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Das Wohl der Kinder von Geflüchteten muss berücksichtigt werden!

Das Wohl der Kinder von Geflüchteten muss berücksichtigt werden!

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Diese Petition wurde von Thirza S. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Thirza S.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Esther Maurer, Vizedirektorin Asyl, SEM
Am 20. November 2019 feierten wir 30 Jahre Kinderrechte (UNO-KRK). Die in 54 Artikeln festgehaltenen Kinderrechte sind unteilbar und universell gültig und stellen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle aller Kinder von 0 bis 18 Jahren dar. 1997 hat auch die Schweiz die UNO-KRK ratifiziert.

Vier dieser 54 Rechte übernehmen die Funktion von Grundprinzipien, die für die Erfüllung der anderen Rechte von besonderer Bedeutung sind. Diese vier Grundprinzipien sind in den folgenden Artikeln verankert:

1. Das Recht auf Nicht-Diskriminierung . Kein Kind darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seiner Religion oder seiner Hautfarbe benachteiligt werden. (Art. 2 UNO-KRK)

2. Das Kindeswohl . Bei jeder hinsichtlich des Kindes getroffenen Entscheidung soll das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. (Art. 3 UNO-KRK)

3. Das Recht auf Leben, Überleben und eine optimale Entwicklung . Das Kind soll in seiner Entwicklung gefördert werden und Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung haben. (Art. 6 UNO-KRK)

4. Das Recht auf Mitwirkung . Das Kind soll seine Meinung zu allen seine Person betreffenden Fragen oder Verfahren äussern können. Seine Meinung soll bei Entscheidungen mitberücksichtigt werden. (Art. 12 UNO-KRK)
Leider sieht es danach aus, dass Kindern von Asylsuchenden in der Schweiz diese Rechte vorenthalten werden. Sie werden aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert und benachteiligt. Unter anderem müssen sie oft jahrelang mit ihren Eltern in einer Kollektivunterkunft leben. Dabei leben sie ein ganz anderes Leben als Schweizer Kinder. Sie wohnen oftmals zu viert oder zu fünft in einem oder zwei kleinen Zimmern, zusammen mit BürgerInnen aus vielen verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichen Kulturen. Obwohl die Kinder oft andere Kinder zum Spielen haben in der Unterkunft, können sie Schweizer Kinder meistens nicht zum Spielen oder für Geburtstagsfeste zu sich nach Hause einladen, entweder weil Schweizer Familien ihre Kinder niemals in so eine Unterkunft würden schicken wollen oder weil sich die Kinder schämen, Schweizer Kindern zu zeigen, wo und wie sie wohnen. So erleben sie eine ganz andere Kindheit hier in der Schweiz als Schweizer Kinder, nur aufgrund ihrer Herkunft.

Wenn das Asylgesuch der Eltern abgelehnt wird und sie des Landes verwiesen werden, werden die Kinder automatisch auch des Landes verwiesen, obwohl sie jahrelang in der Schweiz gewohnt haben, sich in ihrer Klasse gut integriert haben, FreundInnen gefunden haben, sogar in der Schweiz geboren sind und noch nie im Heimatland ihrer Eltern waren. Diese Kinder fühlen sich wie Schweizer Kinder. Sie sehen keinen Unterschied und verstehen nicht, warum sie jetzt auf einmal in ein völlig fremdes Land reisen müssen, wenn ihre FreundInnen alle hier bleiben dürfen.  

Diese Kinder werden bei der Rückkehr in das Heimatland ihrer Eltern schwer traumatisiert, was gegen Art. 3 der UNO-KRK verstosst. Ja, Kinder sind oft resilient und passen sich an, doch das Trauma der Rückschaffung bleibt ein Leben lang mit ihnen.  

Auch kann sich ein Kind in den meisten Fällen im Heimatland seiner Eltern nicht gleich entwickeln wie hier in der Schweiz. Dies verstosst gegen Art. 6 der UNO-KRK. Die Kinder sprechen die Landessprache kaum, fallen in ihrer Schulbildung zurück, sind überwältigt vom Abschied und vom komplett anderen Leben im neuen Land. Kinder, die in der Schweiz aktiv im Sportverein und sehr gute SchülerInnen waren, müssen jetzt im neuen Land alles von vorne anfangen. Etwas, was wir unseren Schweizer Kindern wohl kaum zumuten würden, was wiederum ein Zeichen der Diskriminierung darstellt. Dazu kommt, dass diese Kinder nicht psychologisch betreut werden während des traumatischen Abschieds und nicht auf die grosse Veränderung, die ihnen bevorsteht vorbereitet werden.

