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Nichts über uns ohne uns ~ gerade JETZT in der Pandemie!

Nichts über uns ohne uns ~ gerade JETZT in der Pandemie!

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Diese Petition wurde von Dorothea B. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Dorothea B.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Österreichische Bundesregierung: Sebastian Kurz, Werner Kogler und Rudi Anschober
Wir, die Plattform behinderter, chronisch kranker und alter Menschen sind sehr besorgt über unsere Lage in der gegenwärtigen Situation der Covid19-Pandemie. Wir erleben und erwarten noch weiter eine massive Verschlechterung unserer Lebensbedingungen und auch Überlebenschancen, wenn die Politik keine auf unsere konkreten Lebensrealitäten abgestimmten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen einleitet. Um das erklärte Ziel der österreichischen Bundesregierung: das SARS-Cov-2-Virus einzudämmen und vor allem die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen - das sind insbesondere alte, chronisch kranke und behinderte (so genannt "vorerkrankte") Menschen - zu schützen, reichen die derzeitigen Maßahmen (Stichwort Ausgangsbeschränkungen) nicht aus. Es bedarf dringend weiterer konkreter Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen, die auf die unterschiedlichen Lebenssituationen besonders gefährdeter Menschen abgestimmt sind. Nun berät die Regierung aktuell in einer Expert*innengruppe über unsere Situation, doch unsere Anliegen und Erfahrungen werden in dem Prozess nicht gehört und unsere Erfahrungen nicht einbezogen. Dies verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 4, Abs.3 ausdrücklich festhält: "Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein."

Die betroffenen Personengruppen müssen in den Beratungsprozess maßgeblich einbezogen werden, um gemeinsam treffsichere Maßnahmen zu entwickeln, die unser Leben zugleich nicht unnötig einschränken und belasten oder schlimmer noch, gefährden! Derzeit plant die österreichische Bundesregierungen, die gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen zu lockern. Doch für uns gibt es nach wie vor keine dringend benötigten Schutzmaßnahmen: Schutzausrüstung, Tests, ambulante Beatmung, Sicherstellung ausreichender Sozialkontakte, Sicherstellung der Stabilität der Pflege- und Hilfsstrukturen durch Schutz der Assistent*innen und Pflegekräfte, Schutz vor Vernachlässigung und bedarfsgerechte Gewährleistung der Versorgung. Berufliche Freistellungen allein sind zu wenig.

Wir rufen die politischen Entscheidungsträger*innen dazu auf, unsere Anliegen im Entscheidungsprozess über unsere Lebenssituation zu berücksichtigen und uns sowie andere Betroffene aktiv in den Beratungsprozess einzubeziehen. Die nötigsten Anliegen, um unsere Lebensqualität zu gewährleisten und unsere Überlebenschancen angesichts von Covid19 nicht zu gefährden, stellen wir als detaillierten Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Bitte unterstützen Sie die Anliegen der verletzlichsten Menschen in der Covid19-Pandemie!

Aktion statt Isolation ~ gegen einen Backlash in unserer Gesellschaft!

Gerade in Krisenzeiten darf der Grundsatz 'Ambulant vor Stationär' nicht vergessen werden. Die Gruppe der behinderten, chronisch kranken und alten Menschen braucht genau auf unsere diversen Lebenssituationen abgestimmte Maßnahmen. Nur so kann die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und weitestmögliche Selbstbestimmung dieser besonders verletzlichen Personengruppen gewährleistet und unser Überleben angesichts der aktuellen Covid19-Pandemie gesichert werden. Dies bedarf einer breiten Palette an Maßnahmen:

* Sicherstellung von Sauerstoffversorgung und weitestmöglicher mobiler (nicht-invasiver) Beatmung

* finanzielle und rechtliche Aufwertung aller hier relevanten Berufsgruppen (Persönliche Assistenz, Betreuung, Pflege)

* Regelmäßige Tests des Pflegepersonals (wenn diese bei mehreren Klient*innen arbeiten) und bedarfsorientierte Bereitstellung von Tests für besonders gefährdete Personen sowie die Abdeckung steigender Hilfsbedarfe.

* Zugang zu medizinischer und therapeutischer Versorgung aufrecht erhalten, staatliche Sicherstellung von Dauermedikation und die Ermöglichung des sicheren Ambulanzen- Ärzt*innen- und Therapeut*innenbesuchs durch Schutzausrüstung und Hausbesuche sowie den Ausbau von Telemedizin.

Behinderungen und chronische Krankheiten vermindern nicht automatisch Überlebenschancen, aber unzureichende Rahmenbedingungen tun dies. Bitte unterstützen Sie unsere Forderungen. Helfen wir gemeinsam zusammen, dass es die Verletzlichsten in der Covid19-Krise nicht am schlimmsten trifft!

Für Rückfragen und Vernetzung finden Sie uns auf Facebook: Plattform behinderter, chronisch kranker und alter Menschen und unter unserer
e-mail: plattform.office@gmail.com sowie
telefonisch: +43 (0)699 / 190 928 48 ~ Dorothea Brozek

Maßnahmenkatalog

Grundsatz der die so genannten ,Risikogruppen' - alte, chronisch kranke und behinderte Personen - betreffenden Maßnahmen muss es sein, die bestehenden Lebens-, Versorgungs- und Hilfestrukturen so weit wie möglich zu erhalten und bedarfsgemäß zu erweitern bzw. unterstützen.

