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Verstanden
Erfolg
Diese Petition wurde beendet
Pressemitteilung - Petition gegen Lichtspektakel in den Alpen erfolgreich zustande gekommen

Pressemitteilung - Petition gegen Lichtspektakel in den Alpen erfolgreich zustande gekommen

Erfolg
Diese Petition wurde beendet
50 Unterschriften

Stefano K.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Madame la Conseillère fédérale / Sehr geehrte Frau / Onorevole Signora / Dear Mrs Leuthard
Pressemitteilung - Petition gegen Lichtspektakel in den Alpen erfolgreich zustande gekommen

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Petition wurde durch das Projekt «13 Sterne» ausgelöst, welches im 2015 vorsieht, 26 Walliser Berggipfel mit Licht zu inszenieren. Eine Idee, welche nicht neu ist und nun auch noch die letzten naturbelassenen Rückzugsgebiete der Nacht in Bedrängnis bringt.

Die Petition verlangt vom Bund, dass er die Einhaltung der existierenden Normen über den Einsatz von Beleuchtung im Aussenraum auch ausserhalb des Siedlungsgebietes einfordert und zum Gesetz erklärt. Über 5000 Unterzeichner sehen dies genauso. Zum erfolgreichen Unterstützungskomitee gehörten prominente Kantons- und Nationalräte sowie Umweltschützer und Artisten aus allen Landesteilen.

Ein grosser Erfolg für Dark-Sky Switzerland welche zuvor mit deutlich weniger Unterschriften gerechnet hatte.
Es ist wichtig, den Alpenraum in Zukunft vor solchen unnötigen Lichtemissionen zu schützen.

Dark-Sky Switzerland hat die «Petition zur Erhaltung der Nacht im Alpenraum» an Bundesrätin Doris Leuthard am 10. Februar
2015 übergeben.

Petition: «Zur Erhaltung der Nacht im Alpenraum»

Die Beleuchtungen für touristische und effektvolle Zwecke in den Alpen nehmen rasch zu.

Der Alpenraum ist ein einzigartiges Erbe das es zu erhalten und in seiner Eigenart zu schützen gilt. Obwohl diese Lichter schön und eindrucksvoll erscheinen mögen, ist es falsch, ganze Gebiete mit elektromagnetischen Lichtstrahlen zu verschmutzen.

Die Schäden, die dieses Licht der Natur zufügt, sind wissenschaftlich erwiesen: gesundheitliche Probleme, Gefährdung der Pflanzen- und Tierwelt, der Verlust des Sternenhimmels.

Wir bitten daher die Schweizer Regierung in der Person von Frau Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, der SIA-Norm 491 zur «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum» Gesetzeskraft zu verleihen.

Diese von der Schweizerischen Gesellschaft für Ingenieure und Architekten (SIA) veröffentlichte Regel sieht eine nachhaltige Nutzung von Licht vor, die unnötige Emissionen reduziert ohne die nützlichen zu beeinträchtigen.

Um die nächtliche Natur möglichst intakt zu bewahren, zumindest im Alpenraum, es ist wichtig, dass Sie unser Vorhaben unterstützen und diese Petition unterschreiben.

Der Vorstand von Dark-Sky Switzerland

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Schauen Sie sich die Bilder an und das was den Alpen geschieht auf der offiziellen Homepage der Petition:

----> http://www.darksky.ch/petition <-----

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Brief an Frau Leuthard:
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Sehr geehrte Frau Leuthard,

Sie kennen die erwiesenen Folgen der Lichtverschmutzung: sie gehen vom gesundheitlichen Problemen und Schäden an der Pflanzen- und Tierwelt bis hin zur Verlust des Sternenhimmels.

Zweifellos sind wir Zeugen eines unkontrollierten Wachstums von Lichtemissionen.

Techniken, um unnötige Lichtemissionen zur verringern, stehen uns heute zur Verfügung: würden sie gezielt eingesetzt, wäre es möglich, die nützliche Beleuchtung zu erweitern, ohne dabei Emissionen und Energieverbrauch zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang freuen wir uns, dass:

- am 13. Februar 2013 der Schweizerische Bundesrat sich zu Gunsten von Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtimmissionen ausgesprochen hat (siehe [i]);

- per 1. März 2013 der SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) spezifische Regelungen für das Vermeiden unnötiger Lichtemissionen (SIA 491, siehe [ii]) veröffentlicht hat;

- das Bundesgericht in seinem Urteil 1C_250/2013 vom 12. Dezember 2013 den Begriff der Nachtruhe auch auf Lichtemissionen ausgedehnt hat. Das Urteil bezieht sich auf die SIA-Norm 491 und bestätigt deren Gültigkeit (siehe [iii]).

Wir sind aber zu tiefst enttäuscht, dass die Beleuchtung der Alpen uneingeschränkt weitergeht.

- Im Jahr 2010 am ersten August, hat der Schweizer Alpen Club (SAC) die Beleuchtung der Hütte Terri erlaubt (siehe [iv]). Mit der Hütte wurde auch die dahinterliegende Bergspitze beleuchtet, die sich in der geschützten Hochebene der Greina befindet und die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung aufgenommen ist (BLN) (siehe [v])

- im vergangenen Jahr (2013) hat der Schweizer Alpen-Club (SAC), zur Feier seines 150jährigens Bestehens, 25 Hütten und das Alpine Museum Bern beleuchtet (siehe Bilder [vi]);

- Im Jahr 2015 plant der Kanton Wallis zur Feier seiner 200jährigen Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft, unter anderem, im Winter 13 und im Sommer 26 Bergspitzen zu beleuchten.
Die Tests für diese Beleuchtung haben bereits Ende 2013 stattgefunden (siehe Bilder [vii]))

In den letzten Jahren beobachten wir eine immer grössere Nutzung der Alpen während der Nacht, sowohl für touristische Zwecke (Beleuchtung von Skipisten und Ähnliches) wie auch für spektakuläre Zwecke ("künstlerische" Effekt-Beleuchtung).

