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EPUs statt Banken retten! Wir zählen mehr!
Alexandra O.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Sebastian Kurz, Margarete Schramböck, AWS, Bernhard Sagmeister, Edeltraud Stiftinger
Die Maßnahmen der Österreichischen Bundesregierung zum Coronavirus schützen nicht nur vor dessen Ausbreitung, sie stellen auch eine massive Bedrohung dar. Indoor-Veranstaltungen ab 100 Personen, Outdoor-Veranstaltungen ab 500 Personen werden abgesagt. Dadurch sind österreichische Einzelpersonen- und Kleinunternehmen in ihrer Existenz gefährdet.Kunst- und Kulturschaffende, Eventveranstalter*innen, Eventagenturen, Kreativwirtschaft, Filmwirtschaft, genauso wie Werbe- und PR-Agenturen und Agent*innen.
Sie alle und viele weitere, die fest mit dem Einkommen aus den Veranstaltungen gerechnet hatten, sehen kein Geld und fragen sich, wie sie den zeitlich noch nicht absehbaren Einkommensausfall wirtschaftlich überleben sollen. EPUs und KMUs sind ein wesentlicher Grundpfeiler der heimischen Wirtschaft. Starke EPUs und KMUs sichern eine starke Volkswirtschaft.
Lassen wir sie sterben, stehen tausende Menschen und ihre Familien vor dem finanziellen Nichts.
Wir fordern daher: EPUs und KMUs retten statt Bankenschirme beschließen.
1. wirtschaftliche Forderung: Ein Ausgleichsfonds, der Freischaffende/EPUs/Selbstständige/KünstlerInne/SpeakerInnen für bereits angesetze und ab 10. März 2020 nachweislich abgesagte Auftritte/Vorstellung und Events kompensiert.Basis für die Kompensation ist das durchschnittliche Monatseinkommen der/des Selbstständigen des Vorjahres, alternativ der letzten drei Jahre (je nach eingereichten Steuererklärungen).
Zwei Beispiele:1. Comedian Oli hätte im April 3 Auftritte gehabt, die nun alle abgesagt wurden. Er hat im Vorjahr als Selbstständiger einen Gewinn von EUR 13.000 gemacht, also EUR 1.083 pro Monat. Er könnte diese Betrag für den Monat, den die Corona-Event-Ausfälle betreffen, gelten machen (maximal bis zu 3M, kann verlängert werden, wenn die Krise länger anhält).
2. Sängerin Dani hat im April 4 Absagen von bereits gebuchten Events. Sie hat im Vorjahr einen Gewinn von EUR 38000 gemacht, also 3.167/Monat. Sie kann hat auch einen Kompensationsanspruch, der ist jedoch mit EUR 1.500 begrenzt.Liegt keine Steuerhistorie vor, die lang genug ist um eine Berechnung anzustellen, so wird das Mindestsicherungsäquivalent des Bundeslandes ausbezahlt, zB Wien EUR 917,35.Die Zahlung der SVS ist für den betroffenen Zeitraum um 12M zinsfrei zu stunden.Das ist realtiv wenig Geld, und soll im Prinzip auch nur der Absicherung, nicht der kompletten Einkommenskompensation dienen.
2. wirtschaftliche Forderung: Ein zweiter Fonds für Kredite mit dem selben Zinssatz wie Staatsanleihen (d.h. der Staat gibt das geborgte Geld einfach ohne Aufschlag weiter), and EPUs bis 5k/Person mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Für diejenigen, bei denen der erste Fonds nicht reicht und die kurzfristig zusätzliches Geld brauchen. 5 Jahre sind dann auch genug Zeit um das Geld zurückzuzahlen.
Der Kompensationsfonds für Freischaffende und EPUs besteht aus zwei Komponenten und orientiert sich leicht an einem Bankenrettungspaket.
1. Komponente: Die finanzielle Kompensation für Verluste. Es wird ein staatlicher Fonds aufgelegt, der EPU für nachweislich Abgesagte Veranstaltungen/Auftritte/Termine (ich denke hier auch an Coaches/Trainer) kompensiert. Die Kompensation orientiert sich am durchschnittlichen Monatsgewinn des Vorjahres (insofern hierfür bereits eine Steuererklärung vorliegt, wenn noch nicht dann wird der Schnitt der letzten 3J herangezogen). Dies ist mit EUR 1.500 pro Monat begrenzt und auf maximal 3 Monate angelegt. Gibt es keine Steuerhistorie (zB weil die Person noch nicht lang genug selbstständig ist), so kommt der Mindestsicherungssatz des jeweiligen Bundeslands zur Anwendung. Dies ist auch der Fall, falls sich der durchschnittliche Monatsgewinn nicht ermitteln lässt.
