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Verstanden
Wir fordern sie auf Strophanthin wieder aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Wir fordern sie auf Strophanthin wieder aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

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Diese Petition wurde von Özdemir erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Özdemir
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
DEUTSCHER BUNDESTAG Sekretariat des Petitionsausschusses Platz der Republik
DEUTSCHER BUNDESTAG
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1

11011 Berlin



Text der Petition





Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass

1. auf dem Arzneimittelmarkt die wettbewerbsfeindlichen Beschränkungen zugunsten der Pharmakonzerne zurückgenommen werden;

2. der Wirkstoff Strophanthin daher wieder aus der Verschreibungspflicht zu entlassen ist.

Begründung der Petition

Zu 1. Statt politisch möglichem Einführen einer Positiv-/Negativliste bei der Kostenerstattung von Medikamenten durch die Krankenkassen stellte die 10. Novelle des Arzneimittelgesetzes an eine Nachzulassung ‚alter’ Arzneimitteln so aufwändige Darlegungsanforderungen, dass diese von kleinen Unternehmen finanziell selten aufgebracht werden können. Mehr als 10 000 Medikamente mussten deshalb ganz aus dem Markt genommen werden, anstatt nur ihre weitere Kassenerstattung zu verneinen. Das förderte zu Lasten der Kranken, der Beitragszahler und der Heilpraktiker wettbewerbsvernichtend den Konzentrationsprozess in der Pharmaindustrie und begünstigte außerdem wettbewebswidrig die Ärzteschaft.


Zu 2. Im Jahre 1975 wurde - durch pflichtwidriges Festhalten an amtlichen Falschangaben und jüngst sogar durch Täuschen des Petitionsausschusses! – in gleicher Absicht das Herzmittel Strophanthin unter Verschreibungspflicht gestellt.

Medizinisch war eine Verschreibungspflicht von Strophanthin nicht begründet, denn seit seiner Aufnahme 1896 im Deutschen Arzneimittelbuch war Strophanthin für die Volksgesundheit das wichtigste Mittel für die Behandlung von Herzinfarkt, Herzmuskelschwäche, Angina pectoris u.a.

Die Einführung der Verschreibungspflicht von Strophanthin diente denn auch nicht dem Schutz der Volksgesundheit, sondern bezweckte wettbewerbswidrig, allein der Ärzteschaft die Verwendung von Strophanthin vorzubehalten!

Durch Ausschalten aller Selbstbehandler und Heilpraktiker sollten dadurch zum einen andere kardiologische Herztherapien begünstigt werden, zum anderen das Marketing der Pharmakonzerne nun Einfluss auf die Verschreibungsgewohnheiten der Ärzteschaft bezüglich Strophanthin nehmen können und dadurch den Absatz der Konzerne von vergleichsweise minderwertigeren, aber dafür patentgeschützten Herzmitteln steigern.




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Vertiefende Ausführungen zur Petition


Allgemeines

Den Pharmakonzernen wurde von der Regierung rechtswidrig die Konkurrenz der teils jahrzehntelang bewährter Medikamente ausgeschaltet.

Strophanthin wurde nicht von der Medizin überholt, sondern Opfer des medizinischen Kommerz!

Damit erging es Strophanthin ähnlich wie etwa dem erfolgreichen, aber ebenfalls nicht mehr patentierbaren Antikrebswirkstoff Vitamin B 17. Weitere solche Beispiele sind das Wissen um die besondere Bedeutung von hochwertigem Wasser und Salz, um Colostrum oder um die zelluläre Entsäuerung des Organismus.

Tatsächlich geht das Wissen um Strophanthin wohl auf jahrhundertelang geübte, afrikanische Volksmedizin zurück. Das Mittel wurde nach unzähligen pharmakologischen Untersuchungen, langjähriger klinischer und außerklinischer Erprobung bereits im Jahre 1885 in England als Medikament zugelassen.

Strophanthin war peroral in Deutschland seit 1865 gebräuchlich und wurde 1893 in das Deutsche Arzneibuch aufgenommen. Es hatte bis in die 40-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts seinen unbestrittenen Platz in der Herztherapie und wurde als Tee aus der Strophanthuspflanze genutzt. Die Teeaufbereitung erlaubte wegen der unterschiedlichen Wirkstoffmengen in den Pflanzen jedoch keinen leicht kontrollierbaren Therapieerfolg. Später folgten daher Tropfen und nach dem 2. Weltkrieg durch die Entwicklung von Dr. Berthold Kern dann standardisierte Kapseln ( Strodival ).

Es kamen immer mehr Strophanthinerzeugnisse auf den Markt:

1. Purostrophan Tropfen ( 2 mg/ml ) und Dragees ( 1mg, 2mg ), sowie forte-Dosierungen
2. Strophoperm ( 4 mg )
3. Strophoral ( 3 mg )
4. Strodival in Form von Zerbeißkapseln ( Strodival ( 3mg ) und Strodival-Special ( 6 mg ) oder als magensaftresistente Kapsel (Strodival mr ( 3mg )

Dem setzte allerdings die wissenschaftliche Isolation Deutschlands während der beiden Weltkriege ein Ende. Nach dem 2.Weltkrieg drängten dann die US-Firmen aggressiv mit ihren allopathischen Mitteln, aber dadurch nicht mehr patentierbare Mitteln in den Medizinmarkt.

Im Zuge dieser Vermarktungsstrategie kam Strophanthin in den 1970er Jahren unter Verschreibungspflicht. Seine weitere Verordnung sollte den Ärzten vorbehalten sein, damit die Pharmakonzerne über ihre Marketingabteilungen schließlich die Verschreibungspraktiker der Ärzteschaft steuern könnten. Das machte, im Interesse der Ärzteschaft, eine weitere Selbstbehandlung der Herzkranken ebenso unmöglich, wie es den Ärzten die Konkurrenz der Heilpraktiker ausschaltete.

Zur Beschleunigung dieser Fehlentwicklung wurde, als 'letzter Stand der Wissenschaft’, dennoch interessierten Ärzten an den Universitäten gelehrt, Strophanthin habe oral ohnehin keine Wirkung.

Ein für Laien geschriebenes Buch - längst vergriffen, aber im Internet nachlesbar -
" Skandal Herzinfarkt“ - http://www.melhorn.de/Strophskandal/! – gibt die skandalöse Hetze gegen Strophanthin und die offene Feindschaft der sog. Schulmedizin etwa gegen den Begründer der Oralen Strophanthintherapie, Dr. Berthold Kern wider.

