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Islamfeindlichkeit unter strafe stellen

Islamfeindlichkeit unter strafe stellen

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Diese Petition wurde von Walid B. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Walid B.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Islamfeindliche Politik und die Diffamierung des Islams und seiner Anhänger muss unter Strafe gestellt werden und genau so akribisch bekämpft werden , wie jeder andere Terror in der Welt. Jeder der den Islam und seine Weltanschauung mit verbalem oder physischen Terror begegnet und dazu beiträgt das psychische und menthale Leiden bei Muslimen entstehen, muss Schadenersatz und eine Freiheitsstrafe befürchten. Es ist unzumutbar, dass Muslime diesen Psychoterror ,Diffamierung und Unterdrückung ausgesetzt sind und dies als Meinungsfreiheit abgetan wird, aber Antisemitismus mit allen gegebenen Mitteln geahndet wird. Ich fordere eine Schadensersatzzahlung von 100.000 Euro an jeden Muslim der die letzten jahre dieser psychischen Gewalt ausgesetzt war. Seit Jahren nehmen die Angriffe auf Moscheen zu, aber die Politik handelt nicht. Muslimische Religionsgemeinschaften haben die Politik aufgefordert, Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und anti-muslimischen Rassismus in Deutschland zu ergreifen. Dieses Problem muss endlich anerkannt und dagegen angegangen werden, eine Expertenkommission ist einzurichten, Dieser solle sich mit der Frage beschäftigen, wie Muslimfeindlichkeit in Deutschland besser bekämpft werden könne. Moscheevertreter müssten den Kern eines solchen Gremiums bilden. Auch das ins falsche Licht rücken der islamischen Ideologie und das falsche Auslegen der Quranverse um den Islam als gewalttätig und menschenverachtend darzustellen, muss unter Freiheitsstrafe gestellt werden. Rechtsradikale Parteien müssen verboten werden und es darf ihnen keine Gelegenheit gegeben werden in den Landtag gewählt zu werden. Den westlichen Medien muss zwingend auferlegt werden sich strikt daran zuhalten, Diffamierung, Hetze und islamfeindliche Berichterstattung nicht als Meinungsfreiheit abzutun und bei verstoß Schadensersatz, Freiheitsstrafe und ein möglicher Entzug der Lizenzen in Kraft treten.

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