Tatsächliche Gleichberechtigung getrenntlebender Väter bei der Betreuung ihrer Kinder.
ich bin Vater eines 5-jährigen Sohnes, den ich über alles liebe. Kurz nach seiner Geburt trennte sich seine Mutter von mir. Seither kämpfe ich vor deutschen Gerichten - bis hin zum BVerfG (nunmehr auch EGMR) - dafür sowohl qualitativ als auch quantitativ gleichberechtigt an der Entwicklung und Erziehung unseres Sohnes teilhaben zu dürfen und somit unserem Sohn die Möglichkeit zu geben Mama und Papa als gleich wichtig wahrnehmen zu können. Dies scheiterte bislang immer am Veto der Mutter, unterstützt von deutschen Behörden, Jugendamt und Gerichten.
Die Mutter hat in Deutschland immer die
Macht über Art und Umfang des Umgangs des Vaters mit seinen Kindern nach einer
Trennung der Eltern zu entscheiden. Dies darf so nicht länger sein und stellt
nach meiner Auffassung u. a. eine Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung
wegen des Geschlechts nach Art. 3 und Art. 6 Abs. 2 GG sowie nach Art. 8 und 14
EMRK dar.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass ein Kind beide Elternteile, auch nach einer
Trennung, gleichermaßen braucht und auch lieben will. Es gibt keinerlei seriöse
Untersuchungen die belegen, dass ein Kind nur einen Lebensmittelpunkt (bei der
Mutter) braucht, bzw. ein Kind nicht zwei gleichwertige Zuhause bei Mama und
Papa haben kann. Unsere Kinder würden, wenn sie selber, frei von Manipulation,
entscheiden könnten, gleichviel Kontakt zu beiden Elternteilen haben wollen,
davon bin ich überzeugt. Und das was unsere Kinder wollen, verbunden mit
neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen und nicht das was die Mutter oder
ewig gestrige Beamte wollen, sollte entscheidender Maßstab für die Definition
des Begriffs "Kindeswohl" sein.
Unsere Gesellschaft hat sich geändert. Das alte Rollenklischee "Vater
verdient Geld und Mutter versorgt Kinder und Haushalt" aus den 50er und
60er Jahren gibt es lange schon nicht mehr. Immer mehr Väter wollen aktiv an
der Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder mitgestalten - auch wenn die Eltern
sich getrennt haben. Nur die Deutsche Bundesregierung weigert sich nach wie vor
diesen gesellschaftlichen Wandel anzuerkennen und auch die notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen., z.B. einen Rechtsanspruch auf ein paritätisches
Wechselmodell im Gesetz zu verankern, so wie es in anderen Ländern der Fall ist
(z.B. Frankreich, Belgien, Italien, Tschechien, Slowakei, Dänemark, Schweden,
Norwegen, Spanien, Griechenland, USA, Kanada und Australien; Quelle Wikipedia,
Stichwort "Wechselmodell"). Die am 19.05.2013 in Kraft getretene
Sorgerechtsreform, nachdem nunmehr der ledige Vater auch gegen den Willen der
Mutter das gem. Sorgerecht einklagen kann, stellt hierbei noch lange keine
Gleichstellung beider Elternteile dar. Die viel wesentlichere Entscheidung,
nämlich die des täglichen Umgangs mit den Kindern, trifft nach wie vor
maßgeblich die Mutter. Der Vater bleibt weiterhin Elternteil "zweiter
Klasse".
Dies und das damit in Deutschland viele 10.000-fach verbundene unsägliche Leid bei den betroffenen Kindern und (meist) Vätern muss endlich ein Ende haben.
Unsere Kinder sollen endlich das Recht bekommen auch nach einer Trennung ihrer Eltern einen gleichwertigen Umgang mit beiden Elternteilen leben zu können! Es ist unumstritten und mittlerweile auch wissenschaftlich belegt, dass Kinder für eine gedeihliche Entwicklung beide Elternteile - und zwar gleichermaßen - brauchen. (s. Sünderhauf, "Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis", Springer-Verlag)
Ich fordere die Bundesregierung auf, sich endlich konstruktiv mit der Thematik "Wechselmodell" zu beschäftigen und die entsprechenden Gesetze zu präzisieren um somit den gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen -
zum Wohle unserer Kinder und unserer Gesellschaft.
Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung.
Sollten sich Fragen, Hinweise, Anregungen aber auch sachliche Kritik aus dieser Petition ergeben, stehe ich unter svenkuhne@t-online.de gern zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.kuhne-gegen-deutschland.de