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Reaktion auf die Ablehnung der Petition von Familie A./S. für ein dauerhaftes Bleiberecht

Reaktion auf die Ablehnung der Petition von Familie A./S. für ein dauerhaftes Bleiberecht

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Diese Petition wurde von Ron G. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Ron G.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
An den Petitionsausschuss des Landes Banden-Württemberg
Im Frühjahr 2014 reiste die Familie A./S. aus Bosnien und Herzegowina nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Als dieser abgelehnt wurde, stellte die Familie mit Hilfe ihres Anwalts im Herbst 2017 einen Härtefallantrag. Trotz positiver Entscheidung der Härtefallkommission Ende 2018 sitzen sie bis heute in Kettenduldungen fest. Das Innenministerium teilte die Ansichten der Härtefallkommission nicht und veranlasste im Frühjahr 2019 alle Maßnahmen für eine Abschiebung der vorbildlich integrierten Familie.
Seit nunmehr fast fünf Jahren begleitet die Initiative|SCHLÜSSELMENSCH e.V. die Familie im Rahmen einer Patenschaft. Im Zuge dessen konnte der Verein mitverfolgen, dass die Familie von Anfang an keine Mühen scheute in Freiburg ein eigenständiges Leben als Teil dieser Gesellschaft zu führen. Trotz aller Hürden schaffte es Familie A./S. sich im Freiburger Alltag zurechtzufinden und sich eine eigenständige Existenz aufzubauen. Vor diesem Hintergrund reichte der Verein im März 2019 eine Petition beim baden-württembergischen Petitionsausschuss ein.
Nun wurde die Petition abgelehnt.
Laut Drucksache 16/3708 bestehen „informelle Kriterien“, die das Innenministerium von Baden-Württemberg nach eigenen Angaben ansetzt. So können Personen, deren Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, letztendlich nur dann eine positive Härtefallantragsentscheidung erwarten, wenn vier Jahre nach der Ablehnung des Asylantrages und der Härtefallantragstellung vergangen sind. Mit dieser Praxis wird der §23a AufenhG ausgehebelt. Diese Kriterien wenden sich u.a. vor allem gegen Menschen aus sicheren Herkunftsländern, die vor August 2015 eingereist sind. Auch im Fall von Familie A./S. wurden diese Kriterien herangezogen und der Entscheidung der Härtefallkommission entgegengesetzt.
Seit März 2019 wurde der Familie nun aufgrund des Ausbildungsverhältnisses der Mutter in letzter Minute eine Ausbildungsduldung bewilligt. Diese ist an einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gekoppelt. Die ebenfalls im März 2019 eingereichte Petition forderte eine Aufenthaltserlaubnis um für die Familie endlich die wohl verdiente Ruhe und Perspektive zu erwirken, an der es aufgrund der permanenten Unsicherheit schon so lange fehlt.
Doch vom Innenministerium und den Behörden gab es kein Entgegenkommen, die Petition wurde abgelehnt. Es wird lediglich auf die Ausbildungsduldung verwiesen. In der Begründung des Petitionsausschusses heißt es, dass die Familie mit der sogenannten „3+2 Regelung“ eine Perspektive auf ein dauerhaftes Bleiberecht habe.
Sind die gesetzlichen Vorgaben für einen Aufenthalt, vor allem für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern, sehr eingeschränkt, so werden auf Landesebene durch weitere informelle Kriterien (s. Drucksache 16/3708) die Gesetze und die Handhabe noch weiter verschärft. Familie A./S. hat sich in bald sechs Jahren eine eigenständige Existenz aufgebaut und verfügt bis heute nicht über die Gewissheit bleiben zu dürfen. Allgemeine Ausführungen des Petitionsausschusses, dass die Familie in ein „dauerhaftes Aufenthaltsrecht hineinwachsen“ werde, hilft der Familie nicht weiter. Für die Familie heißt die Entscheidung zunächst, dass sie für die nächsten Jahre weiter in einem Duldungsstatus, in Ungewissheit, leben müssen.
Auf der einen Seite werden geforderte Integrationsleistungen ein ums andere Mal erbracht und auch durch die Härtefallkommission bestätigt, jedoch verhindern immer höhere Hürden eine sichere Aufenthalts-Perspektive. Auf diese Weise schwebt über der Familie das Damoklesschwert der Abschiebung. Familien werden zum Spielball von nicht nachvollziehbaren Gesetzen, informellen Kriterien und Entscheidungen von Behörden die allein politischen Interessen nachkommen.
Wie soll eine Familie ruhig schlafen können, die statt eines sicheren Aufenthaltstitels von Duldung zu Duldung vertröstet wird? Wie sollen diejenigen weiter zu den geforderten Integrationsleistungen motiviert werden, wenn sie in solch einer perspektivlosen Ungewissheit leben?
Wir, die Initiative|SCHLÜSSELMENSCH e.V., können die Entscheidung des Petitionsausschusses nicht nachvollziehen und werden uns weiterhin für einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten einsetzen.



Die bosnische Familie A., S., bestehend aus den beiden Eltern und ihren zwei Söhnen lebt seit 2014 in Freiburg. In dieser Zeit war die Familie über die Maßen um ihre Integration bemüht, trotz der widrigenUmstände der Flucht und einem unsicheren Aufenthaltstitel. Sie wollten so schnell wie möglich ein aktives Mitglied unserer Gesellschaft werden. Beide Eltern arbeiten schon seit mehreren Jahren, zur großen Zufriedenheit ihrer Arbeitgeber, in Vollzeit und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Die Kinder gehen seit ihrer Ankunft in die Schule bzw. Kindergarten und erzielen hervorragende Schulleistungen. Der ältere Sohn soll im Sommer auf das Gymnasium wechseln. Alle  Familienmitglieder verfügen über fortgeschrittene Deutschkenntnisse und sind beispiellos hier in Freiburg integriert und verwurzelt.

Im Januar 2019 lehnte das Innenministerium den Härtefallantrag der Familie ab, obwohl die baden-württembergische Härtefallkommission die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (nach §23a) wegen guter Integration der Familie befürwortete.

Leider droht der gesamten Familie nun die Abschiebung in eine ungewisse Zukunft.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, wie schwierig die Situation für Menschen (vor allem aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“) ist, die gut integriert sind, schon lange hier leben, deren Kinder hier zur Schule gehen und die trotz aller Bemühungen keine Chance auf ein Bleiberecht haben.

Aufgrund dessen unterstützen wir die Petition der Initiative|SCHLÜSSELMENSCH e.V. beim Petitionsausschuss des Landes Banden-Württemberg und erklären mit unserer Unterschrift unsere Solidarität.
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