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Keine halben Sachen – Asyl für O.
Nadia L.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Die zuständige Behörde
Die Unterzeichnenden sind überzeugt, dass O. aus Nigeria, der aufgrund seines Schwulseins flüchten musste, Asyl gewährt werden muss.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkannte am 25. Januar 2017 die Flüchtlingseigenschaften von O. Trotzdem weist sie sein Asylgesuch ab und erteilt ihm nur eine vorläufige Aufnahme als Flüchtling (Ausweis F). Die Unterzeichnenden erachten, dass alle Menschen, welche die Flüchtlingseigenschaften erfüllen, Anrecht auf Asyl (Ausweis B) haben.
Das SEM behauptet, O. sei im Sinne von Art. 53 AsylG „asylunwürdig“, weil er eine Gefahr für die Schweiz und ihre Bewohner_innen darstelle. Das SEM begründet diese Annahme durch einen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen dem O. in Genf verurteilt wurde und ein Jahr im Gefängnis verbrachte. Obwohl er seine Strafe abgesessen hat, verfolgt ihn die Verurteilung weiter. In den Augen des SEM bleibt O. eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Für die Unterzeichnenden kommt die Aberkennung des Asylstatus einer unbefristeten Doppelbestrafung gleich.
Der Vorfall in Genf entstand aus einer persönlichen Notlage heraus. Als O. im Winter 2012 vor einer nigerianischen Delegation zwecks Prüfung der Staatsangehörigkeit erscheinen sollte, tauchte er aus Angst vor einer Ausschaffung in Genf unter. Dort kannte er niemanden. Nach vier Nächten in eisiger Kälte traf er auf einen Mann, der ihm ein Zimmer anbot. O. nahm zunächst seine Hilfe dankbar an, wurde dann aber unter Androhungen massiv unter Druck gesetzt&colon O. sollte für ihn „Plastikbehälter" sortieren. In Wahrheit handelte es sich um abgepacktes Kokain. Im Rahmen einer Razzia wurde das Kokain mit seinen Fingerabdrücken gefunden. O. wurde deshalb verhaftet und verurteilt. Es wäre wohl nie so weit gekommen, wenn die Behörden auf sein erstes Asylgesuch im Jahr 2010 eingegangen wären. O. hatte vor und nach der Verurteilung in Genf nie etwas mit Drogenhandel zu tun. Die Solidaritätswelle und das öffentliche Interesse für O. weisen auf seine hohe Integrität hin und widersprechen der Beurteilung des SEM, O. sei eine Gefahr für die Schweiz und ihre Bevölkerung. Wer O. kennenlernt, erlebt ihn nicht als Gefahr, sondern als angenehmen und warmherzigen Mitmenschen. Die Unterzeichnenden beurteilen die Einschätzungen des SEM als unverhältnismässig.
Facebook&colon https&colon//www.facebook.com/papierefuero/
Blog&colon http&colon//libertyforo‐blog.tumblr.com
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkannte am 25. Januar 2017 die Flüchtlingseigenschaften von O. Trotzdem weist sie sein Asylgesuch ab und erteilt ihm nur eine vorläufige Aufnahme als Flüchtling (Ausweis F). Die Unterzeichnenden erachten, dass alle Menschen, welche die Flüchtlingseigenschaften erfüllen, Anrecht auf Asyl (Ausweis B) haben.
Das SEM behauptet, O. sei im Sinne von Art. 53 AsylG „asylunwürdig“, weil er eine Gefahr für die Schweiz und ihre Bewohner_innen darstelle. Das SEM begründet diese Annahme durch einen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen dem O. in Genf verurteilt wurde und ein Jahr im Gefängnis verbrachte. Obwohl er seine Strafe abgesessen hat, verfolgt ihn die Verurteilung weiter. In den Augen des SEM bleibt O. eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Für die Unterzeichnenden kommt die Aberkennung des Asylstatus einer unbefristeten Doppelbestrafung gleich.
Der Vorfall in Genf entstand aus einer persönlichen Notlage heraus. Als O. im Winter 2012 vor einer nigerianischen Delegation zwecks Prüfung der Staatsangehörigkeit erscheinen sollte, tauchte er aus Angst vor einer Ausschaffung in Genf unter. Dort kannte er niemanden. Nach vier Nächten in eisiger Kälte traf er auf einen Mann, der ihm ein Zimmer anbot. O. nahm zunächst seine Hilfe dankbar an, wurde dann aber unter Androhungen massiv unter Druck gesetzt&colon O. sollte für ihn „Plastikbehälter" sortieren. In Wahrheit handelte es sich um abgepacktes Kokain. Im Rahmen einer Razzia wurde das Kokain mit seinen Fingerabdrücken gefunden. O. wurde deshalb verhaftet und verurteilt. Es wäre wohl nie so weit gekommen, wenn die Behörden auf sein erstes Asylgesuch im Jahr 2010 eingegangen wären. O. hatte vor und nach der Verurteilung in Genf nie etwas mit Drogenhandel zu tun. Die Solidaritätswelle und das öffentliche Interesse für O. weisen auf seine hohe Integrität hin und widersprechen der Beurteilung des SEM, O. sei eine Gefahr für die Schweiz und ihre Bevölkerung. Wer O. kennenlernt, erlebt ihn nicht als Gefahr, sondern als angenehmen und warmherzigen Mitmenschen. Die Unterzeichnenden beurteilen die Einschätzungen des SEM als unverhältnismässig.
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