Eine zunehmende Betreuung und Pflege in Institutionen ist unbedingt zu vermeiden: Aus jahrzehntelanger Erfahrung wissen wir, dass die stationäre Unterbringung behinderter Personen, die mit mobilen Pflege- und Assistenzdiensten selbstständig leben können, sich meist lebensverkürzend auswirken. Aus den Medien kennen wir die erschreckenden Berichte aus den Altenheimen: In Anbetracht der aktuellen Ansteckungs-und Erkrankungszahlen sowie Todesfälle in stationären Einrichtungen ist der Grundsatz 'Ambulant vor Stationär'​​​​​​​ ein dringender und logischer Grundsatz. Für vulnerable Menschen, die bereits in Einrichtungen leben, ist es wichtig, das bisher vertraute Leben inklusive der sozialen Kontakte und persönlichen Beziehungen möglichst wenig zu beschränken und alternative Möglichkeiten der Kontaktpflege zu schaffen. Auch wir Menschen mit hohem Ansteckungsrisiko haben ein Recht auf Bewegung im Freien, auf Sozialkontakte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und weitestmögliche Selbstbestimmung unseres Lebens. Es bedarf daher Maßnahmen, die dies gewährleisten, um behinderte, chronisch kranke und alte Menschen nicht aus dem gesellschaftlichen Leben auszuschließen und unsere Lebensqualität damit massiv zu verschlechtern. Solch einseitige Abwälzungen von Belastungen aus der Pandemie wären aus menschenrechtlicher, gleichstellungs- und demokratiepolitischer Perspektive äußerst problematisch.

Um in der derzeitigen besonderen Situation massive Verschlechterungen der Lebensqualität, Verkürzung von Lebenszeit und Diskriminierungen entgegenzuwirken, braucht es also die schnelle Umsetzung geeigneter Angebote und Lösungen, die dieser Ausnahmesituation entsprechen. Die Maßnahmen sind von Bund, Ländern und Gemeinden sicherzustellen, und zudem zu gewährleisten, dass die gefährdeten Menschen selbst auch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen treffen können.

Die nötigen Maßnahmen untergliedern wir zur Übersichtlichkeit in vier verschiedene Personengruppen mit überschneidenden und unterschiedlichen Bedarfslagen:
1. Personen, die in Einrichtungen leben
2. Personen, die alleine oder mit Angehörigen leben
3. Personen, die mit mobiler Pflege oder/und Betreuung leben
4. Personen, die mit Persönlicher Assistenz leben

Folgende Sofortmaßnahmen müssen für all diese Gruppen umgesetzt werden:

  •     Umfassende bzw. regelmäßige Testungen des Personals im Gesundheits- und Sozialbereich, welches bei mehreren Klient*innen arbeitet. Nur so kann eine schnelle Verbreitung des Virus verhindert werden. 
  •      Testungen von allen behinderten, chronisch kranken bzw. alten Personen im Verdachtsfall bzw. auf Anordnung der Hausärztin.
  •     Testungen von mobilen Hilfspersonen, die nur mit einer "gefährdeten" Person Kontakt haben, (Persönliche Assistent*innen, Angehörige) ermöglichen, auch im präventiven Rahmen und auf Empfehlung des Vertrauensarztes.
  •     Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, wenn sie benötigt bzw. eingefordert wird.
  •     Sauerstoffversorgung bzw. mobile (nicht-invasive) Heimbeatmung forcieren und auch falls benötigt prophylaktisch bereitstellen ~ das ist eine Schlüsselmaßnahme, um Leben zu retten, denn hier besteht lebenserhaltender Handlungsspielraum, der dazu beitragen kann, die Intensivstationen zu entlasten bzw. deren Überlastung zu vermeiden.
  •     Angehörigen/Mitbewohner*innen des Personals im Sozial- und Gesundheitsbereich (Persönliche Assistent*innen, Betreuer*innen, Pfleger*innen, etc.) die Möglichkeit gewährleisten, freiwillig aus Schutz der behinderten, chronisch kranken und alten Personen 2 Wochen vor Dienstbeginn und während des Dienstes Selbstisolation zu praktizieren. Hier gilt es, die finanziellen und rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen sowie deren Versorgung bereit zu stellen.
  •     Zugang zu Dauermedikamenten staatlich sicherstellen, auch wenn die gleichen Medikamente für Covid19-Patient*innen genutzt werden.
  •     Die Möglichkeiten des sicheren Ärzt*innenbesuchs und Therapiebesuchs ausweiten – auch auf Fachärzt*innen und Therapeut*innen (zB. Physio-, Ergo-, Massage- oder Psychotherapie und Logopädie). Diese sollen in Schutzkleidung Hausbesuche machen können. Hier gilt es, die finanziellen und rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Auch gilt es, Fachambulanzen mit Mitteln für Telemedizin zu versorgen, um deren oft lebensnotwendige Angebote so weit wie möglich zu erhalten. 
  •     Mediale Angebote wie etwa Broschüren und Fernsehsendungen, welche die neue Lebenssituation in Leichter Sprache bzw. ÖGS erklären, allen Personen zugänglich machen. (Beispiele sind hier die ORF-Nachrichten in Leichter Sprache sowie die Broschüre des Monitoringausschusses) Dies beinhaltet auch Telefon- sowie Videokontakte zu Beratungs- und weiteren Anlaufstellen.
  •     Hilfs- und Heilmittel auch über die derzeitige Höchstgrenze hinaus schnell und unbürokratisch bewilligen. Damit wird der Zugang zu neu benötigten Pflegebetten und Rollstühlen u.ä. erleichtert.
  •     Eine schnelle Aufstockung mobiler Angebote entsprechend dem erhöhten Bedarf: Gelder für Gehälter und Zulagen, Ausbildungen sowie Teilqualifikationen bereit stellen, Berufskriterien temporär lockern, um dem erhöhten Bedarf in dieser Situation gerecht zu werden.
  •     Der Datenschutz muss gewährleistet werden. Unnötiges Aufzeichnen medizinischer Daten und das Speichern dieser ist unbedingt zu vermeiden.
  •     Garantierter Arbeitsplatzschutz für Personen der so genannten ‚Risikogruppen‘, insbesondere nach der Krise.
  •     Triagecluster unter Mitsprache von Betroffenen und Betroffenenverbänden ausarbeiten und umsetzen. (SLIÖ, ÖBR, Plattform behinderter, chronisch kranker und alter Menschen als einige mögliche Ansprechpartner*innen)

