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Sodomie?! Haftstrafen für Tierschänder!
Marlene W.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Das Bundeskabinett, Christian Schmidt
Schwer zu glauben aber wahr: Sodomie ist nach dem derzeitigen Strafgesetz in
Deutschland nicht strafbar. Bis zum 1. September 1969 stand die damals noch als
„Unzucht mit Tieren“ bezeichnete, Vergewaltigung von Tieren noch unter Strafe.
Im Zuge der 1. Strafrechtsreform, die mit einer Änderung des Sexualstrafrechts
einherging, wurde dieses Gesetz jedoch abgeschafft. Die damalige Begründung
lautete, dass Tiere durch das Tierschutzgesetz ausreichend gegen solcherlei
Übergriffe geschützt seien. Zwar ist die Verbreitung von tierpornographischen
Inhalten illegal, jedoch nicht die sexuelle Handlung an sich. Strafbar macht
sich in Deutschland nur derjenige der einem Tier „erhebliche Schmerzen oder
Schaden“ zufügt, wobei diese Formulierung viel Spielraum offen lässt, zuviel.
Denn der Geschlechtsakt mit einem Menschen ist für Tiere nicht nur wider
gegen ihre Natur, und geschieht unter Zwang, sondern meist auch gegen ihren anatomischen Körperbau,
wodurch erhebliche, und nicht selten tödliche Verletzungen entstehen. Dies
betrifft vor Allem Kleintiere, wie Hunde, Katzen und Hühner. Da solcherlei
Handlungen also immer entgegen dem Willen des Tieres geschehen, sind sie als
nichts anderes als Vergewaltigung anzusehen, und richten dementsprechend auch
großen psychischen, sowie seelischen Schaden an.
Genaue Zahlen zu zoophilen Menschen in Deutschland, die derartiges
praktizieren, gibt es durch die bisherige Straffreiheit nicht. Im Kinsey-Report
(1948/53) gaben jedoch rund 8% der US-Bevölkerung an derartige Kontakte zu
haben. In wie weit diese Zahlen auf 2012 und Deutschland übertragbar sind
bleibt im Dunkeln, die Hinweise sind jedoch auch hier zu Lande deutlich genug,
wie auch das hessische Landwirtschaftsamt meinte. Und die Anhänger dieses
Fetischs organisieren sich zunehmend, auch über Angebote oder sogar Live-Videos
im Internet.
Die Petition wird selbstverständlich dem aktuellen Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt übermittelt, und nicht seiner Vorgängerin Ilse Aigner, dies lässt sich jedoch derzeit in der oberen Zeile nicht bearbeiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Die Petition wird selbstverständlich dem aktuellen Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt übermittelt, und nicht seiner Vorgängerin Ilse Aigner, dies lässt sich jedoch derzeit in der oberen Zeile nicht bearbeiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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