BM für Gesundheit, BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: Über Änderungen im sozialen Krankenversicherungsstatus ist zu informieren
aus der
Original-E-Mail eines meiner Patienten am Sonntag, 29.6.2014:
Ich hätte heute dringend Medikamente gebraucht, ….
Ich musste zu einem anderen Arzt und das hat nicht funktioniert, weil ich plötzlich nicht mehr krankenversichert bin.
es kann Euch selbst, z. B. im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses, ebenso
treffen wie eure Kinder, die studieren …
daher bitte unterschreiben und weitergeben… !:
Danke !
Dr. Christian Husek, 1230 Wien
www.sportmedpraxis.com
Immer häufiger verlieren sozial schwache chronisch Kranke , freie Dienstnehmer und Studenten plötzlich ihren Sozialversicherungsschutz ohne darüber Bescheid zu wissen
Ohne vorhandenem Nachweis des Versicherungsschutzes mittels e-Card-System können sie dann oft nicht oder nicht rasch, ausreichend und zweckmäßig medizinisch bei Kassenärzten oder in Spitälern behandelt werden
Auch dauert es unangemessen lange bis nach Wiederanmeldung am AMS, bei den Krankenkassen oder bei der Pensionsversicherung der Versicherungsschutz im e-Card-System abrufbar und der Patient somit "auf Krankenkasse" ärztlich behandelt oder mit Medikamenten versorgt werden kann.
Seit der Einführung der E-Card sind Kassen- Ärzte ständig mit diesem Problem konfrontiert.
Viele Versicherte können dadurch notwendige medizinische Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig erhalten.
als Ursachen stellen sich oft im Nachhinein Administrationsfehler der Krankenkasse, des AMS, des Sozialamts und manchmal sogar auch kriminelle Machenschaften einzelner Arbeitgeber heraus.
Wir fordern eine verläßliche, zeitnahe Information aller Sozialversicherten über An- oder Abmeldung bei der Sozialversicherung bei jeder An- oder Abmeldung, verbunden mit einem Leitfaden wie welche Einrichtungen des sozialen Gesundheitssystems in Anspruch zu nehmen sind
("mit Schnupfen ins AKH ?")
Weiters sollen alle Versicherten bei jeder Anmeldung zur Sozialversicherung eine Information über den Leistungsumfang der sozialen Krankenversicherung, analog der "Versicherungspolizze" bei jeder anderen Versicherung, erhalten.