Verleumdungen und Häme gegenüber Andersdenkenden wurden dabei ebenso als Waffe eingesetzt, wie etwa auch das Unterdrücken von Veröffentlichungen über den Herzinfarkt und über Strophanthin. Solche Fachbücher wurden damals zunächst zwar noch gedruckt, aber manche fast auflagenweise sofort von Dritten aufgekauft und dadurch weiterer Verbreitung ihres Wissens entzogen. Nach Kenntnis des Petenten wurde als Entschädigung offenbar wohl auch Geld an Verlage dafür bezahlt, dass sie solche Werke gar nicht erst annahmen! Außerdem wurden, durch Einflussnahme der medizinischen Beiräte der Fachverlage, Strophanthinartikel etwa von Dr. med. Berthold Kern in bekannten medizinischen Fachzeitschriften nicht mehr angenommen.

Das Aufkommen des Internet erschwerte diese Kontrolle von Strophanthin. Aber auch dagegen wurde gezielt vorgegangen. Der Petent etwa wurde noch anfangs sehr persönlich angegangen, später hatte er teilweise erhebliche technische Schwierigkeiten bei seinen Internetveröffentlichungen – s.E. durch Hacker, die seinen Internetauftritt verhindern sollten.

Beispielhaft dafür ist, dass Eintragungen des Petenten und anderer Strophanthinbefürworter im Internetforum WIKIPEDIA so lange von anonymen Schreibern 'bearbeitet’ wurden, bis Strophanthin dort schließlich als giftige Substanz dem gefährlichen Digitalis gleichgestellt war.

Eine sachdienliche Beurteilung der vorliegenden Petition ist also nur vor diesem Hintergrund möglich, denn über Strophanthin selbst ist, als medizinischem Wirkstoff und körpereigenem Hormon, längst ein positives Urteil gesprochen.

Der Petitionsausschuss möge sich daher nicht durch die unwahre Behauptung verunsichern lassen, ihm werde vom Petenten ein medizinisches Urteil über Strophanthin abverlangt, zu dem der Ausschuss fachlich nicht in der Lage sei. Tatsächlich betrifft diese Petition ausschließlich die missbräuchliche Kommerzialisierung der Medizin in der BRD und deren unmittelbare Folgen für die Volksgesundheit am Beispiel des Strophanthins.

Der Petitionsausschuss darf sich auch nicht von den angefragten Behörden bezüglich Strophanthin täuschen lassen, wie im Falle der beizuziehenden Petition - Nr2-16-15-82712-013796a geschehen. Darin wurden dem Parlament über Strophanthin falsche und offen widersprüchliche Angaben gemacht - was jüngst schließlich zu einer Wiederaufnahme der Petition führte.







1. Der derzeitige politische und rechtliche Hintergrund der
Verschreibungspflicht von Strophanthin



1.1. Die politisch gewollte Verlagerung der Pharmagewinne auf finanzstarke Konzerne

Der Wirkstoff Strophanthin wurde der zuvor üblichen Selbstbehandlung der Bevölkerung rechtswidrig entzogen und unter Verschreibungspflicht gestellt.

Dies war medizinisch zu keiner Zeit begründet und nach Auffassung des Petenten allein Folge von gewinnbestimmten Machenschaften der Pharmaindustrie. Diese wurde in ihrem langjährigem Bemühen von Teilen der jeweils meinungsführenden Ärzteschaft unterstützt, die ihrerseits daran interessiert waren, am ‚Wirtschaftsfaktor Herz-Kreislaufprobleme’ mitzuverdienen. Beide beeinflussten zu diesem Zweck dann erst den Gesetzgeber und dann noch die, für die Medikamentzulassung zuständigen Behörden.





1.2. Zur Kanalisierung des Marktgeschehens in Richtung der Großkonzerne

Mit der Behauptung, es nutze alles allein dem gesundheitlichen Wohl der Bevölkerung und sei zudem einer gemeinschaftsdienlichen Entlastung der Kosten im Gesundheitswesen wurden über Jahre hinweg konzerndienlich schließlich die amtlichen Vorschriften verändert. Zum Nachteil der Selbstbehandler, kleiner Pharmahersteller und der Heilpraktikerschaft wurden durch die 10. Novelle des Arzneimittelsrechtes schließlich über 10 000 Heilmittel vom Markt genommen, obwohl nach Wissen des Petenten – politisch unbeachtet - dagegen rund 700 000 Unterschriften vorgelegen hatten!

Erreicht wurde diese behördliche Vernichtung von Arbeitsplätzen bei kleinen Pharmaherstellern, indem an die Nachzulassung von Arzneimitteln heute Darlegungsanforderungen bezüglich ihrer Wirksamkeit gestellt werden, die in der Regel einen Millionenaufwand erfordern, den kleine Unternehmen gewöhnlich nicht erbringen können und daher von einer Nachzulassung ihrer Medikamente absehen.





1.3. Patentschutz als Wegbereiter marktbeschneidender Absatzstrategien

Auf diese Weise wurde den angeblich 'forschenden’ Großunternehmen die Konkurrenz der teils jahrzehntelang bewährter Medikamente ausgeschaltet.

Zusätzlich erhielt die Großpharmaindustrie außerdem die behördliche Erlaubnis, neue Arzneimittel bereits vor ihrer abschließenden Erprobung auf den Markt zu bringen. Durch ihre unfreiwillige Teilnahme am medizinischen Feldversuch tragen Kranke zukünftig somit nicht nur das erhöhte gesundheitliche, sondern teilweise nun auch noch das wirtschaftliche Risiko einer Erprobung neuer Medikamente.

Dieser Verstoß gegen die staatliche Fürsorgepflicht für Kranke wird allerdings dadurch gemildert, dass diese, angeblich neuen Medikamente meist nicht wirklich 'neu’ sind, sondern lediglich Abänderungen bereits vorhandener Medikationen. Deren Anmeldung hat insofern also eher selten einen wirklich medizinischen Hintergrund, sondern soll dem Anmelder zu einem vorläufigen oder tatsächlichen Patentschutz verhelfen. Das Patenrecht wird nach Auffassung des Petenten insofern für die Errichtung von Monopolen/Oligopolen missbraucht!





1.4. Die Profiteure dieser Politik

Anlässlich dieser Umgestaltung des Pharmamarktes zugunsten der Großkonzerne wurde sogar die Gefahr einer finanziellen Abhängigkeit der Genehmigungsbehörden von der wirtschaftlichen Erstarkung der Pharmaindustrie dadurch in Kauf genommen, dass heute rund 70 Prozent der Behördenkosten über Gebühren der Pharmaindustrie aufgebracht werden.