Wir sind uns bewusst, dass es sich in einigen Fällen, wie im Wallis, um eine Beleuchtung von beschränkter Dauer handelt, aber gemäss Angaben der Organisatoren wird die Intensität so stark sein, dass die Berge aus einer Distanz von Hunderten von Kilometern sichtbar sein wird.

Wir sind überzeugt, dass der Alpenraum ein einzigartiges Erbe ist, das es zu erhalten und hervorzuheben gilt.

Allerdings sind wir überzeugt, dass es unumgänglich ist, um die Natur zu schätzen, sie auch respektieren zu lernen, ohne sie durch unser Wirken zu schädigen.

Die Bevölkerung sollte ermuntert werden, die Natur in ihrer natürlichen Schönheit zu erleben, ohne sie unbedingt verändern zu wollen und sie elektromagnetischen Lichtstrahlen auszusetzen, die sie unnatürlich erscheinen lassen und das ökologische Gleichgewicht gefährden.

Heute genügt es, über genügend Mittel zu verfügen, um die Natur zu eigenen Zwecken zu nutzen.

Die künstlich beleuchteten Berge erwecken zweifellos einen starken visuellen Eindruck, den die Medien hervorheben und dadurch legitimieren, ohne auch nur anzudeuten, dass die Berge ein Ökosystem darstellen, das sensibel auf äussere Einflüsse reagiert.

Das Bundesgericht hat bereits im Jahr 1997 (BGE 123 II 256) Beschränkungen für die Beleuchtung des Pilatus aufgestellt und sie nur in engen Grenzen zugelassen und hat ausdrücklich erwähnt, dass es ich um eine Sondergenehmigung handle (siehe [viii]).

In anderen Teilen der Welt sind Dark-Sky-Parks [ix] geschaffen worden, in denen es klare Beschränkungen für unnötige Lichtemissionen gibt und wo die Nacht in ihrer Natürlichkeit geschützt wird.

Es ist traurig, wenn man in der Schweiz meint, man müsse die nächtlichen Landschaften aufwerten in dem man sie mit Licht durchflutet. So werden auch noch die letzten Reste naturnaher Dunkelheit verloren gehen.

Gemäss dem Umweltschutzgesetz (USG, [x]), das keine schädlichen Wirkungen zulässt (Art.1 [xi]) und der Bundesverfassung, (Art. 73[xii] zur Nachhaltigkeit) bitten wir die Regierung:

- einzugreifen und, wie in Art. 12 EPA [xiii] vorgesehen, Emissionsbeschränkungen auf Grund der SIA-Norm 491(insbesondere Absatz 2, betreffend der Gestaltung von Anlagen) einzuführen;

- in der Raumplanung besondere, bereits in der SIA-Norm 491 Absatz 4.1 und 4.2 enthaltene Massnahmen vorzusehen, als eine Verpflichtung zur Erhaltung der Nacht in Richt- und Nutzungsplänen

- für die in den Natur- und Landschaftsschutzinventaren sowie in den Inventaren der Jagdgesetzgebung aufgeführten Zonen, Gebiete vorzusehen, die einen erhöhten Schutz vor Lichtemission rechtfertigen, so dass in diesen Gebieten die Veränderung der Nacht nicht mehr geduldet wird, wie von SIA-Norm 491, Absatz 2.4 vorgesehen.

In Erwartung einer klärenden Stellungnahme, verbleiben wir

Die Unterzeichner der Petition «Zur Erhaltung der Nacht im Alpenraum»

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HINWEISE:

i - Vorschlag des Bundesrates (13. Februar 2013), Massnahmen gegen Lichtemissionen anzuwenden:
--- http://tinyurl.com/Vorschlag13-02-2013

ii - SIA Norm:
--- http://tinyurl.com/SIA491-DE

iii - BGE 1C_250/2013 vom 12. Dezember 2013 bezüglich der Anwendung der SIA-Norm 491:
--- http://tinyurl.com/1C-250-2013

iv - Beleuchtung des der Terri-Hütte 2010:
--- http://tinyurl.com/terri2010

v - BLN Objekte (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung):
--- http://tinyurl.com/CH-IFP-BLN

vi - Beleuchtung der Berghütten zum 150jährigen Jubiläum des Schweizer Alpen Clubs:
--- http://tinyurl.com/CAS-Monte-Rosa
--- http://tinyurl.com/CAS-05-12-2013
--- http://tinyurl.com/CAS-03-12-2013
--- http://tinyurl.com/CAS-Coaz

vii - Tests Beleuchtung der Walliser Gipfel:
--- http://tinyurl.com/VS1815

viii - BGE 123 II 256 betreffend Beleuchtung des Pilatus:
--- http://tinyurl.com/BGE-123-II-256

ix – International Dark Sky Parks
--- http://tinyurl.com/Dark-Sky-Parks

x - Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01):
--- http://tinyurl.com/USG-814-01

xi - Art 1 USG:
--- http://tinyurl.com/USG-814-01#a1

xii - Bundesverfassung, Art 73:
--- http://tinyurl.com/CH-Bundesverfassung#a73

xiii - Art 12 USG:
--- http://tinyurl.com/USG-814-01#a12

------------------------------------------------------

Offizielle Website der Petition:

----> http://www.darksky.ch/petition

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