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Anrechnung Partnereinkommen seit 1.7.2018 abgeschafft !!!

Anrechnung Partnereinkommen seit 1.7.2018 abgeschafft !!!

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Diese Petition wurde von Aktive A. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Aktive A.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
An die kommende Regierung in Österreich
Die Unterschriften dieser Petition wurden am 10.12.2014 trotz schneiender Kälte im Rahmen einer Mahnwache vor dem Sozialministerium an eine Mitarbeiterin des Kabinetts des Sozialminister Rudolf Hundstorfer übergeben.

Am 12.10.2017 hat der Nationalrat nach "hitziger Debatte" mit den Stimmen von Grünen, SPÖ und FPÖ die seit vielen Jahren geforderte Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe gegen die Stimmen von ÖVP und NEOS durchgesetzt.

Natürlich bleiben die anderen Forderungen aufrecht. Auch wenn unser Anteil am Erfolg klein ist: Jeder Tropfen zählt und gemeinsam können wir mehr erreichen.

Unterstützen Sie daher auch unsere aktuelle Petition für einen Coronazuschuss für ALLE Armutsbetroffenen unter https://www.change.org/coronazuschuss sowie die Volksbegehren für die Erhöhung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe unter unter https://www.arbeitslosengeld-rauf.at, das Volksbegehren für ein bedingungsloses Grundeinkommen unter https://www.volksbegehren-grundeinkommen.at/ sowie die Europäische Bürger*inneninitiative für ein Grundeinkommen unter https://www.ebi-grundeinkommen.de

Mit vernetzten und solidarischen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"

Die durch das kapitalistische Wirtschaftssystem verursachte Ungleichheit drängt immer mehr Menschen in Armut und Prekarität. Die Umsetzung sozialer Menschenrechte, die allen Menschen zukommen sollen, ist daher wichtiger denn je.

Sehr geehrte Damen und Herren,

als um ihre sozialen Menschenrechte besorgte Einwohnerin Österreichs fordere ich von Ihnen, beim Koalitionsabkommen für die nächste Regierung die aktuell von der UNO an Österreich geäußerte, massive Kritik an der mangelnden Umsetzung sozialer Menschenrechte voll zu berücksichtigen.

Wir geben Ihnen daher folgende Arbeitsaufträge für das nächste Regierungsprogramm mit:

1. Soziale Menschenrechte einklagbar machen: Soziale Menschenrechte in die Verfassung aufnehmen (diskutiert darüber wird ja bereits seit 1920!) und das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über Einzelbeschwerden an die UNO ratifizieren!

2. Justiz nachschulen: Verpflichtende Nachschulungen für ALLE RichterInnen oberster Gerichtshöfe, der Verwaltungsgerichte und der Arbeits- und Sozialgerichte, damit diese endlich die sozialen Menschenrechte wie von der UNO gefordert in die Rechtsprechung einfließen lassen. Soziale Menschenrechte als verpflichtenden Bestandteil der Rechtsausbildung machen!

3. Unabhängige Rechtsinformation und Rechtsunterstützung bei Verfahren bei Verwaltungsbehörden und beim AMS. Verfahrenshilfe in allen sozialrechtlichen Verfahren bei Arbeits- und Sozialgerichten und bei den neu geschaffenen Verwaltungsgerichten!

3. Verpflichtende Nachschulung über Menschenrechte in den Sozialbehörden und im AMS!

4. Kompetenzen der Volksanwaltschaft auch auf soziale Menschenrechte ausweiten mit der Pflicht zur Vor-Ort-Überprüfung in den Sozialbehörden und im AMS. Kontrolle der Arbeit der Volksanwaltschaft durch VertreterInnen von Betroffenenselbstorganisationen.

5. Menschenrechtsbildung in den Schulen und Universitäten ausbauen, ebenso entsprechende Förderung in der politischen Erwachsenenbildung. Verpflichtende, aktive Aufklärung der Menschen über ihre RECHTE durch Sozialbehörden und AMS, auch in den Muttersprachen der MigrantInnen. Einführung eines effektiven Informationsfreiheitsgesetzes, insbesondere sofortige Veröffentlichung aller Umsetzungs- und Verfahrensanweisungen der Behörden und des AMS!

6. Schluss mit der Verweigerung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit durch die permanente Androhung von die Existenz gefährdenden Bezugssperren bei AMS und Mindestsicherung. Arbeit fair verteilen statt Arbeitslose schikanieren! Keine Sanktionen auf reinen Verdacht hin – erst nach fairen Verfahren mit Verfahrenshilfe. Keine Sanktionen unter das Existenzminimum! Unabhängige und kritische Untersuchung von Sanktionen in allen Bereichen des Sozialsystems unter Einbeziehung der Betroffenen!

7. Deutliche Anhebung der Mindestsicherung damit die realen Lebenskosten gedeckt werden können. Beseitigung bürokratischer Hürden (z.B. massive Datenerhebungen, versteckter Regress durch Eintragung ins Grundbuch) und Sanktionen, damit alle Menschen, die Mindestsicherung brauchen, diese auch wirklich erhalten.

8. Schluss mit der Benachteiligung von Familien und Partnerschaften: Verdoppelung der Freigrenzen bei der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe, Erhöhung des Satzes für Partner bei der Mindestsicherung von 75% auf 95%, Erhöhung des Mindestsicherungssatzes für Kinder auf 40%.

9. Einkommen zum Auskommen für Alle! Gesetzlicher Mindestlohn von 11 Euro die Stunde. Effektive Programme um das Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit umzusetzen, insbesondere Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männer, sowie MigrantInnen und Alteingesessenen und verpflichtende Frauenquoten in Politik und Führungsgremien des öffentlichen Bereichs und in der Wirtschaft.

10. Keine Abschaffung der befristeten Invaliditätspension. Recht auf frei gewählte Rehabilitation (=Recht auf freie Arztwahl!) statt menschenrechtswidriger Zwangsrehabilitation (= Verletzung der UN Behindertenkonvention und der UN Folterkonvention). Pensionsvorschuss bzw. Existenzsicherung während der gesamten Verfahrensdauer um die Invaliditätspension – Invalide die noch nicht Recht bekommen haben sollen sich nicht trotz Invalidität gegenüber dem AMS und der Mindestsicherungsbehörde als „arbeitsfähig“ deklarieren müssen!

11. Recht auf Wohnen und Recht auf Nahrung durch verpflichtende nationale Aktionspläne umsetzen!

12. Schaffung einer Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft als Drehscheibe für Betroffenenselbstorganisationen und Betroffenenbeteiligung am gesamten Sozialsystem. Förderung von Betroffenenselbstorganisation und zivilgesellschaftlicher Initiativen die sich für soziale Menschenrechte einsetzen.

Weitere Informationen:

Soziale Menschenrechte:
UNO kritisiert AMS-Sanktionen, niedrige Mindestsicherung und fehlende Mitbestimmung der Betroffenen
http://www.aktive-arbeitslose.at/news/20131209_uno-kritisiert_oesterreich_wegen_verletzung_sozialer_menschenrechte_ams-bezugssperren_mindestsicherung.html

Concluding observations on the fourth periodic report of Austria* (E/C.12/AUT/CO/4)
http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=E%2FC.12%2FAUT%2FCO%2F4&Lang=en


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