Profiteure dieser Polit- und Behördenkonstruktionen sind ausweislich ihrer Bilanzentwicklungen die finanzstarken Pharmakonzerne! Kleine Unternehmen, mit nur wenigen, aber teilweise jahrzehntelang therapeutisch bewährten Einzelmedikamenten werden hingegen im Zuge dieser 'Marktbereinigung’ von Konzernen aufgekauft, weil sie sich keine millionenteuren Prüfungen leisten können.





1.5. Die Kranken und die Beitragszahler als unmittelbare Verlierer

Verlierer sind nicht die Krankenkassen, die ihre Kosten einfach auf die Beitragszahler weiterwälzen. Benachteiligt werden vielmehr die Versicherten. Einerseits müssen sie unnötig hohe Beiträge bezahlen, andererseits werden sie als Kranke dadurch benachteiligt, dass ihnen – wie etwa im Falle des Wirkstoffes Strophanthin - eigentlich bessere Medizin vorenthalten wird. Das erschwert ihnen als Kranke dann im Sinne einer Körperverletzung teils den Alltag, teils sterben sie dadurch früher.

Welche Bedeutung Strophanthin jedoch gerade auch für den älteren Menschen haben kann, belegt etwa das Schreiben vom 8.11.07 des Arztes Anton Gräupner.

Herr Gräupner ist praktischer Arzt und Arzt für Naturheilverfahren - 82467 Garmisch-Partenkirchen, Bahnhofstr. 36 - Telefon: 08821-57646 – Er schrieb dem Petenten:

" Seit 1995 verschreibe ich in meiner Allgemeinpraxis das Medikament Strodival.

Seit dieser Zeit habe ich bei meinen vielen Patienten keine Herzinfarkte gesehen und niemand von den Patienten benötigte eine Bypassoperation.

Das Medikament hilft zuverlässig bei Angina -pectorisbeschwerden, die Herzmuskulatur wird gestärkt, Herzinsuffizienz mit Atemnot und Schwäche haben sich bei Patienten verbessert. Die Leistungsfähigkeit und der Lebenskomfort haben sich deutlich verbessert. Das Präparat ist für Sportler zu empfehlen.

Strodival-g-Strophanthin ist gewonnen aus der afrikanischen Pflanze Strophanthus gratus. G-Strophanthin-Ouabain ist eine körpereigene Substanz.

Strodival-mr Kapseln gehören zum Notfallbesteck.

Nichtanwendung halte ich für einen ärztlichen Kunstfehler.

Das Präparat ist gut verträglich, auch mit anderen Medikamenten zu verwenden. Es bestehen keine Bedenken.

Die meist seltenen Nebenwirkungen sind Hautausschläge, Druck im Kopf und Durchfälle.

Die übliche Dosierung ist bis 6 Kapseln pro Tag - Strodival mr.

Mit dem wunderbaren Medikament versorge ich Patienten auf der ganzen Welt.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Gräupner"

Dem Petenten berichtete außerdem eine Patientin, sie habe als Unternehmerin ihrem Finanzdirektor Strophanthin empfohlen, weil der bereits einen Infarkt hatte. Dieser ging daraufhin in Thüringen zu einer Ärztin und zeigte ihr das Mittel. Die Ärztin sei hoch erfreut gewesen: "Strophanthin war in der DDR immer unser Hauptmittel bei Herzbeschwerden. Was anderes hatten und brauchten wir gar nicht. Aber nach der Wende war Strophanthin plötzlich weg. Wo haben Sie das denn her?" Sofort verschrieb sie das Medikament.

Auch in der Sowjetunion wurde/wird viel mit Strophanthin gearbeitet. So berichtete dem Petenten Anfang 2005 ein, früher in Russland tätiger und in die BRD übergesiedelter Arzt - heute Stationsarzt einer Inneren Abteilung - dass Strophanthin dort "wegen seiner hervorragenden Wirkung" immer bei Herzbeschwerden eingesetzt wurde. Er könne nicht verstehen, dass dieses Mittel in der Ärzteschaft der BRD kaum bekannt sei.





1.6. Die Unzulässigkeit einer Beschränkung des Wettbewerbs zugunsten der Pharmaindustrie am Beispiel höchstrichterlicher Rechtsprechung

Mit ihren Praktiken zugunsten finanzstarker Pharmakonzerne verstößt die BRD nach Auffassung des Petenten gegen die Regeln eines freien Wettbewerbs und damit gegen nationales und internationales Recht!

Diese Bewertung geltender Rechtsverhältnisse wird von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes gestützt.

So hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nahrungsergänzungsmittel einfach zu Arzneimitteln hochgestuft und diese damit plötzlich den strengen Vorschriften des Arzneimittelrechtes unterworfen Damit wurde aber nun ihre weitere 'Verkehrsfähigkeit' verneint!

Für die davon betroffenen Hersteller hätten die Kosten einer Zulassung ihrer Mittel nach Arzneirecht wohl das wirtschaftliche Aus bedeutet. Das Bundesverwaltungsgericht schob solch staatlicher Konzernbegünstigung nun einen Riegel vor:

" ... es gehe nicht an, zum Verzehr bestimmte Produkte "auf Verdacht" den Arzneimitteln zuzurechnen. Andernfalls wird vielen Produkten endgültig die Verkehrsfähigkeit genommen, weil eine Zulassung als Arzneimittel wegen des fehlenden Nachweises der therapeutischen Wirksamkeit nicht in Betracht komme. Eine solche Praxis könne auch nicht aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt werden.

Eine Einordnung als Arzneimittel komme auch dann nicht in Betracht, wenn vergleichbare Produkte in großem Umfang unbeanstandet als Lebensmittel auf dem Markt seien. "( Urteile vom 25.07.2007 - Az.: 3 C 21.06, 3 C 22.06, 3 C 23.06 )"

Diese Urteile sind bedeutsam, weil sich die Pharmakonzerne zunehmend die 'Rosinen' aus dem 'Wirkstoffkuchen der Natur' pickten. Was teilweise seit Jahrtausenden als Heilmittel bekannt ist und jedermann zur Verfügung stand, wird zunehmend von der Pharmaindustrie trickreich in das enge Korsett des Arzneimittelrechtes und damit auch des Patentrechtes gepresst, um es dadurch der Selbstbehandlung der Kranken und der pharmazeutischen Konkurrenz zu entziehen.