Darüber hinaus sind spezifische Maßnahmen zu setzen

für behinderte, chronisch kranke und alte Personen, die in Einrichtungen leben:

  •     Technische Lösungen, um mit Angehörigen/Familie/Freund*innen im Kontakt bleiben und kommunizieren zu können. Visueller Kontakt z.B. über ein Tablet soll vom Personal unterstützt und angeleitet werden. Es gilt, technisch leicht und barrierefrei bedienbare Lösungen anzubieten.
  •     Eine höhere Entlohnung des Personals in dieser Krise (durch Zulagen, etc.)
  •     Zentral ist, möglichst viele sichere Lösungen zu bieten, die den Alltag der Bewohner*innen aufrecht erhalten lassen. Gerade der Ausgang der Bewohner*innen muss gesichert sein; hier könnten z.B. Parks nur für einzelne Bewohner*innengruppen durch Reservierung geöffnet werden.
  •     Regelmäßige Testungen sowie lückenloses Angebot von Schutzausrüstung für Pflegepersonal und Betroffene sind hier fundamental.
  •     für Menschen, die in abgegrenzten Einheiten innerhalb von Einrichtungen leben und externe, mobile Pflege bzw. Pflege von Angehörigen in Anspruch nehmen, ist es besonders wichtig, dass diese vertrauten Pflegebeziehungen umgehend unter nötigen Test- und Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen werden können

für behinderte, chronisch kranke, alte Personen, die alleine bzw. mit Angehörigen leben:

  •     offensive Aufklärung über bestehende mobile Unterstützungs-, Betreuungs-, sowie Pflegeangebote
  •     unbürokratischen Zugang zu diesen Angeboten gewährleisten, da durch die geringere Mobilität aufgrund des Social Distancing und/oder den Wegfall benötigter Therapien die Bedarfe an solchen Angeboten steigen.

für behinderte, chronisch kranke, alte Personen, die mit mobiler Pflege/Betreuung leben:

  •     Ermöglichen von Stundenaufstockungen aufgrund eines (vorübergehend) steigenden Bedarfs, schnell, unbürokratisch und ohne zusätzliche Selbstbehalte
  •     Regelmäßige Testungen sowie lückenloses Angebot von Schutzausrüstung sind hier fundamental.
  •     Eine höhere Entlohnung des Personals in dieser Krise (durch Zulagen, etc.). Jetzt wird allen deutlich, wie systemerhaltend und wichtig die Arbeit der Pflegekräfte ist. Diese Wertschätzung und Zusatzbelastung der Pfleger*innen muss entlohnt werden.

und für behinderte, chronisch kranke, alte Personen, die mit Persönlicher Assistenz leben:

  •     Kollektivvertragliche Entlohnung der Persönlichen Assistent*innen OHNE Stundenreduktion ~ gerade in Krisenzeiten sind stabile Teams lebensrettend und dafür braucht es die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Assistenzpersonen
  •     Ermöglichen von Stundenaufstockungen unabhängig der Förderstellen (Bund und Länder) ~ unbürokratisch und niederschwellig
  •     Unabhängig, ob die Person berufstätig ist oder in Pension, der Assistenz-Bedarf muss gedeckt werden, auch wenn dieser (vorübergehend) steigt. Das ist eine Schlüsselmaßnahme, um Leben zu retten.
link zur UN-BRK: https://www.behindertenrechtskonvention.info/staatenverpflichtungen-3768/
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