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Verstanden
Diese Petition wurde beendet
NEIN zur Leinenpflicht im Bonstettenpark und am Uferweg!

NEIN zur Leinenpflicht im Bonstettenpark und am Uferweg!

Diese Petition wurde beendet
50 Unterschriften

Patrizia C.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Gemeinderat Thun
Im Artikel des Thuner Tagblatts vom 07. Februar 2023 wurde über die neue Verordnung über die Benützung des Seeuferbereichs vom Schadaupark bis Bonstettenpark, sowie Grunderinseli informiert. Die neue Verordnung fasst die Benützungsregeln vom Bonstettenpark bis hin zum Schadaupark zusammen. Neu in dieser Verordnung steht die ausgeweitete Leinenpflicht. Diese besagt, dass sich die Hunde nur noch im rückwärtigen Teil, abseits des Seeufers, frei bewegen dürfen. Reto Schertenleib, Gemeinderat und Vorsteher der Direktion Bau und Liegenschaften erklärt im Artikel, dass es darum gehe, einheitliche Regeln zu schaffen und dem Natur- und Vogelschutz gebührend Rechnung zu tragen. Zudem erwähnt er, dass es in der Vergangenheit zu Vorfällen gekommen sein, bei denen Hunde Vögel im Naturschutz gejagt haben und diese nahe des Spielplatzes nicht angeleint gewesen waren. Die Stadt Thun will zudem gut sichtbare, einheitlich beschriftete und besser verständliche Hinweistafeln errichten. Die Regeln werden, wie bis anhin, durch die Kantonspolizei sowie private Sicherheitsdienste, wie der Hundesecurity, kontrolliert und durchgesetzt. Die neue Verordnung soll per 01. August 2023 gelten.

Sehr geehrter Herr Schertenleib
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats

Die Begründung und Argumentation zur Ausweitung der Leinenpflicht empfinde ich als äusserts dürftig. Sie sprechen von jagenden Hunden im Naturschutzgebiet. Ich gebe Ihnen recht, dieses Verhalten ist falsch, aber nicht von den Hunden, sondern von deren Besitzern und Besitzerinnen. Ich finde es jedoch auch falsch, dass sich Kinder und auch Erwachsene im Schilf aufhalten oder darin spielen. Auch Tierbeobachterinnen und -beobachter, so wie Fotografen und Fotografinnen haben meines Erachtens nichts dort zu suchen. Diese Personen handeln gegen den Natur- und Vogelschutz. Das Füttern von Wasservögeln scheint eine beliebte Aktivität zu sein im Bonstettenpark und auf dem Uferweg. Personen welche Wasservögel füttern tragen meines Erachtens nach nicht gebührend Rechnung gegenüber dem Natur- und Vogelschutz. Überall wo Menschen aufeinandertreffen, gibt es Konfliktpotenzial. Dieses wird jedoch nicht minimiert, indem man die Leinenpflicht ausweitet. Auch wird dem Natur- und Vogelschutz nicht gebührend Rechnung getragen durch dies Ausweitung. Für Sie und den Gemeinderat ist es jedoch die einfachste Lösung, etwas zu unternehmen. In jedem anderen Fall müsste die Kantonspolizei und die Sicherheitsdienste mehr Präsenz zeigen für die Kontrolle und Durchsetzung der Verordnung. Ich plädiere für ein rücksichtsvolles Miteinander auf dem Uferweg und im Bonstettenpark. Eine einheitliche Regelung und gut sichtbare Hinweistafeln begrüsse ich sehr. Zudem erachte ich eine Verordnung, welche die Benützungsregeln vom Schadaupark bis zum Bonstettenpark zusammenfasst als sinnvoll. Auch ist im Sinne des Natur- und Vogelschutzes zu handeln, jedoch nicht auf Kosten der Hunde. Aus diesem Grund möchte ich einen Gegenvorschlag erbringen. Vom 01. Juli bis und mit dem 31. Oktober herrscht von 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr eine Leinenpflicht auf dem Uferweg und im Bonstettenpark uferseitig. Dies erachte ich als eine sinnvolle Lösung. Die Personen mit Hunden sind bei jedem Wetter und zu jeder Jahreszeit mit ihrem Hunden auf dem Uferweg und im Bonstettenpark am Spazieren und ich sehe es nicht ein, weshalb ein Hund angeleint werden soll wenn man alleine unterwegs ist. Hundebesitzer mit jagenden Hunden sollen gebüsst werden. Es kann jedoch nicht sein, dass es eine Kollektivstrafe für alle Hunde gibt wegen einzelner Verfehlungen.
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