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An den österr. Nationalrat: bundeseinheitlicher Richtlinien zur Totenbeschau & Bestattung

An den österr. Nationalrat: bundeseinheitlicher Richtlinien zur Totenbeschau & Bestattung

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Diese Petition wurde von Gunnhild F. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Gunnhild F.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
An den österr. Nationalrat
ANLIEGEN: Stand 2015 Die Bestattungspflicht gibt es in ganz Österreich nur bei Sterbefällen mit Geburts-und Sterbeurkunde. Da die Beurkundung von während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern am österr. Standesamt kommen soll und dzt. auf Freiwilligkeit basiert, ist eine Bestattung nur selten möglich. Besonders die kleine nicht beurkundete Leibesfrucht wird selten der Totenbeschau – dem ersten Akt eines Begräbnisses -zugeführt, sondern häufig über den Klinikmüll > Müllverbrennungsanlage entsorgt. Dies bedeutet, dass die sterblichen Überreste von Sternenkindern gemeinsam mit dem restlichen Klinikmüll in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden. Diese Aschenschlacke ist noch Handelsware und wird z.B. als Füllmaterial im Asphaltzusatz und in Lärmschutzwänden verwendet. Der österr. Nationalrat wird daher ersucht, bundeseinheitliche Richtlinien zur Zuführung zur Totenbeschau – Grundlage einer Bestattung - von Leibesfrucht unter und über 500 Gramm festzulegen, da diese derzeit von österr. Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen und er möge zu diesem Zwecke verfügen, dass während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder (insbesondere die „Sternenkinder“) grundsätzlich vom Klinikmüll getrennt zu erfassen sind, denn kein Kind ist Müll. Jede Leibesfrucht hat Vater, Mutter, Großeltern, das Recht auf Würdigung (Beerdigung). Menschl. Klinikmüll sollte verbindlich menschenwürdig über Feuerhallen kremiert werden.
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