2. Komponente: Zins-neutraler Kredit bis zu EUR 5.000 pro Person mit einer Laufzeit von 5 Jahren (jederzeit rückführbar) zum aktuellen Zinssatz der AT-Staatsanleihe (-0,683 % für die 5J Staatsanleihe). Der Staat gibt das Geld also ohne Aufschlag weiter. Der/die EPU bekommt somit einen günstigen Überbrückungskredit falls die Kompensation aus der ersten Tranche nicht reicht.
Facebook: https://www.facebook.com/derEPURettungsschirm/?modal=admin_todo_tour
#wirzählenmehr #epustattbankenschirm #BailOutfürdieKleinen
Sie alle und viele weitere, die fest mit dem Einkommen aus den Veranstaltungen gerechnet hatten, sehen kein Geld und fragen sich, wie sie den zeitlich noch nicht absehbaren Einkommensausfall wirtschaftlich überleben sollen. EPUs und KMUs sind ein wesentlicher Grundpfeiler der heimischen Wirtschaft. Starke EPUs und KMUs sichern eine starke Volkswirtschaft.
Lassen wir sie sterben, stehen tausende Menschen und ihre Familien vor dem finanziellen Nichts.
Wir fordern daher: EPUs und KMUs retten statt Bankenschirme beschließen.
1. wirtschaftliche Forderung: Ein Ausgleichsfonds, der Freischaffende/EPUs/Selbstständige/KünstlerInne/SpeakerInnen für bereits angesetze und ab 10. März 2020 nachweislich abgesagte Auftritte/Vorstellung und Events kompensiert.Basis für die Kompensation ist das durchschnittliche Monatseinkommen der/des Selbstständigen des Vorjahres, alternativ der letzten drei Jahre (je nach eingereichten Steuererklärungen).
Zwei Beispiele:1. Comedian Oli hätte im April 3 Auftritte gehabt, die nun alle abgesagt wurden. Er hat im Vorjahr als Selbstständiger einen Gewinn von EUR 13.000 gemacht, also EUR 1.083 pro Monat. Er könnte diese Betrag für den Monat, den die Corona-Event-Ausfälle betreffen, gelten machen (maximal bis zu 3M, kann verlängert werden, wenn die Krise länger anhält).
2. Sängerin Dani hat im April 4 Absagen von bereits gebuchten Events. Sie hat im Vorjahr einen Gewinn von EUR 38000 gemacht, also 3.167/Monat. Sie kann hat auch einen Kompensationsanspruch, der ist jedoch mit EUR 1.500 begrenzt.Liegt keine Steuerhistorie vor, die lang genug ist um eine Berechnung anzustellen, so wird das Mindestsicherungsäquivalent des Bundeslandes ausbezahlt, zB Wien EUR 917,35.Die Zahlung der SVS ist für den betroffenen Zeitraum um 12M zinsfrei zu stunden.Das ist realtiv wenig Geld, und soll im Prinzip auch nur der Absicherung, nicht der kompletten Einkommenskompensation dienen.
2. wirtschaftliche Forderung: Ein zweiter Fonds für Kredite mit dem selben Zinssatz wie Staatsanleihen (d.h. der Staat gibt das geborgte Geld einfach ohne Aufschlag weiter), and EPUs bis 5k/Person mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Für diejenigen, bei denen der erste Fonds nicht reicht und die kurzfristig zusätzliches Geld brauchen. 5 Jahre sind dann auch genug Zeit um das Geld zurückzuzahlen.
Der Kompensationsfonds für Freischaffende und EPUs besteht aus zwei Komponenten und orientiert sich leicht an einem Bankenrettungspaket.
1. Komponente: Die finanzielle Kompensation für Verluste. Es wird ein staatlicher Fonds aufgelegt, der EPU für nachweislich Abgesagte Veranstaltungen/Auftritte/Termine (ich denke hier auch an Coaches/Trainer) kompensiert. Die Kompensation orientiert sich am durchschnittlichen Monatsgewinn des Vorjahres (insofern hierfür bereits eine Steuererklärung vorliegt, wenn noch nicht dann wird der Schnitt der letzten 3J herangezogen). Dies ist mit EUR 1.500 pro Monat begrenzt und auf maximal 3 Monate angelegt. Gibt es keine Steuerhistorie (zB weil die Person noch nicht lang genug selbstständig ist), so kommt der Mindestsicherungssatz des jeweiligen Bundeslands zur Anwendung. Dies ist auch der Fall, falls sich der durchschnittliche Monatsgewinn nicht ermitteln lässt.
2. Komponente: Zins-neutraler Kredit bis zu EUR 5.000 pro Person mit einer Laufzeit von 5 Jahren (jederzeit rückführbar) zum aktuellen Zinssatz der AT-Staatsanleihe (-0,683 % für die 5J Staatsanleihe). Der Staat gibt das Geld also ohne Aufschlag weiter. Der/die EPU bekommt somit einen günstigen Überbrückungskredit falls die Kompensation aus der ersten Tranche nicht reicht.
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