinne des Verstorbenen entscheiden mögen, ob und wo sie die Asche verbringen oder aufbewahren wollen.

Die derzeit hierzulande geltende Praxis der Beisetzung nur auf einem Friedhof entspricht Vorstellungen des Mittelalters und ist nicht mehr zeitgemäß. Freunde und Bekannte, aber auch viele entfernte Verwandte von Verstorbenen suchen heute nur noch selten das Grab eines Verstorbenen auf. Erdbestattungen werden ohnehin (und vor allem unter finanziellem Aspekt) immer weniger durchgeführt. Für die Bestattungspflicht sprechen sich m. E. zum Großteil nur noch diejenigen aus, die am Tod eines Menschen (oft sehr viel) verdienen.

Vor allem aber widerspricht es dem § 7 Abs. 2, denn das Empfinden des zu Bestattenden (und deren Angehörigen) wird mit einer zwangsweisen Beisetzung auf einem Friedhof (Friedwald, Verstreuung) unter Umständen empfindlich missachtet. Der Einwand der zuständigen NRW-Ministerin Steffens, die sie jüngst in einer WDR-Sendung aussprach, dass sie z. B. Kindern den Zugang zu einer im privaten Wohnumfeld aufgestellten Urne nicht ermöglichen möchte zeigt zudem, dass das 'Thema' Tod damit ja nur unterdrückt wird. Wir müssen zurück zu einem so was von natürlichem Umgang von Leben und Tod und uns trennen von einer 'Kultur', die Verstorben - und dies dann noch so schnell wie möglich - auf öffentlichem Grund und Boden (sprich kostenpflichtig und zeitlich begrenztes 'gepachtetes' Grundstück auf einem Friedhof) zu 'verbergen'.

Ich fordere daher die Gesetzgeber auf, hier eine Reform in der Weise durchzuführen, dass (auch) in Deutschland den Bürgern und Bürgerinnen die Selbstbestimmung über ihren ureigensten Leib und dessen Leben und Tod anerkannt und ein Verbleib der Asche eines verstorbenen Menschen alleine dem Willen der / dem Verstorbenen bzw. deren Angehörigen zugestanden wird.

Ich bitte daher über diese Internetplattform alle Bürger und Bürgerinnen der BRD und gerne auch über die Grenzen hinweg um Unterstützung in der Hoffnung, auch hierzulande eine freie Bestattungskultur zu generieren, die nicht zuletzt - aber auch - unter rein wirtschaftlichen Aspekten vielen, die sich mit ihrem eigenen Tod auseinandersetzen und natürlich deren Angehörigen auch eine 'preiswertere' Verbringung der Asche ermöglichen würde. Es wird zudem derzeit auch der Eindruck erweckt, dass die Lobby der Bestattungsinstitute bei eben dieser Möglichkeit der 'einfachen', aber so persönlichen Verbringung der Asche ihre 'Hände mit im Spiel' hat.

Lasst uns gemeinsam gegen die noch bestehenden Regeln in der BRD aufbegehren und uns die gesetzeskonforme Möglichkeit eröffnen, der persönlichen Entscheidung über den eigenen Körper bzw. die 'eigene Asche' selbst bestimmen zu können ohne Nutzung des verbotenen 'Hintertürchens' über die Einäscherung z. B. in den Niederlanden nutzen zu müssen.

Ich habe zu Lebzeiten vielerlei zugestandene Arten des Wahlrechts. Mit dem Tod meines Körpers meint der Landesgesetzgeber aber bislang immer noch, hier alle Rechte eben an MEINEM Körper an sich reißen zu können.

Wer die Asche eines verstorbenen Angehörigen ausgehändigt haben möchte, sollte auch und gerade in einem demokratischen Land hierzu die unbürokratische Möglichkeit erhalten. Lasst uns an den niederländischen Bestattungs'regeln' orientieren, da ich hier als selbständige Person bereits vor meinem Tod und / oder als Angehöriger entscheiden kann, was für mich persönlich / für meine Angehörigen gut und wichtig ist und es den Hinterbliebene ermöglichen, einen Menschen, der mir ein Leben lang lieb und wichtig war auch nach dessen Tod auch in materieller Form 'um mich' haben kann.

Das die derzeitige Aufbewahrung der Asche eines Verstorbene in NRW als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld belegt werden kann schreit - mit Verlaub - zum Himmel.
Eine umgehende 'Liberalisierung' der Urnenbestattungspflicht und ein Umdenken der zuständigen Gesetzesgeber ist umgehend erforderlich.

Trauernde haben bisher keine Lobby - lasst uns dies zu ändern versuchen.



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