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Die Bundesregierung. Die Parteien. ARD/ZDF Beitragsservice.: Abschaffung der illegalen, Rechtswiedrigen Zwangsabgabe "Rundfunkbeitrag"
Roman B.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Die Bundesregierung. Die Parteien. ARD/ZDF Beitragsservice.
Seit dem 01.Januar 2013 muss in Deustchland jede Wohnung den neuen erhöhten Rundfunkbeitrag zahlen.
Es wird weder nach Geräten, noch nach nutzen oder Personen berechnet. Es wird nach Wohnungen berechnet.
Ich fordere hiermit die Bundesregerung auf diese Illegale Zwangsabgabe/Steuer sofort rückwirkend ab dem 1.Januar 2013 für alle Bürger einzustellen.
Im Impressum der Internetpräsenz des Runfunkbeitrages steht nun folgendes geschrieben:
Zitat: " ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deustchlandradio zum Zwecke des Einzugs der Runfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitrgsstaatsvertrag". Zitat ende.
"...eine öffentliche, NICHT RECHTSFÄHIGE Gemeinschaftseinrichtung..."
Wie kann eine Einrichtung öffentlich rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig sein?
Der Beitragsservice hat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer "DE 122790216" und einen Geschäftsführer "Herrn Dr. Stefan Wolf"
Im UStG § 27a - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer steht nun:
"(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen...."
Das RBStV wurde durch die Länderparlamente legitimiert.
Auf diesen Gesetz und Verordnungsblttern fehlen allerdings die Unterschriften. (genau so wie bei dei allen schreiben und zahlungsauforderungen die man erhält)
Warum? weil der RBStv weder ein legitimer Vertrag ist, noch ein legitimes Gesetz.
"BGB § 126 Schriftform
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet."
Hier noch ein Paar Tatsachen:
- Der RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden (z.b. gesetze-im-internet.de)
- ARD/ZDF beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz
Dieses dürfen nur Behörden. Wenn du eine Unterschrift und einen direkten Ansprechpartner verlangst, dann drohen sie dir mit Mahnungen und Zwangsvollstreckung. Das ist Nötigung, so verhält sich die Mafia. Ohne Unterschrift ist jedes Dokument rechtungültig, also Infopost.
- Ohne rechtliche Grundlage kann AZD nicht klagen
Kein Anwalt wird sich ohne Begründung in ein Klageverfahren stürzen, die Sachlage ist so klar und eindeutig. Da es keinen Verstoß gibt, kann auch keine Klage eingereicht werden, und wenn kann man diese jederzeit Problemlos anfechten. Ich habe nach mehrfachen Drohungen eine Vollstreckungankündigung und auch einen Vollstreckungsbeamten bekommen. Diese arbeiten aber ebenso illegal.
Nicht zu vergessen ist hier, dass ARD/ZDF fast nur noch Propaganda/Meinungsmache betreiben. Dafür werden Wohnungen (unabhängig vom Gehalt des Bewohners) zur Beitragsabgabe gezwungen.
Solche dinge wesen Stark auf Diktaturen hin.
Bitte an alle: Wehrt euch! Zahlt nicht! und unterschreibt hier.
Nur Gemeinsam können wir gegen diese Verbrecher vorgehen.
Vielen Dank
Es wird weder nach Geräten, noch nach nutzen oder Personen berechnet. Es wird nach Wohnungen berechnet.
Ich fordere hiermit die Bundesregerung auf diese Illegale Zwangsabgabe/Steuer sofort rückwirkend ab dem 1.Januar 2013 für alle Bürger einzustellen.
Im Impressum der Internetpräsenz des Runfunkbeitrages steht nun folgendes geschrieben:
Zitat: " ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deustchlandradio zum Zwecke des Einzugs der Runfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitrgsstaatsvertrag". Zitat ende.
"...eine öffentliche, NICHT RECHTSFÄHIGE Gemeinschaftseinrichtung..."
Wie kann eine Einrichtung öffentlich rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig sein?
Der Beitragsservice hat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer "DE 122790216" und einen Geschäftsführer "Herrn Dr. Stefan Wolf"
Im UStG § 27a - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer steht nun:
"(1) Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen...."
Das RBStV wurde durch die Länderparlamente legitimiert.
Auf diesen Gesetz und Verordnungsblttern fehlen allerdings die Unterschriften. (genau so wie bei dei allen schreiben und zahlungsauforderungen die man erhält)
Warum? weil der RBStv weder ein legitimer Vertrag ist, noch ein legitimes Gesetz.
"BGB § 126 Schriftform
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet."
Hier noch ein Paar Tatsachen:
- Der RBStV ist nicht unter den Gesetzen zu finden (z.b. gesetze-im-internet.de)
- ARD/ZDF beruft sich auf das Verwaltungsverfahrensgesetz
Dieses dürfen nur Behörden. Wenn du eine Unterschrift und einen direkten Ansprechpartner verlangst, dann drohen sie dir mit Mahnungen und Zwangsvollstreckung. Das ist Nötigung, so verhält sich die Mafia. Ohne Unterschrift ist jedes Dokument rechtungültig, also Infopost.
- Ohne rechtliche Grundlage kann AZD nicht klagen
Kein Anwalt wird sich ohne Begründung in ein Klageverfahren stürzen, die Sachlage ist so klar und eindeutig. Da es keinen Verstoß gibt, kann auch keine Klage eingereicht werden, und wenn kann man diese jederzeit Problemlos anfechten. Ich habe nach mehrfachen Drohungen eine Vollstreckungankündigung und auch einen Vollstreckungsbeamten bekommen. Diese arbeiten aber ebenso illegal.
Nicht zu vergessen ist hier, dass ARD/ZDF fast nur noch Propaganda/Meinungsmache betreiben. Dafür werden Wohnungen (unabhängig vom Gehalt des Bewohners) zur Beitragsabgabe gezwungen.
Solche dinge wesen Stark auf Diktaturen hin.
Bitte an alle: Wehrt euch! Zahlt nicht! und unterschreibt hier.
Nur Gemeinsam können wir gegen diese Verbrecher vorgehen.
Vielen Dank
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