Aktualisieren Sie Ihre  Cookie-Einstellungen .
Klicken Sie 'Alle zulassen' oder aktivieren Sie die  'Targeting-Cookies'
Indem Sie weiterfahren, akzeptieren Sie die Datenschutzrichtlinien von Avaaz. Diese erläutern, wie Ihre Daten gesichert und genutzt werden können.
Verstanden
Wir verwenden Cookies, um zu analysieren, wie Besucher diese Website nutzen und um Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung zu bieten. Hier finden Sie unsere Cookie-Richtlinie .
OK
ERHALT DES BEREITSCHAFTSDIENSTES DES ZWEITEN RETTUNGSWAGENS IN EUPEN

ERHALT DES BEREITSCHAFTSDIENSTES DES ZWEITEN RETTUNGSWAGENS IN EUPEN

1 haben unterzeichnet. Erreichen wir
50 Unterschriften

Schließen Sie Ihre Unterschrift ab

,
Avaaz.org schützt Ihre persönlichen Daten und wird Sie über diese und ähnliche Kampagnen auf dem Laufenden halten.
Diese Petition wurde von Kevin H. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Kevin H.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
An die Mitglieder des Zonenkollegiums, des Zonenrates und des Stadtrates
trotz der momentan herrschenden weltweiten Covid-19-Pandemie wurde am 21. April 2021 seitens des Zonenrates angeordnet, dass die Bereitschaftsstunden der zweiten Ambulanz der Stadt Eupen nicht mehr von den Räumlichkeiten der Kaserne auf dem Kehrweg absolviert werden dürfen. Begründet wird dies durch hierdurch entstehende Lohnkosten, die in der Haushaltsplanung nicht vorgesehen seien. Absolvieren die freiwilligen Rettungssanitäter ihren Bereitschaftsdienst innerhalb der Kaserne, so müssen diese für den geleisteten Dienst durchgehend entlohnt werden. Wird der Bereitschaftsdienst außerhalb der Kaserne absolviert, so fallen lediglich während der tatsächlich geleisteten Einsatzstunden Lohnkosten an.
Die vorgeschlagene Lösung: die freiwilligen Rettungssanitäter sollen ihren Bereitschaftsdienst unentgeltlich von zuhause aus absolvieren und sich, im Falle einer Einsatzmeldung, innerhalb von fünf Minuten in der Kaserne einfinden, um von dort aus mit dem zweiten Rettungswagen auszurücken. Die Tatsache, dass es vielen Rettungssanitätern, aufgrund ihres Wohnortes, nicht möglich ist innerhalb von fünf Minuten in der Kaserne zu sein, wird nicht berücksichtigt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ausrückzeiten eines Rettungswagens können hierdurch nicht eingehalten werden.
Unter diesen Umständen ist es den freiwilligen Rettungssanitätern nicht möglich den Dienst des zweiten Rettungswagens der Stadt Eupen weiterhin aufrechtzuerhalten.
Diese Nichtbesetzung des zweiten Rettungswagens hat Konsequenzen für die Bevölkerung in und um Eupen. Der zweite Rettungswagen rückt dann aus, wenn sich der erste Rettungswagen bereits auf einem Einsatz befindet und simultan eine weitere Notfallmeldung für den Raum Eupen bei der Lütticher Leitstelle eingeht. In den ersten 4 Monaten des Jahres 2021 war dies bereits etwa 125 mal der Fall.
Abgesehen von dieser Tatsache möchten wir Sie außerdem auf die am 1. Januar 2019 unterschriebenen CONVENTION SERVICE AMBULANCIER Aide Médicale Urgente aufmerksam machen. Diese Konvention zwischen der Hilfeleistungszone 6 und dem Belgischen Staat besagt, dass sowohl der erste Rettungswagen „Eupen 1“ als auch der zweite Rettungswagen „Eupen 2“ von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr von montags bis sonntags (siehe Annexe 2 – Permanances) einsatzbereit/ zur Verfügung stehen muss.
WIR FORDERN SIE DESHALB DAZU AUF SICH AN DIE GELTENDE KONVENTION ZU HALTEN UND IM RAHMEN EINER HAUSHALTSANPASSUNG DIE ERFORDERLICHEN GELDER ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN, DAMIT DIE FREIWILLIGEN RETTUNGSSANITÄTER IHREN BEREITSSCHAFTSDIENST BEI ANGEMESSENER ENTLOHNUNG VON DER KASERNE AUS ABSOLVIEREN KÖNNEN. Nur so kann die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in und um Eupen adäquat gewährleistet werden.


Malgré la crise sanitaire Covid-19, le comité de la zone de secours 6 a décidé que les ambulanciers ne peuvent plus assurer leur garde du deuxième départ de l'ambulance d'Eupen au départ de la caserne des pompiers. Cette décision a été prise afin d'éviter de devoir payer les ambulanciers durant leur garde. Ces frais ne sont pas repris dans le plan financier de la zone de secours 6. Si les ambulanciers démarrent de leur domicile, ils ne sont rémunérés que lors d'une intervention. La note de service du commandant et du comité de la zone de secours n'autorise plus aux ambulanciers de prester leur garde au départ de la caserne pompiers. Ils doivent rester à leur domicile et, en cas d'intervention, se rendre a la caserne dans un délai de moins de 5 minutes. Si les ambulanciers n'arrivent pas à assurer le délai de départ de l'ambulance en moins de 5 minutes, ils doivent contacter la centrale d'urgences 112 et signaler l'ambulance indisponible. Il n'est donc plus possible d'assurer un deuxième départ ambulance à Eupen, car la majorité des ambulanciers volontaires est dans l'impossibilité d'être présent à la caserne en moins de 5 minutes lorsqu'ils démarrent de leur domicile.
L'absence d'un deuxième départ ambulance peut provoquer des conséquences pour la population d'Eupen ou des alentours. Une fois le premier départ ambulance déjà en mission, le secteur n'est plus couvert par des services de secours dans des délais raisonnables. Par exemple, du 1er Janvier 2021 au 27 avril, le deuxième départ a déjà effectué 125 interventions urgentes.
Également, nous signalons que la zone de secours 6 ne respecte pas la «CONVENTION SERVICE AMBULANCIER Aide Medicale Urgente» signé le 01 janvier 2019 en accord avec l'état belge. Cette convention stipulait la présence d'un deuxième départ ambulance à Eupen, ce qui n'est plus le cas.
Nous vous demandons de respecter cette convention et d'adapter le budget financier afin que les ambulanciers puissent à nouveau assurer un deuxième départ depuis la caserne avec un délai respectable.

Gepostet (Aktualisiert )
Als unangemessen melden
Es gab einen Fehler beim Senden deiner Dateien und/oder Reports