Vorabprüfung völkerrechtlicher Verträge wie z. B. ESM oder Fiskalpakt durch österr. Verfassungsgerichtshof
Hinzukommt, dass all jene die den runden Tisch in den abendlichen Stunden im ORF 2 mitverfolgt haben mit Erschrecken feststellen mussten, dass die Grünen zwar für den ESM gestimmt hat, aber der Parteiobfrau der Grünen z. B. das Detail, dass der ESM auch Direkthilfen an marode Banken gewähren darf, anscheinend vollkommen unbekannt war.
Besorgte Bürger fragen sich nunmehr, wie Mandatare, die einen Eid auf die Verfassung geleistet haben und sich verpflichtet haben im Gesamtinteresse Österreich zu handeln einen so bedeutenden Regelwerk wie dem ESM zustimmen können ohne wichtige Details zu diesem zu kennen?
Weiters darf der Umstand nicht außer acht gelassen werden, dass völkerrechtliche Verträge im Außenverhältnis (mit anderen Staaten bzw. internationalen Institutionen) auch dann gültig und rechtswirksam bleiben, wenn sie der österr. VfGH im nachhinein als verfassungswidrig einstuft. In einem solchen Fall dürfte man diese Regelwerke nach österr. Recht nicht anwenden und wäre jedoch nach internationalen Recht zu deren Anwendung verpflichtet. Dies könnte dann erhebliche Strafzahlungen nach sich ziehen oder die österr. Verfassung müsste dem völkerrechtlichen Vertrag angepasst werden. Aus dieser unbefriedigenden derzeitigen Situation ergibt sich fast zwangsläufig eine notwendige Verfassungsänderung, welche Vorabprüfungen bei völkerrechtlichen Verträgen ermöglicht um einen eventuellen die Existenz Österreich gefährdenden Schaden abzuwehren.