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Helfen Sie uns Helfen - ein Aufruf der Medizinstudierenden
Theresa K.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Bundeskanzler Kurz, Bundesminister Anschober, Medizinische Universitäten Österreichs
Zum Schutz und der Versorgung der gesamten Bevölkerung appellieren wir an Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und die Medizinischen Universitäten Wien, Graz, Innsbruck, Linz:
Die Medizinischen Universitäten haben im Rahmen der Corona-Krise die universitäre Lehre auf eLearning umgestellt. Dies trifft auf die ersten 10 Semester des Studiums zu, jedoch nicht auf das letzte Studienjahr. Dieses letzte Studienjahr wird als Klinisch-Praktisches Jahr (KPJ) bezeichnet und besteht ausschließlich aus klinischen Praktika und Fortbildungen. Das Universitätsgesetz §35a hält fest, dass durch das KPJ kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die “Arbeit” der Studierenden wird jedoch oftmals als existenziell für die Aufrechterhaltung des Stationsalltags angesehen. So besteht eine typische Woche im KPJ oft aus ca. 40 bis 50 Stunden “Arbeit” (ärztliche und pflegerische Tätigkeiten). Dafür erhalten die meisten Studierenden einen “freiwilligen Beitrag zur selbstständigen Lebensbewältigung” (bis zu 650 Euro brutto) und müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Die Studierenden im KPJ erfahren jedoch KEINEN arbeitsrechtlichen Schutz (da kein offizielles Arbeitsverhältnis) und auch KEINEN Schutz durch das Epidemiegesetz. Letzteres ist vor allem in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie äußerst bedenklich. Auch die Integrierung von MedizinstudentInnen in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (Krankenstand, Pflegeurlaub etc.) stellt für die PatientInnensicherheit einen wesentlichen Vorteil dar.
Das KPJ kann unter der SARS-CoV-2-Pandemie nicht wie vorgesehen stattfinden. Es mangelt vor allem an Schutzausrüstung, arbeitsrechtlicher und epidemiegesetzlicher Absicherung.
Zahlreiche Medizinstudierende aus allen Jahrgängen und somit auch fast fertige JungmedizinerInnen wären bereit, sich freiwillig zum Dienst zu melden, um in diesen schwierigen Zeiten dem Gesundheitssystem unter die Arme zu greifen, jedoch müssen zuerst bürokratische Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Zum Schutz und der Versorgung der gesamten Bevölkerung! Darum fordern wir von Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und den Medizinischen Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Linz gemeinsam Folgendes umzusetzen:
1) Aufnahme ALLER Studierenden der Medizin (ab dem 1. Semester) in das Epidemiegesetz .
2) Arbeitsrechtliche Absicherung für ALLE Studierenden der Medizin, die in klinischen Bereichen tätig sind.
3) Möglichkeit der freiwilligen Meldung zum Dienst in Gesundheitseinrichtungen für ALLE Studierenden der Medizin zu folgenden Konditionen: Arbeitsvertrag und entsprechende Bezahlung. Die Bezahlung sollte an den derzeitigen Ausbildungsstand (absolvierte Semester) angepasst sein und das Gehalt im außerordentlichen Zivildienst (1.300 bis 1.500 Euro netto) überschreiten.
4) Einfrieren des KPJs analog zu allen anderen Lehrveranstaltungen mit physischer Anwesenheit.
5) Anrechnung des 12. Semesters sowie aller anderer Semester nach erfolgreicher Teilnahme an eLearning-Modalitäten.
6) Finanzielle Unterstützung ALLER Studierenden der Medizin, die aufgrund des Wegfalls des „Beitrag zur selbstständigen Lebensbewältigung“ oder aufgrund des Ausbleibens von Einkünften aus Nebenjobs in eine finanzielle Notlage geraten.
Medizinstudierende stellen eine wertvolle Ressource im Gesundheitssystem dar und sollten daher auch wie andere Health Care Workers wertschätzend behandelt werden.
Das Team von nextgendoctors
office@nextgendoctors.at
www.facebook.com/nextgendoctors
Die Medizinischen Universitäten haben im Rahmen der Corona-Krise die universitäre Lehre auf eLearning umgestellt. Dies trifft auf die ersten 10 Semester des Studiums zu, jedoch nicht auf das letzte Studienjahr. Dieses letzte Studienjahr wird als Klinisch-Praktisches Jahr (KPJ) bezeichnet und besteht ausschließlich aus klinischen Praktika und Fortbildungen. Das Universitätsgesetz §35a hält fest, dass durch das KPJ kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Die “Arbeit” der Studierenden wird jedoch oftmals als existenziell für die Aufrechterhaltung des Stationsalltags angesehen. So besteht eine typische Woche im KPJ oft aus ca. 40 bis 50 Stunden “Arbeit” (ärztliche und pflegerische Tätigkeiten). Dafür erhalten die meisten Studierenden einen “freiwilligen Beitrag zur selbstständigen Lebensbewältigung” (bis zu 650 Euro brutto) und müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Die Studierenden im KPJ erfahren jedoch KEINEN arbeitsrechtlichen Schutz (da kein offizielles Arbeitsverhältnis) und auch KEINEN Schutz durch das Epidemiegesetz. Letzteres ist vor allem in Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie äußerst bedenklich. Auch die Integrierung von MedizinstudentInnen in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (Krankenstand, Pflegeurlaub etc.) stellt für die PatientInnensicherheit einen wesentlichen Vorteil dar.
Das KPJ kann unter der SARS-CoV-2-Pandemie nicht wie vorgesehen stattfinden. Es mangelt vor allem an Schutzausrüstung, arbeitsrechtlicher und epidemiegesetzlicher Absicherung.
Zahlreiche Medizinstudierende aus allen Jahrgängen und somit auch fast fertige JungmedizinerInnen wären bereit, sich freiwillig zum Dienst zu melden, um in diesen schwierigen Zeiten dem Gesundheitssystem unter die Arme zu greifen, jedoch müssen zuerst bürokratische Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Zum Schutz und der Versorgung der gesamten Bevölkerung! Darum fordern wir von Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und den Medizinischen Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Linz gemeinsam Folgendes umzusetzen:
1) Aufnahme ALLER Studierenden der Medizin (ab dem 1. Semester) in das Epidemiegesetz .
2) Arbeitsrechtliche Absicherung für ALLE Studierenden der Medizin, die in klinischen Bereichen tätig sind.
3) Möglichkeit der freiwilligen Meldung zum Dienst in Gesundheitseinrichtungen für ALLE Studierenden der Medizin zu folgenden Konditionen: Arbeitsvertrag und entsprechende Bezahlung. Die Bezahlung sollte an den derzeitigen Ausbildungsstand (absolvierte Semester) angepasst sein und das Gehalt im außerordentlichen Zivildienst (1.300 bis 1.500 Euro netto) überschreiten.
4) Einfrieren des KPJs analog zu allen anderen Lehrveranstaltungen mit physischer Anwesenheit.
5) Anrechnung des 12. Semesters sowie aller anderer Semester nach erfolgreicher Teilnahme an eLearning-Modalitäten.
6) Finanzielle Unterstützung ALLER Studierenden der Medizin, die aufgrund des Wegfalls des „Beitrag zur selbstständigen Lebensbewältigung“ oder aufgrund des Ausbleibens von Einkünften aus Nebenjobs in eine finanzielle Notlage geraten.
Medizinstudierende stellen eine wertvolle Ressource im Gesundheitssystem dar und sollten daher auch wie andere Health Care Workers wertschätzend behandelt werden.
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