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GENERELLES VERBOT VON SCHLAUFZÜGELN ZUM WOHL DES PFERDES

GENERELLES VERBOT VON SCHLAUFZÜGELN ZUM WOHL DES PFERDES

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Diese Petition wurde von Katharina R. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Katharina R.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Deutscher Tierschutzbund, BMEL, Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in Warendorf
Generelles Verbot von Schlaufzügeln - Zum Wohle und Schutz des Pferdes

Schlaufzügel schaden dem Pferd mehr, als sie dem Reiter oder dem Pferd in dessen Ausbildung nutzen könnten. Des Weiteren wird auf die Korrekturzügel, gegen die Leitlinien des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), nicht in Ausbildung und Training verzichtet, sondern von großen Pferdesporthäusern (hier: Krämer) als „gängiger Ausrüstungsgegenstand“ vermarktet und steht somit auch jedem laienhaftem Reiter frei zur Verfügung. 
Warum sich daran etwas ändern muss, wird in den nachfolgenden Zeilen genauer erläutert. 
Bei falschem Gebrauch der Korrekturzügel kann es beim Pferd u.a. zu Verspannung und Schädigungen von: Hals und Rücken (bis hin zu Kissing Spines), Muskelverkürzungen, Ausbildung einer falschen Muskulatur (wie starker Unterhals), Zügellahmheit, Arthrosen in der Halswirbelsäule, Entzündungen im Genick (bspw. Genickbeule) und Zahnproblemen (z.B. Sägezahngebiss), führen. 
Hier wurden nur einige Beispiele genannt, die Liste der Folgeschäden ist deutlich länger.
 
Die Annahme, dass Schlaufzügel einen geeigneten Korrekturzügel bieten und dem Pferd schonend in die richtige Haltung verhelfen, ist schlichtweg falsch; denn das Pferd kann sich bei Missfallen und Schmerz dem Hilfszügel nicht entziehen und ist ihm ausgeliefert. 

Durch die Hand- und Krafteinwirkung wird das Pferd mechanisch in eine (schädliche) Haltung gezwungen; denn der Schlaufzügel zieht das Pferd durch Druck im Maul ins rückwärts- abwärts und bei falscher Anwendung auch deutlich hinter die Senkrechte, so dass ein Aufwölben des Rückens, welches jedoch das eigentliche Ziel der Verwendung ist, überhaupt nicht möglich ist. 

Zur Verdeutlichung: An einem leicht aufgenommenen Zügel lasten pro Hand (bei einem fortgeschrittenen Reiter) schon ca. 4kg. Beim Einsatz von Schlaufzügeln wurden bis zu 1000kg gemessen, welche auf die Laden im sensiblen Pferdemaul und auf das Genick wirken. 

Die Verwendung von Korrektur- und Hilfszügeln (hier Schlaufzügel) verdecken Defizite des Reiters zu Lasten der Gesundheit des Pferdes und können dessen gesamten Bewegungsapparat nachweislich und irreparable schädigen.

Deshalb gehören Schlaufzügel (lt. FN) ausnahmslos nur in die Hände von erfahrenen Reitern, nur an bereits ausgebildete Pferde und nicht in die Grundausbildung und sind gemäß LPO (Leistungsprüfungsordnung der FN) seit 2018 nur noch auf Vorbereitungsplätzen im Springen ab Klasse M** zulässig.

Hierzu soll eine bekannte Redensart erwähnt werden: „Hilfszügel gehören nur in die Hand eines Meisters. Aber braucht ein Meister Hilfszügel, so ist er kein Meister.“ (Autor unbekannt.)

Das BML (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) wurde 2020 umfassend überarbeitet und sagt weiter: „Auf den Einsatz von Korrekturzügeln wie insbesondere Schlaufzügel soll bei Ausbildung und Training verzichtet werden.(...) Hilfs- und Korrekturzügel dürfen keine Zwangsmittel sein.(...) Ein derartiger Zügelgebrauch ist tierschutzwidrig.“

Die Realität war und ist eine andere.

Immer wieder wird öffentlich, dass auch erfahrene Reiter den Schlaufzügel missbrauchen, um das Pferd durch Zwang in die gewünschte Haltung zu bringen und unter Kontrolle zu halten, hier ist als Beispiel der Vorfall im April 2021 am Landgestüt Warendorf zu nennen.

In den sozialen Netzwerken, wie Tic Toc oder Instagram, kursieren unzählige Beiträge (Fotos und Videos) auf denen zu sehen ist, wie Reiter, ihren Vorbildern der FN nacheifern wollen, jedoch den Korrektur- und/ oder Hilfszügel, besonders häufig an jungen, ungeschulten Pferden und „widersetzlichen Pferden“ missbrauchen um es sich gefügig zu machen und somit das Tierwohl gefährden. 
Der Reitsport steht in der Öffentlichkeit und trägt eine Verantwortung für seine Wirkung nach Außen, die aktuell leider nicht positiv ausfällt, sondern mit vielen Skandalen behaftet ist. 
Auch das ungeschulte Auge eines Laien ist entsetzt und empfindet die Reiterei zunehmend als Tierquälerei, in dem es ausschließlich um die qualvolle Unterwerfung des Tieres geht. 
Es hat sich eine Community gegen die Hilfszügel gebildet, welche über Hashtags wie #hilflosigkeitszügel #schlaufzügelneindanke, #noschlaufzügel und #gemeinsampropferd für Aufklärung sorgt und sich für eine faires Miteinander und eine pferdegerechte Ausbildung stark macht. 
Diese oben geschilderte Sichtweise wird von Tierärzten, Physiotherapeuten und Osteopathen, welche die geschädigten Tiere behandeln und Reitsport- Profis wie Ingrid Klimke, die sich bereits 2018, für ein Verbot der Schlaufzügel aussprach, vertreten. 
Des Weiteren hat die Schweiz bereits seit dem 01. Januar 2016 ein generelles Verbot der Schlaufzügel erteilt (lt. SVPS Artikel 7.9 Absatz 3 steht: „Schlaufzügel sind generell verboten (Prüfungen, Abreitplatz, Preisverteilung).“

Aus den genannten Gründen ist die Forderung nach einem „generellem Verbot von Schlaufzügeln“ zum Wohle des Pferdes und zum Schutz des Pferdesports gerechtfertigt und zu befürworten.

Deshalb fordern wir umgehend ein generelles Verbot von Schlaufzügeln in der Pferdeausbildung.

Abschließend mit den Worten „Der Reiter, der das Nachgeben im Genick mit Hilfszügeln erzwingt (....) handelt nicht anders als ein Erzieher, der ein Kind knebelt und am Stuhl festbindet um es zur Ruhe zu zwingen.“  (Phillipe Karl)

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