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes belegen folglich die rechtswidrige Selbstverständlichkeit, mit der auf dem Gesundheitsmarkt die Politik heute wettbewerbswidrig die wirtschaftlichen Interessen des 'Kapitals' bedient.

Solche Politik ist auch nicht mit angeblichen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen zu rechtfertigen. Zum einen treten diese nämlich nicht ein, zum anderen würde dieses Ziel wirksam bekanntermaßen aber durch Einführen einer Positiv- oder Negativliste bei der Kostenerstattung für Medikamente erreicht. Dass die Politik diese Liste nicht gegen die Pharmalobby durchbringt, rechtfertigt aber nicht die gerügten Verstöße gegen den Wettbewerb!







2. Der Herzwirkstoff Strophanthin


2.1. Die behördliche Begünstigung von Pharmakonzernen durch Falschangaben auch gegenüber dem Parlament

Wegen dieser Markt- und Behördenstrategie auch gegen den Wirkstoff Strophanthin stellten in der Vergangenheit mehrere Hersteller von Strophanthinpräparaten ihre Produktion ein.

1987 gab es noch 4 solcher Präparate. Das einzig verbliebene Strophanthin in Ursubstanz ( Strodival) ist schließlich von einem schwedischen Pharmakonzern aufgekauft worden.

Damit ist dieser Konzern heute im bundesdeutschen Strophanthinhandel konkurrenzlos, was nach Auffassung des Petenten auch damit zu tun hat, dass dieser Konzern - mit pflichtwidriger Billigung des Aufsichtsamtes! - im Beipackzettel falsche Informationen über Strophanthin macht, die Strophanthin nun mit dem gefährlichen Digitalis gleichsetzen.






2.2. Die tödlichen Folgen bundesdeutscher Pharmapolitik ("Digitalisinfarkte" )

Als Folge der - gegenüber dem tatsächlichen Wissensstand - medizinisch unzureichenden bezw falschen Behandlung der Kranken mit Digitalis wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte dadurch der Tod von Zehntausenden in Kauf genommen und die zuständige Bürokratie weiß das auch!

Gefürchtet ist Digitalis nämlich wegen seiner, manchmal tödlichen Folgen bei der Behandlung frischer Herzinfarkte ("Digitalisinfarkte" ).

'Digitalistote' sind nach Dr. med. Bernthold Kern jene Fälle, bei denen der Infarktpatient ins Krankenhaus kam, dort allerdings kein Strophanthin bekam, sondern Digitalis und daraufhin 'überraschend' an einem weiteren Infarkt verstarb. Mit Strophanthin wäre so was jeweils nicht geschehen, wie schon früher Ergebnisse aus Kliniken belegten, die ausschließlich Strophanthin einsetzten!

Von Digitalis wurden jedenfalls noch im Jahre 1982 rund 90 000 medikamentöse Vergiftungen registriert .
Der Unterschied zwischen dem Hormon Strophanthin und Herzglykosiden wie Digitalispräparate besteht dabei im wesentlichen darin, dass nur Strophanthin die K-Na-Zellpumpe zu stimulieren vermag. Auch kann orales Digitalis zu gefährlichem Herzrasen führen - Strophanthin nicht.

Diesen Unterschied zwischen intravenöser Verabreichung und oraler Aufnahme kannten schon die Afrikaner des 19. Jahrhunderts: Pfeile mit Strophanthus-Gift töten durch Einbringung in die Blutbahn ein Tier zwar sehr rasch, doch war das Fleisch des erlegten Tieres wiederum völlig ungiftig und bedenkenlos zu verzehren, weil es sogar die körpereigenen Strophanthinspeicher erwünscht wieder auffüllt.

Der heutige Forschungsstand bestätigt, dass Strophanthin ein körpereigenes Hormon gleich dem Insulin ist. Danach ist g-Strophanthin ein Kreislauf-Hormon, das zum Schutz des Herzens bei sportlicher Betätigung in einer Konzentration von 0,2 bis 0,4 mg in 5 Liter Körperblut ( 0,04 - 0,08 mg/l Blut). ins Blut freigesetzt wird.
Damit geht der gesunde menschliche Organismus genau an die Grenze, die bei einer i.V-Therapie empfohlen wird – und vermeidet dadurch Konzentrationen von 1 mg in 5 l Blut, die gefährlich werden könnten, da sie den Bereich einer Hemmung der Kalium-Natrium-Pumpe tangieren.

Eine orale perlinguale Applikation von 6 mg Strophanthin bringt aber beispielsweise lediglich einen Strophanthin-Wirkstoffpegel von 0,013 - 0,025 mg/5 l Blut – das ist 10 - 20-fach geringer als bei einer normalen i.v.- Anwendung von 0,25 mg.







2.3. Vertuschung durch die Behörden u.a.

Anstatt dem, heute längst nicht mehr patentierbaren Wirkstoff Strophanthin daraufhin aber wieder seine frühere Rolle im Kampf gegen den Herztod einzuräumen, deckt die Behörde pflichtwidrig das Bemühen interessierter Medizinkreise und der Herstellers, Strophanthin durch seine falsche Gleichstellung mit Digitalis abzuwerten.

Damit soll gegenüber medizinisch Interessierten weisgemacht werden, Strophanthin sei zwar ein Herztherapeutikum, jedoch im Laufe der Jahrzehnte – angeblich anders als Digitalisabkömmlinge! - eben nicht 'weiterentwickelt’ worden und daher nach heutigem Wissensstand 'veraltet’.

Tatsächlich bestand die angebliche Fortentwicklung des Digitalis vorrangig darin, die Präparate weniger giftig und damit wenigstens insoweit vergleichbarer mit Strophanthin zu machen. Medizinischer Fortschritt war dies also nicht, sondern nur Präparateanpassung!

Durch diese Marketingstrategie wurde es möglich, ohne Ansehensverlust in der Ärzteschaft Strophanthin heute vor allem der Behandlung von Herzinfarkten zu entziehen, wodurch jährlich weiterhin Milliarden mit anderen Herzmedikamenten und Therapien verdient werden können, die sonst durch das billigere Strophanthin entfallen wären.

Nach Herstellerschätzung verordnen aufgrund dieser '’Lehre' an den Universitäten heute nur noch etwa 1000 Ärzte in der BRD regelmäßig Strophanthin, weitere 2000 Ärzte gelegentlich. Diese Zahlen sind offenbar aus der Produktionsmenge von Strodival abgeleitet.





