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Voller Kostenersatz anstelle Fixkostenzuschuss für österreichische Betriebe

Voller Kostenersatz anstelle Fixkostenzuschuss für österreichische Betriebe

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Diese Petition wurde von Claudia L. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Claudia L.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Finanzminister Mag. Gernot Blümel MBA

Wenn schon kein Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz, dann wenigstens 100%igen Kostenersatz für österreichische Betriebe!

Wer durch Betriebsschließungen, Ausgangssperren, Veranstaltungsverbot etc. einen 100% Umsatzentgang hinnehmen musste und muss, soll auch 100% der laufenden Kosten (Miete, Leasing, Strom, Telefon, Versicherungen, Kreditraten, etc.) ersetzt bekommen – und zwar egal ob EPU, KMU, Personen- oder Kapitalgesellschaft – einfach jeder (ja auch landwirtschaftliche) Betrieb in Österreich – und zwar auch für „Unternehmen in Schwierigkeiten“!

In Österreich wurde noch schnell, bevor das öffentliche Leben am 16.3.2020 lahmgelegt wurde, das Epidemiegesetz (welches auch den Unternehmern einen 100%igen Verdienstentgang gesichert hätte) mit einer Gesetzesänderung durch Inkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetzes ausgehebelt!

Wir beantragen hier ja noch nicht einmal den 100%igen Ersatz des Umsatzentganges, wie es das Epidemiegesetz regeln würde, das wäre für unser Land vermutlich nicht tragbar, das verstehen wir ja auch.

Was wir allerdings fordern, ist eine 100%ige Erstattung der weiterlaufenden betrieblichen Kosten wie Miete, Versicherung, Leasinggebühren, Strom, Heizung, Telefon in allen betroffenen Unternehmen, Tierfutter (in Zoos und Tierheimen), etc. bis hin zu den Gesamtkosten des systemerhaltenenden arbeitenden Personals (nein wir wollen keine doppelte Unterstützung für Personal in Kurzarbeit, sondern die Kosten der Arbeitsleistung von benötigtem arbeitendem Personal … wie z. B. Tierpfleger … ersetzt bekommen!). Denn ohne einen Cent Einnahme (Umsatz, Erlös) können diese Kosten nicht getragen werden und da hilft auch ein Überbrückungskredit mit Garantieübernahme der Regierung nur bedingt. Er verschiebt das Problem lediglich um ein Jahr, denn durch den Corona-Hilfs-Fonds werden derzeit nur bis maximal 75% der Fixkosten bei der extra dafür neugegründeten COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), die über Auftrag des Bundesministers für Finanzen gemäß § 2 Abs. 2a ABBAG-Gesetz von der ABBAG-Abbaumanagementgesellschaft des Bundes gegründet wurde (gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB) beantragt und irgendwann im Jahr 2021 auch abgerechnet und ausbezahlt werden. Abgesehen von der Verkürzung der unglaublich langen Überbrückungsphase bis zum Erhalt der Corona-Hilfsfonds-Unterstützungen verlangen wir aber eine analoge Kostenerstattung (dh bei 100% Umsatzentgang = 100% Kostenersatz bzw. Fixkostenzuschuss, der wie jetzt bereits vorgesehen, zwar steuerfrei, aber von den Aufwendungen abzuziehen ist – somit kann sich kein Unternehmer daran „bereichern“).
Und am Rande erwähnt, bräuchte auch die AUA nur einen solchen Überbrückungskredit beantragen und könnte dann – je nach Steuerleistung in den vergangenen/letztveranlagten 3 Jahren in Österreich – einen Fixkostenzuschuss von der österreichischen Regierung bekommen!

Auch kann dieser 100%ige Kostenersatz sehr gerne mit einer Koppelung an bisherige in Österreich erbrachte Steuerleistung geschützt werden, um sicherzustellen, dass das Geld wirklich nur österreichischen Betrieben und nicht Konzernen, die die Gewinne in Steueroasen verschoben haben, zu Gute kommt! Denkbar und machbar wäre das ganz einfach z. B. durch eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben laut G+V mit der Steuerleistung in Österreich (Summe aus L, DB, DZ, KU, Köst, Est und Ust) der vergangenen bzw. letztveranlagten 3 Jahren, wobei Kosten für ausländische Fremdleistungen, Lizenzgebühren, Marketing und Werbung, etc. (womit die Umsätze gerne in die Steueroasen verschoben werden) ausgeklammert werden müssten!

