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Liechtensteiner Landtag traktandiert die Petition auf den 6. Mai 2020

Liechtensteiner Landtag traktandiert die Petition auf den 6. Mai 2020

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Diese Petition wurde von Andrea N. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Andrea N.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Die Regierung von Liechtenstein
Die Petition wurde am 4. Mai 2020 eingereicht, und vom Landtagssekretariat unmittelbar akzeptiert und auf die Landtags-Session vom 6. Mai traktandiert (https://liechtenstein-covid-19-antrag.jimdofree.com/landtagspetition/)

Danke allen für die Unterstützung, und kommunizieren Sie dies freundlich in Ihrem Umfeld, auf dass möglichst viele informiert sind und mitdenken/mitkommunizieren.

Bitten Sie Kritiker oder Verängstigte darum, die Fakten einzeln zu betrachten und zu bewerten:
- Altersmeridian: 84 Jahre
- Anteil Vorerkrankungen: 97%
- Für die gesunde Bevölkerung: nur einer milder Krankheitsverlauf
- Spitalkapazitäten: bei weitem nicht ausgelastet - im Gegenteil
- die Gefahr einer zweiten Welle, falls die gesunde Bevölkerung an einer Immunisierung gehindert wird, und damit die Gefahr, dass gewisse Lockdownbestimmungen unabshebar lange aufrechterhalten werden - etwas was den Ländern ohne Lockdown nicht bevorsteht.
Denken wir auch an all die armen Länder, die erst am Anfang dieses präventiven Lockdowns und der Pandemie stehen.

...und tragen wir selbstverständlich weiterhin den Menschen in den Risikogruppen Sorge.

In Anbetracht der ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen der Covid-19 ist dieser inzwischen an die Regierung gerichtete Dringlichkeitsantragantrag (siehe https://liechtenstein-covid-19-antrag.jimdofree.com/) von hoher Bedeutung: Die Covid-19-Massnahmen sollen bezüglich Wissenschaft und Evidenz überprüft und angepasst werden.
Die Petition hier dient in einem ersten Schritt zur Unterstützung dieses Antrags.
_______________________________

Sehr geehrte Damen und Herren in der Regierung und in verantwortungsvollen Positionen Liechtensteins

Wir ersuchen Sie, für Liechtenstein um Covid-19-Massnahmen anhand strikter Wissenschaftlichkeit und Fakten-Evidenz.

Sie haben einen wesentlichen Teil der durch den Schweizer Bundesrat am 16.4.2020 verkündeten Covid-19-Massnahmen übernommen. Diese Massnahmen entsprechen nicht sorgfältig geprüften Fakten. Beachten Sie bitte diesen Eilantrag an den Schweizer Bundesrat und den dort unterbreiteten Fakten:  https://faktenb-covid-19-massnahmen.jimdofree.com/
  1. Gemäss aktuellem Wissensstand bedeutet Coivd-19 für die gesunde Bevölkerung nur eine milde Gefahr

  2. Das Gesundheitssystem ist nicht ausgelastet und es droht keine zukünftige Überlastung

  3. Infizierungsgrad und Immunisierung sind von Wichtigkeit

  4. Wissensstand der verunsicherten verängstigten Bevölkerung ist ungenügend

  5. Wissenschaftlich nicht begründbare Massnahmen
    1. Schulschliessungen
    2. Einschränkungen des individuellen freien Bewegens ausserhalb der Risikogruppen
    3. Arbeitsverbote bzw. -einschränkungen ausserhalb der Risikogruppen
    4. Lockdown

  6. Ein disziplinierter Schutz der Risikogruppen ist ökonomisch unvergleichbar günstiger zu gewährleisten
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=======

In diesem Sinne beantragen wir, analog zum Schweizer Eilantrag an den Bundesrat:
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  1. Der Schutz muss aus medizinischer Sicht (Sterbegefahr) zwingend einzig auf die Risikogruppen konzentriert werden.

  2. Die Infizierung und damit die Immunisierung muss innerhalb der gesunden Bevölkerung bei diszipliniertem Schutz der Risikogruppen gewährt und gewährleistet werden.

  3. Beruhigung der verängstigten und verunsicherten Bevölkerung mittels relevanten, zutreffenden Fakten: die Regierung soll der Bevölkerung mittels einem unmittelbaren Mortalitäts-Zwischenbericht und einer entsprechenden Medienmitteilung aufzeigen, dass die Mortalität schon seit Ende März rückläufig ist, und dass für gesunde Menschen nicht hohen Alters allerhöchstens ein mildes Risiko besteht.

  4. Die Schulen sind unmittelbar wiederzueröffnen

  5. Die Einschränkungen des individuellen  freien Bewegens ausserhalb der Risikogruppen sind aufzuheben

  6. Arbeitsverbote bzw. -einschränkungen ausserhalb der Risikogruppen sind aufzuheben. In fraglichen Fällen sollen Mitglieder der Riskogruppen von den Arbeitsstätten fernbleiben, selbstverantwortlich, und durch eine Regierungsbestimmung vor Nachteilen geschützt werden (Verdienstausfall, Karrierebeeinträchtigung u.ä.)

  7. Lockdown-Massnahmen, die nicht gezielt einem fokussierten, disziplinierten Schutz der Risikogruppen dienen, sind aufzuheben bzw. bei der Schweizer Regierung anzufechten.

  8. Ein disziplinierter Schutz der Risikogruppen ist ökonomisch unvergleichbar günstiger zu gewährleisten.

    1. Die Risikogruppe gilt es konzentriert zu schützen, dies allerdings mit entsprechender Gründlichkeit: Heime, Spitäler, Kliniken, Praxen / alte Menschen, Menschen mit relevanten Vorerkrankungen / Besuche, Personal. Es gibt z.B. noch (viele?) Altersheime, wo weder das Personal noch die Bewohner getestet worden sind und mit entsprechenden Massnahmen geschützt werden.

    2. Selbstverantwortung : Abgeleitet vom Grundrecht der Selbstverantwortlichkeit und aus humanitären Gründen soll insbesondere im privaten Bereich und wo verantwortbar auch in Heimen und Spitälern (bei entsprechenden Schutzmassnahmen) alten und/oder vorerkrankten Menschen der vorsichtige Kontakt mit Angehörigen erlaubt werden (u.a. Besuche, letzte Kontakte, Beerdigungen).
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Wir bedanken uns bei Ihnen für die rasche und sorgfältige Prüfung dieser Anträge, und verbleiben mit freundlichen Grüssen
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