2.4. Der Herzinfarkt - ein Problem der Gegenwart !

Strophanthin hat als Herzmittel jedoch eine beispiellose Erfolgsstory – aber eben den merkantilen Nachteil, nicht mehr als Wirkstoff patentierbar zu sein.

Das 'Volksheilmittel’ Strophanthin wurde deshalb von interessierter Seite gezielt 'schlecht geredet’.

Dabei kam diesen 'Verleumdern ’zugute, dass Strophanthin vor und kurz nach dem 2.Weltkrieg noch nicht als herausragendes Mittel gegen den Herzinfarkt bekannt war. Dieses Wissen um die besondere Wirkung von Strophanthin bei Herzinfarkt fehlte allein deshalb, weil der Herzinfarkt damals noch ein nur selten gesehenes Krankheitsbild war. Es gab damals einfach keine Herzinfarkte: die Menschen hatten noch Hunger und daher keine Wohlstandsbäuche!





2.5. Der medizinische Fortschritt durch Dr. Berthold Kern

Nach dem 2.Weltkrieg 'befreite’ der Internist Dr. Berthold Kern durch standardisierte Aufbereitung des Wirkstoffes Strophanthin in Kapselform die Patienten von der zuvor nur intravenös möglichen Verabreichung. Kostengünstiger und vor allem arztunabhängig kann der Patient seither seine Kapseln dauerhaft und vor allem selbstständig einnehmen.

Mit dieser oralen Einnahme von Strophanthinkapseln war endlich eine tägliche Behandlung aller Patienten möglich geworden - sehr zum Missfallen der intravenös arbeitenden Ärzte. Außerdem machte diese Darreichungsform zunehmend aufwendige, ärztliche Eingriffe nicht selten überflüssig.





2.6. Die Lüge von den Resorptionsschwankungen des Strophanthins

Die Rezeptpflicht für orales Strophanthin wurde mit angeblichen Resorptionsschwankungen begründet. Allein eine unkontrolliert hohe Aufnahmefähigkeit von Strophanthin durch die Kapseln hätte jedoch deren Verschreibungspflicht rechtfertigen können! Eben dies wurde aber gerade nicht behauptet!

Die Verantwortlichen der Arzneimittelkommission wussten auch, auf welch zweifelhaftem Wissenstand die obige Behauptung basierte.

So stützt die Behörde die Verschreibungspflicht lediglich auf eine einzige Doktorarbeit, in der - völlig unwissenschaftlich! – zwar die Ergebnisse von zwei verschiedenen Untersuchungen zusammengeworfen wurden, danach aber trotzdem - vorhersehbar - festgestellt wurde, die Aufnahme des Mittels vor bzw. nach dem Essen sei unterschiedlich. Also keine Rede davon, Strophanthin sei etwa wegen Resorptionsschwankungen gefährlich!

Diese fragwürdige Doktorarbeit wurde - ohne Angabe der zudem schwer auffindbaren Originalquelle, geschweige denn ihrer absurden Methodik! – dennoch verschiedentlich publiziert. Das genügte pflichtwidrig wiederum der Kommission, um Strophanthin unter Verschreibungspflicht zu stellen. Dabei hatten KERN und KRAKE bereits in den 50-Jahren des letzten Jahrhunderts bewiesen, dass Strophanthin sehr wohl oral eingesetzt werden kann - siehe :"Herzinfarkt : 'Der Strophanthin ( = Ouabain ) – Report“ - http://www.melhorn.de/Strophanthin/index.htm. Die Dosis muss oral allerdings höher sein, als bei einer i.v.- Gabe - was jedoch keineswegs ungewöhnlich ist.

Wie unseriös gegen Strophanthin vorgegangen wurde, belegt auch die unwahre Behauptung, Strophanthin wirke bei oraler Zufuhr nicht und es mache folglich ohnehin keinen Sinn, Strophanthin-Präparate zu verordnen.

Dieses angeblich 'gesicherte Wissen' verdankt die Pharmaindustrie einem renommierten Professor der Uni Köln, der 1985 in einer faszinierend einseitigen, angeblich ',kontrollierten Doppelblind-Studie' die Frage der Wirksamkeit einer oralen Strophanthin -Therapie ,prüfte'. Damit wollte er die, Strophanthin befürwortenden Aussagen der Studie von Kubicek und Reisner 1973 widerlegen, die im Gegensatz zu seiner eigenen Studie aber tatsächlich eine kontrollierte Doppelblindstudie war.

Hierzu verabreichte der 'Wissenschaftler’ aber gerade mal 10 Prüflingen Strophanthin in Kapseln und setzte sie dann aber bereits nach 5 Minuten auf das Ergometer.

Diese kurze Zeitspanne war natürlich für ein nachweisliches Wirkergebnis nicht ausreichend. Dennoch galt dies fortan als ,wissenschaftlicher Doppelblindbeweis’ dafür, dass die orale Strophanthintherapie nicht wirkt - und damit endlich 'beerdigt' werden konnte!

Tatsächlich war dies Unsinn!

Für einen Nicht-Wissenschaftshörigen ist schwer nachvollziehbar, dass solche Manipulationen über die angeblich mangelhafte Resorption von Strophanthin trotzdem weit verbreitet wurden, obwohl einschlägige Untersuchungen mit hervorragenden Ergebnissen das Gegenteil belegten! Tatsächlich wurde solchermaßen von meinungsbildenden Wissenschaftlern bewusst eine ganze Generation auszubildender Mediziner in die Medikamentenproduktion der Großpharmaindustrie umgeleitet. Dabei nahmen sie aber letztlich in Kauf, dass dies Hunderttausenden die Gesundheit schädigte oder gar nahm.





2.7. Ist Strophanthin giftig?

1998 gab die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker bekannt, dass ihr über Strophanthin nur ein einziger Fall von Schwindel, Benommenheit, Nervosität, Atemnot und Tachykardie bekannt wurde. Ihre Literatur-Recherche habe auch keinen weiteren Fall von Nebenwirkungen des Medikamentes Strodival ergeben!

Schon im Prozess des Journalisten Schmidsberger gegen den "Stern" vor dem Oberlandesgericht München hatte außerdem das Bundesgesundheitsamt gutachterlich festgestellt, dass trotz Meldepflicht nie Risiken durch das Mittel Strodival registriert worden seien. Daraufhin wurde der Zeitschrift gerichtlich die Behauptung verboten, dass es gefährlich sei, bei einem akuten Herzinfarkt Strophanthin in Form von Zerbeißkapseln Strodival einzunehmen.