Das Wichtigste jedoch ist wohl, dass diese Kinder gar nie zu Wort kommen, ob sie denn überhaupt in das Heimatland ihrer Eltern ziehen möchten oder nicht. Sie dürfen keinen eigenen Visumsantrag stellen. Niemand hört ihnen zu. Dies verstosst gegen Art. 12 der UNO-KRK. Wenn sich Eltern scheiden lassen, darf ein Kind in den meisten Fällen ab einem gewissen Alter sagen, bei wem es leben möchte. Doch im Falle einer Abweisung eines Asylgesuchs, darf das Kind nichts sagen, auch wenn es seine Person, sein Leben und seine Zukunft in allen Bereichen betrifft.  

Diese Petition wurde lanciert, weil ein 9-jähriger tamilischer Junge und seine kleine 5-jährige Schwester am 19. Dezember 2019 mit ihren Eltern nach Sri Lanka hätten reisen sollen. Beide Kinder sind in der Schweiz geboren, sind hier gut integriert (trotz der Tatsache, dass sie seit über fünf Jahren in einer Kollektivunterkunft leben mussten) und haben grosse Angst, in das ihnen unbekannte Sri Lanka zu reisen. Dazu kommt, dass ihr 18-jähriger Bruder hier in der Schweiz bleiben darf. Das bedeutet, dass sie für sehr lange von ihrem grossen Bruder Abschied nehmen müssen. Die Kinder möchten nicht nach Sri Lanka reisen. Sie verstehen nicht, warum sie nach neun Jahren in der Schweiz weg müssen, wenn doch alle ihre FreundInnen und ihr Bruder hier bleiben dürfen. Sie verstehen nicht, warum sie anders sind. Sie fühlen sich wie Schweizer Kinder. Dank eines Wiedererwägungsgesuchs der Familie, basiert auf die veränderte politische Situation in Sri Lanka nach den Präsidentenwahlen im November, wurde das Ausreisedatum dieser tamilischen Familie vom 19.12. jetzt annuliert.

Die Petition wurde am 12. Dezember zur Unterstützung des Wiedererwägungsgesuchs an Frau Maurer vom SEM geschickt, doch wir lassen die Petition so lange weiterlaufen, bis eine zufriedenstellende Antwort vom SEM kommt. Unterschreibt also weiterhin.

Mit dieser Petition möchten wir, dass das Wohl des Kindes von geflüchteten Eltern berücksichtigt wird.
- Wir fordern, dass Familien mit Kindern so schnell wie möglich eine eigene Wohnung beziehen können.

- Wenn ein Kind von geflüchteten Eltern länger als 2 Jahre in der Schweiz wohnt (was im Schweizer Recht bei Minderjährigen doppelt gezählt wird), fordern wir, dass auch die Kinder einen Visumsantrag stellen dürfen und sagen dürfen, was ihnen wichtig ist und was ihre Wünsche sind.
- Wir fordern, dass die Kinder von Geflüchteten eine Stimme bekommen, gehört werden und dass ihre Meinung beim Asylentscheid mitberücksichtigt wird.  

- Wir fordern, dass das Kindeswohl und die Entwicklung des Kindes von geflüchteten Eltern vorrangig berücksichtigt werden und eine Familie, deren Kinder länger als zwei Jahre in der Schweiz wohnen, in der Schule und Nachbarschaft integriert sind und/oder in der Schweiz geboren sind und das Heimatland ihrer Eltern nicht kennen, zusammen mit ihren Eltern in der Schweiz bleiben dürfen.  
- Ausserdem fordern wir einen sofortigen Stopp im Rückschaffungsverfahren der uns bekannten tamilischen Familie und stattdessen eine humane Berücksichtigung des Kindeswohls der beiden Kinder in der Familie.  
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