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Kron-Zeugenschutzprogramm fuer Snowden; Innere Sicherheit für die BRD
Sigrid M.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Der Deutsche Bundestag
Straftaten einer Regierung öffentlich zu machen kann nicht strafbar sein.
Der von Edward Snowden ausgelöste Abhörskandal zwischen den freundschaftlich verbundenen Staaten Deutschland, USA und Grossbritannien (GB) ist peinlich. Allerdings liegt die Peinlichkeit auf Seiten des Täters, nicht des Opfers. So wurde z.B. eine Vorratsdatenspeicherung 2010 vom BVG untersagt. Genau dies wurde jedoch von den USA und GB exzessiv getätigt. Wir als Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben ein Recht zu einer Offenlegung und Schadensabschätzung dieses ungeheuren Vorgangs. Der Schutz unserer Grundrechte geht vor Staatsschutz oder gar Schutz von Regierungen. Weiterhin befuerchten wir eine exzessive Industriespionage, welche die Innovationskraft des Industriestandortes Deutschland abschöpft und dessen Konkurrenzfähigkeit und damit auch unseren Wohlstand beeintraechtigt. Diese Aspekte beeintraechtigen massiv die Innere Sicherheit unseres Landes.
Die Totalüberwachung eigener und fremder Bürger jenseits jeglicher effektiven Kontrollen und Aufsicht widerspricht dem Geiste des Grundgesetz. Wie es scheint wurde jedoch eine Gesetzeslücke bewusst geschaffen, um dies zu legitimisieren. Heranzuziehen ist insbesondere Artikel 10 GG:
(i) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(ii) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Allerdings scheint bis heute das deutsch-alliierte Verwaltungsvereinbarung zum G 10 Gesetz von 1968 bis heute zu gelten: „Aus Siegerrecht war Besatzungsrecht, aus Besatzungsrecht Vorbehaltsrecht, aus Vorbehaltsrecht Vertragsrecht, aus Vertragsrecht deutsches Recht und Verfassungsrecht geworden, das jede Bundesregierung verpflichtete, auch künftig für die westlichen Siegermächte Post- und Fernmeldeüberwachungen durchzuführen oder von diesen selbst durchführen zu lassen.“ (Interview mit Prof Foschepoth, Uni Freiburg in der badischen Zeitung 9.2.2013).
Der von Edward Snowden ausgelöste Abhörskandal zwischen den freundschaftlich verbundenen Staaten Deutschland, USA und Grossbritannien (GB) ist peinlich. Allerdings liegt die Peinlichkeit auf Seiten des Täters, nicht des Opfers. So wurde z.B. eine Vorratsdatenspeicherung 2010 vom BVG untersagt. Genau dies wurde jedoch von den USA und GB exzessiv getätigt. Wir als Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben ein Recht zu einer Offenlegung und Schadensabschätzung dieses ungeheuren Vorgangs. Der Schutz unserer Grundrechte geht vor Staatsschutz oder gar Schutz von Regierungen. Weiterhin befuerchten wir eine exzessive Industriespionage, welche die Innovationskraft des Industriestandortes Deutschland abschöpft und dessen Konkurrenzfähigkeit und damit auch unseren Wohlstand beeintraechtigt. Diese Aspekte beeintraechtigen massiv die Innere Sicherheit unseres Landes.
Die Totalüberwachung eigener und fremder Bürger jenseits jeglicher effektiven Kontrollen und Aufsicht widerspricht dem Geiste des Grundgesetz. Wie es scheint wurde jedoch eine Gesetzeslücke bewusst geschaffen, um dies zu legitimisieren. Heranzuziehen ist insbesondere Artikel 10 GG:
(i) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(ii) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Allerdings scheint bis heute das deutsch-alliierte Verwaltungsvereinbarung zum G 10 Gesetz von 1968 bis heute zu gelten: „Aus Siegerrecht war Besatzungsrecht, aus Besatzungsrecht Vorbehaltsrecht, aus Vorbehaltsrecht Vertragsrecht, aus Vertragsrecht deutsches Recht und Verfassungsrecht geworden, das jede Bundesregierung verpflichtete, auch künftig für die westlichen Siegermächte Post- und Fernmeldeüberwachungen durchzuführen oder von diesen selbst durchführen zu lassen.“ (Interview mit Prof Foschepoth, Uni Freiburg in der badischen Zeitung 9.2.2013).
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