Allein schon die Tatsache, dass Strophanthin ein körpereigenes Hormon ist, weist die Behauptung von dessen Giftigkeit in die Welt der Gräuelgeschichten. Hierzu : Herzinfarkt: Strophanthin - das körpereigene Hormon" - http://www.melhorn.de/Strophhormon/index.htm

Strophanthin ist - wie von einem körpereigen hergestellten Hormon nicht anders zu erwarten! - bei oraler Verabreichung weitgehend nebenwirkungsfrei.







2.8. Das ungiftige Hormon Strophanthin

Die orale Einnahme sehen allerdings selbst die Strophanthingegner als harmlos an. Behaupten sie doch nachdrücklich, Strophanthin werde oral vom Körper gar nicht aufgenommen!

Ein Herzmittel, das der Körper bei oraler Einnahme angeblich aber gar nicht aufnimmt, kann in gebräuchlichen oralen Dosen nach gängiger Logik allerdings auch nicht gefährlich sein!

Nebenwirkungen beschränken sich bekanntermaßen auf Durchfall und, bei den, heute noch allein im Markt befindlichen Zerbeisskapseln Strodival und Strodival spezial - auf seltene Reizungen der Mundschleimhaut und der Zunge. Dies ist jeweils dosisabhängig und durch vorübergehendes Absenken der Dosis abzufangen.

Vor allem lässt sich eine Reizung im Mundbereich durch das magensaftresistente ‚Strodival mr’ vermeiden, das daher auch besonders für die Dauertherapie geeignet ist.





2.9. Tötungsversuche durch Strophanthin

Sogar Selbstmordversuche mit Unmengen oralem g-Strophanthin blieben ohne Schäden! Versehentlich oral eingenommene 900 mg g-Strophanthin wurden ohne bleibende Schädigung überstanden!

Nur wenn Strophanthin in krasser Überdosis intravenös gespritzt wird - wie das einmalig in den USA geschah! - wirkt es tödlich, weil es bei einer i.v.-Applikation einen weitaus geringeren Toleranzbereich hat und daher etwa schon bei einer versehentlichen Dosierung von 1 mg anstatt 0,25 mg kritisch werden kann.

Offenbar überfordert solches Wissen aber manche Ärzte, weshalb auch ein amerikanischer Arzt – nach Auffassung des Petenten wohl im Auftrag interessierter Kreise! - einem Patienten die 4-fach zulässige Maximaldosis intravenös spritzte und ihn damit tötete.
Nach diesem 'Abspritzen' - anders kann es Petent nicht nennen, denn so viel ärztliche Dummheit kann s.E. eigentlich nicht sein! - des amerikanischen Patienten durch seinen Arzt wurde in der BRD jedoch die orale Einnahme in Kapselform einer intravenöse Verabreichung des Mittels gleichgestellt.

Wäre alles nicht nach Meinung des Petenten ein einziger Schwindel zur Förderung von Großpharmainteressen, hätte jedoch allenfalls die i.v.Injektion als gefährlich untersagt und nur der Verkauf von Ampullen mit Strophanthin unter Verschreibungspflicht gestellt werden dürfen.

Weil es aber gar nicht darum ging, die ohnehin nur geringe wirtschaftliche Bedeutung einer i.v.-Verabreichung des Mittels zu unterbinden, sondern beabsichtigt war, die bisherige Selbstmedikation der Herzpatienten zu verhindern, wurden aber nicht nur die Ampullen zur i.v. Verabreichungsform, sondern auch orales Strophanthin in Tablettenform unter Verschreibungspflicht gestellt!

Damit waren alle Selbstversorger, die sich Strophanthin bislang ohne Arztbesuch in der Apotheke geholt hatten, nun ebenso davon abgeschnitten, wie vor allem auch die erfolgreich damit behandelnden Heilpraktiker.

Wie hergeholt die Verschreibungspflicht ohnehin war, ergibt sich schon daraus, dass sich natürlich kein Patient so was selbst intravenös spritzen würde. Das sollte(muss) immer der Arzt tun!

Es ging somit gar zu keiner Zeit darum, durch die Verschreibungspflicht irgend jemand vor Schaden zu bewahren!

Herz-/ Kreislaufbeschwerden sind vielmehr ein Milliardenmarkt, um den es sich zu kämpfen lohnt. Der amerikanische Tote - Anlass der Verschreibungspflicht – war dabei wohl nur ein 'Kollateralschaden' der Medizin.







3. Die behördlichen Täuschungsversuche über Strophanthin


3.1. Falschangaben der Behörden etwa gegenüber dem Petitionsausschuss

Bei Ermittlung des Sachverhaltes zur Bescheidung der Petition Nr2-16-15-82712-013796a wurde das anfragende Parlament von den zuständigen Behörden nach Ansicht des Petenten gezielt getäuscht.

Diese taten nämlich einerseits so, als sei Strophanthin heute eher unbekannt, da es sich hierbei um ein Mittel aus gleichsam ‚medizinischer Vorzeit’ handele. Andererseits wurde behauptet, Strophanthin sei so neu, dass kaum Erkenntnisse darüber vorliegen würden.

Dabei hatte der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe im Schreiben vom 15.6.04 an einen Teilnehmer der Aktion: Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitschuld der Bundespolitik am Tod Tausender! - http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#60 - wegen der Verhandlungen des Bundesgesundheitsministeriums mit dem BfArM über eine Nachzulassung von Strophanthin mitgeteilt:

"... Am 6 Mai habe ich nun ein Schreiben des Bundesministeriums erhalten, in dem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als die zuständige Institution benannt wird. Das Anschreiben fuge ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis bei.

Wahrend eines Telefongespräches in der vergangenen Woche mit dem Leiter der Abteilung 1 „Arzneimittel und Gesundheitsschutz' im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bin ich darüber informiert worden, dass das genannte zuständige Bundesinstitut (BfArM) nach wie vor überzogene Anforderungen an die Wirksamkeit von Arzneimitteln stellt und das Ministerium darüber noch immer in Diskussion mit dem Institut steht. Eine Entscheidung über die Nachzulassung des von Ihnen genannten Strophanthins wird vermutlich im Juli fallen, nachdem Fachleute aus Ministerium und Institut Ende diesen Monats noch einmal auf einander treffen werden, um die Angelegenheit abschließend zu beraten.“

Wie bekannt der Politik das Problem Strophanthin ist, belegt auch das Schreiben vom 24.5.04 des damaligen Vorsitzenden der 'Arbeitsgruppe Gesundheit und soziale Sicherung der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag’ , Andreas Storm an einen Teilnehmer der Aktion: Staatsbürger gegen den Herzinfarkt - Die Mitschuld der Bundespolitik am Tod Tausender! - http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt6.htm#60 :

" .... Eine Aufhebung der Verschreibungspflicht von Strophanthin ist nur durch eine nicht zustimmungspflichtige Rechtsverordnung der Bundesregierung möglich, an deren Erlass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht beteiligt sind.
Im übrigen ist der Meinungsbildungsprozess zu diesem Thema innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch nicht abgeschlossen, und auch der Bundestagsausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat sich bisher nicht mit einem entsprechenden Anliegen befasst."

