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Beibehaltung der bisherigen Regelung zur Prozeßkostenhilfe für Bedürftige
Vaudlet E.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Bundesregierung
Sowohl als Betroffene - ich bin Erwerbsunfähigkeitsrentnerin und muß die geringe Rente mit Leistungen der Grundsicherung nach SGB 12 aufstocken - als auch als aktive Laienhelferin im Bereich des SGB 2 wurde und werde ich sehr häufig mit rechtswidrigen Entscheidungen der Grundsicherungsträger konfrontiert.
Da der "von Oben" angeordnete Sparzwang oftmals durch rechtswidrige Gesetzesauslegung umgesetzt wird,und Betroffene in existenzielle Nöte stürzt, bleibt diesen nur der Weg zum Sozialgericht, um zu ihrem Recht zu kommen.
Aufgrund ihrer Mittellosigkeit sind sie häufig gezwungen, Prozeßkostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen.
Der Referentenentwurf sieht nun vor, dieses Recht massiv einzuschränken.
Die Änderungen sollen dazu beitragen, den »Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen« zu verhindern, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
So sollen laut Entwurf die Freibeträge für Geringverdiener gesenkt und Raten-zahlungszeiträume verlängert werden. Bei kleinen
Streitwerten ist künftig gar keine PKH mehr möglich.
Doch was ist ein "kleiner Streitwert" ?
Für einen Leistungsbezieher ist das sozio-kulturelle Minimum bei 374.-€ festgelegt , aller glaubwürdigen Studien zum Trotz, welche besagen, dass dies völlig unzureichend bemessen ist.
Jede Absenkung unter dieses Minimum ist eine existentielle Bedrohung für den Betroffenen, hier von "kleinen Streitwerten" zu sprechen muss in den Augen des armen Menschen wie Hohn klingen. Für einen armen Menschen sind bereits 20.-€ viel Geld!
Eine Einschränkung der PKH bedeutete, dass Bürger nur mehr abhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zum Recht haben .
Da der "von Oben" angeordnete Sparzwang oftmals durch rechtswidrige Gesetzesauslegung umgesetzt wird,und Betroffene in existenzielle Nöte stürzt, bleibt diesen nur der Weg zum Sozialgericht, um zu ihrem Recht zu kommen.
Aufgrund ihrer Mittellosigkeit sind sie häufig gezwungen, Prozeßkostenhilfe (PKH) in Anspruch zu nehmen.
Der Referentenentwurf sieht nun vor, dieses Recht massiv einzuschränken.
Die Änderungen sollen dazu beitragen, den »Missbrauch staatlicher Hilfeleistungen« zu verhindern, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.
So sollen laut Entwurf die Freibeträge für Geringverdiener gesenkt und Raten-zahlungszeiträume verlängert werden. Bei kleinen
Streitwerten ist künftig gar keine PKH mehr möglich.
Doch was ist ein "kleiner Streitwert" ?
Für einen Leistungsbezieher ist das sozio-kulturelle Minimum bei 374.-€ festgelegt , aller glaubwürdigen Studien zum Trotz, welche besagen, dass dies völlig unzureichend bemessen ist.
Jede Absenkung unter dieses Minimum ist eine existentielle Bedrohung für den Betroffenen, hier von "kleinen Streitwerten" zu sprechen muss in den Augen des armen Menschen wie Hohn klingen. Für einen armen Menschen sind bereits 20.-€ viel Geld!
Eine Einschränkung der PKH bedeutete, dass Bürger nur mehr abhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zum Recht haben .
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