Von den Betriebsschließungen sind auch Zoos, Zirkusse, Imker, Hotels und Veranstaltungsbetriebe (diese sogar bis Herbst 2020) betroffen.

Wie aber soll z. B. ein Zirkus die Tierfutterkosten, die Kosten der Tierpfleger, die Leasingraten und Kredittilgungen für die Dauer des Veranstaltungsverbotes bezahlen? Auch wenn z. B. Kreditraten gestundet werden können, müssen sie irgendwann verdient werden und das ist eben nicht möglich! Die Preise sind in allen Branchen knapp kalkuliert und können die Preise nun nicht plötzlich zusätzliche oder gar doppelte Kosten decken! Und schon gar nicht, wenn – wie in der Gastronomie – auch noch mit entsprechendem Abstand gearbeitet werden muss! Das ist jedem, der ein klein wenig logisch denken kann, ganz leicht verständlich! Genau aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass es eine 100%ige Abgeltung der weiterlaufenden Kosten gibt!

Wenn schon kein Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz, dann wenigstens 100%igen Kostenersatz für österreichische Betriebe!

Was sich eine Republik leisten kann ist letztlich eine politische Entscheidung!
Wir beantragen daher, diese Entscheidung fair und überlegt zum Wohle der österreichischen Wirtschaft zu treffen!

Helfen Sie mit, die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit in Österreich zu erhalten und dadurch die hart erarbeiteten Mindeststandards und Mindestentlohnung in den Kollektivverträgen zu erhalten – denn die Nachfrage regelt den Preis!!! Wenn z.B. alle ihre Buchhaltung und Lohnverrechnung nach Indien „auslagern“ würden (von damit verbundenen Datenschutz- und Qualitätsproblemen jetzt mal abgesehen), welche Beschäftigungsmöglichkeiten werden Ihre Kinder/Enkelkinder für eine Steuerberaterkarriere dann in Österreich vorfinden?

Es liegt nun an Ihnen, ob Sie in Zukunft selbst entscheiden wollen, Plastikschlapfen „Made in China“ oder aber „Waldviertler“ im Schuhgeschäft (das es dann hoffentlich noch geben wird) kaufen zu können oder nicht! Nur um ein Beispiel zu nennen!

Sie tragen mit Ihrer Unterstützung dazu bei, die „Artenvielfalt“ der österreichischen Gastronomie und die Versorgungssicherheit durch kleine Nahversorger in Österreich zu erhalten!

Mit Ihrer Unterschrift entscheiden Sie, ob Sie mit Ihren Kindern oder Enkelkindern im Herbst 2020 oder gar erst im Frühling 2021 einen Zirkus besuchen können oder ob diese verschwunden sein werden!

Ja, es liegt AUCH AN IHNEN!!!

SIE entscheiden mit, wie die Unternehmerlandschaft in Zukunft in Österreich aussehen wird:
- mannigfaltig, einfallsreich, kreativ und gut entlohnt oder
- wenn überhaupt – stereotyp, monoton und niedrigstentlohnt in ausländischen Konzernen!?

SIE entscheiden letztendlich nicht nur über die Quantität österreichsicher Arbeitsplätze, sondern auch über deren Qualität … und somit über die Frage: Wo würden Sie lieber arbeiten?

Unterschreiben Sie und eröffnen Sie Ihrem Kind oder Enkelkind die Möglichkeit, in Österreich einen Arbeitsplatz zu finden – z.B. nach einem Grafikstudium in einer kleinen familiären Werbeagentur nahe dem Wohnort! Oder ob – ohne Ihre Unterschrift – diese Agenturen der Geschichte angehören, weil z.B. die Kreditraten für die EDV-Infrastruktur nicht mehr getragen werden konnten!

Bitte unterschreiben Sie und helfen auf diese Weise mit, dass österreichische Betriebe überleben können und somit Arbeitsplätze in Österreich in österreichischen Unternehmen erhalten bleiben!
Es könnte in weiterer Folge auch Ihr Arbeitsplatz davon betroffen sein!
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