Diese Stellungnahme beweist auch, dass es problemlos möglich wäre, den Wirkstoff Strophanthin wieder aus der Verschreibungspflicht herauszunehmen. Aber offenbar fürchtet die Behörde dadurch einen ’Gesichtsverlust’. Jedenfalls hatte das zuständige Bundesamt am 25.11. 2005 mit Vertretern des Bundesgesundheitsamt nach mehrstündiger Anhörung verabredet, dass die Zulassung von Strophanthin verlängert werde.

Die vom Petitionsausschuss jüngst wegen Strophanthin angefragten Behörden wollten pflichtwidrig also mittels ihrer Falschauskunft die Entscheidung des Ausschusses gegen die Petition beeinflussen.

Schon der Petent hatte diese Besprechung vom 25.11.05 mehrfach im Gästebuch seiner Homepage angesprochen – siehe http://www.melhorn.de/gastbuch/gastbuch-med-lit-sonst-archiv.htm - und die dortigen Einträge Nr. 815, Nr. 782 u.a.

So heißt es auszugsweise im Gästebucheintrag Nr. 782:

„Zwar wurde am 25.11. 2005 - ein nach behördeninterner Aussage einmaliger Vorgang in der BRD - wegen der Nachzulassung des Medikamentes Strodival mit dem Wirkstoff Strophanthin eine Besprechung zwischen beiden Behörden abgehalten und dabei auch einige Strophanthinbefürworter gehört. Es änderte sich danach im Bundesinstitut für Arzneimittelforschung (BfArM) aber nur die personelle Zuständigkeit für eine Nachzulassung von Strophanthin.

Diese Personen’verschiebung’ war aber schon alles, obwohl in Bonn verabredet wurde, die Fa M. müsse keine klinische Studie vorlegen, sondern nur eine - weit billigere - Praxisstudie erstellen. Dieser Vereinbarung folgten aber dann seitens des BfArM keine endgültigen Bestimmungen! Vielmehr wurde vom BfArM nur auf Zeit gespielt! Inzwischen liegen wieder die alten Forderungen nach einer klinischen Studie auf dem Tisch!

…..

Als das vorgesetzte BMGS dem BfArM jedenfalls die Weisung erteilte, dem Strophanthinpräparat Strodival die Nachzulassung zu erteilen - ein bisher einmaliger Vorgang - beschwerte sich nach meiner Information beispielsweise seitens des BfArM der Leiter der Nachzulassung bei der politischer Führung. Inzwischen wird von der Fa. M. wieder eine klinische Studie verlangt! So macht man das!“


Wie behördenseitig in Sachen Strophanthin taktiert wird, belegt schon der Gästebucheintrag des Petenten Nr. 753 vom 22.1.07:

„…Das klar abweisend eingestellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte taktierte vielmehr nur geschickt gegenüber dem ihm vorgesetzten, aber ‚strophanthin-willigen’ Bundesgesundheitsministerium, so dass derzeit (noch) der Eindruck besteht, Strophanthin werde noch lange im Markt bleiben.

Tatsächlich ist das falsch! Zwar wurde am 25.11. 2005 - ein nach behördeninterner Aussage einmaliger Vorgang in der BRD - wegen der Nachzulassung des Medikamentes Strodival mit dem Wirkstoff Strophanthin eine Besprechung zwischen beiden Behörden abgehalten und dabei auch einige Strophanthinbefürworter gehört. Es änderte sich danach im Bundesinstitut für Arzneimittelforschung (BfArM) aber nur die personelle Zuständigkeit für eine Nachzulassung von Strophanthin.

Diese Personen’verschiebung’ war aber schon alles, obwohl in Bonn verabredet wurde, die Fa MEDA müsse keine klinische Studie vorlegen, sondern nur eine - weit billigere - Praxisstudie erstellen. Dieser Vereinbarung folgten aber dann seitens des BFArM keine endgültigen Bestimmungen! Vielmehr wurde vom BfArM nur auf Zeit gespielt! Inzwischen liegen wieder die alten Forderungen nach einer klinischen Studie auf dem Tisch!

Damit aber wird Strophanthin schließlich doch der Volksgesundheit entzogen und therapeutisch nur noch was für 'Spinner und Unbelehrbare’, denn der Hersteller M. wird solche Millionenbeträge für dieses 'kleine' Mittel nicht aufbringen. Das rechnet sich unter kaufmännischen Gesichtspunkten heute nicht mehr, nachdem seit über 3 Jahrzehnten in Ärztekreisen eine gezielte Kampagne gegen Strophanthin lief!
….
Dem wagen sich die Behörden nicht entgegenzustellen! …

Machen Sie sich als Leser jedenfalls bewusst, dass es den Strophanthingegner im Kern überhaupt nicht darum geht, etwa den Verbraucher vor dem Wirkstoff Strophanthin zu schützen! Das allein würde aber ihr Tun rechtfertigen! Vielmehr geht es den Strophanthingegnern letztlich nur um das Geschäft der Pharmaindustrie und um die 'Verschreibungshoheit’ der Ärzteschaft. Bleibt diese 'Verschreibungshoheit’ weiterhin bei den Ärzten muss sich die Pharmaindustrie schließlich nur weiterhin die Ärzteschaft dahingehend 'gefügig’ machen, dass diese auf die Verordnung von Strophanthin verzichtet. Letztlich wird irgendwann keine Pharmafirma mehr ein Medikament mit Strophanthin wirtschaftlich herstellen können und dies nur deshalb, weil es dafür – dank Verschreibungspflicht! – schließlich keine Nachfrage mehr gibt. ..“

Es wissen somit viele schon lange um die Möglichkeit, Strophanthin wieder aus der Verschreibungspflicht zu nehmen. Mit dem Petenten spricht allerdings weder ein Parlamentarier noch eine Behörde, weil das offenbar als politisch unerwünscht gilt. Seine Veröffentlichungen werden allerdings eben deshalb gründlichst auch in diesen Kreisen gelesen.







