Gebärdensprache als Amtsprache bzw. Minderheitensprache anerkennen
Schulen für Gehörlose
unterrichten keine Gebärdensprache
In den meisten deutschen Gehörlosenschulen werden die Schüler nicht in
Deutscher Gebärdensprache als Unterrichtssprache unterrichtet. In Deutschland
leben rund 80.000 Gehörlose und Millionen Schwerhörige. Die Wissenschaftsgemeinde diskutiert seit Jahrzehnten darüber, ob das Erlernen der Gebärdensprache für diese Menschen sinnvoll sei. Häufigstes Gegenargument: Dadurch würden die Betroffenen aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Stattdessen sollten die Schüler die Lautsprache erlernen und benutzen. Kritiker wenden ein, dass nur 30 Prozent der gesprochenen Sprache von den Lippen abgelesen werden kann und die lautsprachliche Kommunikation somit meist eine sehr mühsame ist. In den Medien wird das Thema bestenfalls als fachpädagogische Debatte behandelt.
Es ist einfach grausam und schrecklich, an Gehörlosenschulen nicht
gebärdensprachlich zu unterrichten! Dabei geht ständig eine Vielzahl wichtiger
Informationen verloren.
Um LehrerInnen zu verpflichten, die Gebärdensprache als Unterrichtssprache zu
benutzen, muss die Gebärdensprache als Minderheitssprache oder Amtssprache
eingeführt werden. Neben Dänisch in Schleswig-Holstein, Jenisch, Niederdeutsch,
Nordfriesisch, Romani, Saterfriesisch und Sorbisch haben wir gehörlosen Menschen
ja auch einen Anspruch auf die Rechte, die die Nutzung einer Minderheitssprache
mit sich bringt! So würde die Bildung gehörloser und schwerhöriger Menschen
erheblich verbessert!