3.2. Die Konzern- und Behördenstrategie in Sachen Strophanthin?

Der letzte Hersteller eines Strophanthinpräparates in Urtinktur – der schwedische Pharmakonzern M. macht nach Wissen des Petenten sein Geschäft mit herzwirksamen Präparaten überwiegend durch den Verkauf von Digitalispräparaten! Er hat die neu aufgelebte Diskussion über Strophanthin daher – strategisch geschickt! - dadurch für seine Interessen entschärft, dass im medizinischen Beipackzettel für 'Strodival’ heute wissentlich falsche Angaben gemacht werden, die bezüglich der Giftigkeit heute Strophanthin mit dem medizinisch gefährlichen Digitalis gleichstellen.

Solche Falschmeldungen über Strophanthin werden herstellerseitig nach dem Eindruck des Petenten gezielt in Ärztekreisen verbreitet. Das soll einerseits neu erwachsender Konkurrenz vorbeugen, andererseits dem Konzern M. durch seine informative Verschlechterung des Strophanthins den Markt für Digitalis und ähnliche Allopathika weiterhin offen halten.

Der Pharmakonzern steuert auf diese Weise - mit Wissen und pflichtwidriger Billigung der aufsichtführenden Behörden! - gezielt das Wissen der Ärzteschaft und das Befinden der Kranken, und sichert sich dadurch gleichzeitig das Monopol über Strophanthin!

Tausende bezahlen das mit ihrem Leben oder mit deutlichen, gesundheitlichen Einschränkungen!







4. Zusammenfassung


Der Petent weiß, dass es für die Abgeordneten schwierig ist, gegen die Phalanx der Falschinformierer eine Meinung bilden zu sollen, zumal diese nachgewiesenermaßen auch von den Behörden gezielt falsch unterrichtet werden. Das jedenfalls haben die, sämtlich ins Leere laufenden Bemühungen des Petenten bewiesen, wie sie unter seinem öffentlichen Aufruf dokumentiert sind.

Der Bundestag wird daher aufgefordert, den guten Willen der angerufenen Parlamentarier nicht nochmals durch behördliche Fehlinformationen missbrauchen zu lassen.

Rechtlich könnte das Parlament - siehe hierzu die Feststellungen der Bundestagsabgeordneten! - jederzeit die Rücknahme der Verschreibungspflicht von Strophanthin vorgeben.

Zuständig ist die Abteilung 1 'Arzneimittel und Gesundheitsschutz' im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale. Diese wiederum holt sich Auskünfte ein vom 'Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)' in Bonn - einer selbständigen Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, die aus dem 'Institut für Arzneimittel' des aufgelösten Bundesgesundheitsamtes hervorging.





5. Literaturhinweise:


5.1. Internetveröffentlichungen des Petenten und anderer Autoren über Strophanthin seit dem Jahr 1999

Irrlehren von Herzinfarkt und Schlaganfall
Vermeidbare Übersäuerung und Einsatz von Strophanthin würden jährlich Millionen Patienten mit Herzinfarkt und Schlaganfall helfen.
http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/index.htm

Herzinfarkt : 'Der Strophanthin ( = Ouabain ) - Report'
Die Stoffwechselentgleisung des Myokard als wahre Ursache für den Infarkt, seit 120 Jahren erfolgreich bekämpft durch das Glykosid Strophanthin.
http://www.melhorn.de/Strophanthin/index.htm

Dieser Artikel in englischer Sprache: Cardiac Infarct - ( Ouabain ) - the Endogenous Hormone
http://www.melhorn.de/Strophhormon2/index.htm


Herzinfarkt und Bypass: Bypass und Bypassoperation für das Herz - der 'Koronar-Bypass'
Bypass und Bypassoperation als letzte Chance Herzkranker? Ein teurer Wissenschaftsirrtum!
- http://www.melhorn.de/Bypass/index.htm


Herzinfarkt - Drei Wege zum Infarkt - Differential-Pathogenesen der Myokard-Großnekrosen als Grundlage ihrer Differential-Prophylaxe.
Zweifelsfreie Ergebnisse der Infarktforschung: Die pathogenetisch folgerichtige Infarktlehre und die Prophylaxelehre.
- http://www.melhorn.de/Infarktwege/index.htm


Herzinfarkt : 'Der Strophanthin ( = Ouabain ) - Report'
Die Stoffwechselentgleisung des Myokard als wahre Ursache für den Infarkt, seit 120 Jahren erfolgreich bekämpft durch das Glykosid Strophanthin.
- http://www.melhorn.de/Strophanthin/index.htm


Herzinfarkt und das "Heidelberger Tribunal" : Zum Dritten Weltkrieg - die Herzmedizin gegen ihre Kranken
Die Zerstörung der Strophanthintherapie auf dem sog. 'Heidelberger Kongress'
- http://www.melhorn.de//Tribunal/index.htm


Die Lösung des Herzinfarkt-Problems durch g-Strophanthin
Eine Bestandsaufnahme der therapeutische Erfahrung mit Strophanthin als dem besten Herzmittel
- http://www.melhorn.de/Stropherfahrung/index.htm


Selbsterfahrung eines Veterinärs mit Strophanthin
Zur schulmedzinischen Verleugnung von Strophanthin
- http://www.melhorn.de/Arztkritik/index.htm


Strophanthin und Herzinfarkt - Erfahrungen nach Bypass und mit der Übersäuerung des Organismus
Ärztliche Selbsterfahrung mit Strophanthin nach Bypass. Zur Problematik der Übersäuerung des Organismus vor Herzinfarkt.
- http://www.melhorn.de/Strophplaedoyer/index.htm


Aktivitäten für Strophanthin und Herznekrotbehandlung
Erfahrungen und Bemühungen eines Internisten
- http://www.melhorn.de/Strophbehandlung/


Die Lösung des Herzinfarkt-Problems durch g-Strophanthin
Eine Bestandsaufnahme der therapeutische Erfahrung mit Strophanthin als dem besten Herzmittel
http://www.melhorn.de/Stropherfahrung/index.htm


" Skandal Herzinfarkt"
- http://www.melhorn.de/Strophskandal/.


Die 10. Novelle des Arzneimittelgesetzes gegen bewährte Altmedikamente ist im Artikel "'Irrelehren von Herzinfarkt und Schlaganfall" kritisch abgehandelt im Kapitel 48 ff. "Die Rolle der Politik im Strophanthinpoker"
http://www.melhorn.de/Herzinfarkt/Herzinfarkt5.htm#48


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