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Bleiberecht für die syrische Flüchtlingsfamilie Zedan

Bleiberecht für die syrische Flüchtlingsfamilie Zedan

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Diese Petition wurde von Thomas N. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Thomas N.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich
Seit kurzem bewegt uns das Schicksal der syrischen Familie Zedan, die vor dem Bürgerkrieg fliehen musste. Ihr Haus in Damaskus wurde von Bomben zerstört, die Töchter - zwei und vier Jahre alt - mussten den Anblick verstümmelter Leichen auf der Straße ertragen. Die gesamte Familie ist traumatisiert.
Gemeinsam mit einem Bruder des Vaters, der seine Frau und seinen zehnjährigen Sohn im Libanon zurücklassen musste, flohen sie mit einem kleinen Schiff unter Lebensgefahr nach Italien. Dort übernachteten sie teils im Freien, teils in überfüllten Wohncontainern und bekamen kaum zu essen. Sie wurden vom Wachpersonal geschlagen - auch die Kinder.
Der Vater verständigte seinen in Deutschland lebenden Bruder, der seine Verwandten mit dem Auto aus Italien abholte. Bei der Einreise wurden sie festgenommen, der Vater kam nach Nürnberg in Abschiebehaft, während Mutter und Töchter in einem kleinen Hotel­zimmer in Rosenheim auf die "Rückschiebung" nach Italien warten mussten.
Der Initiativkreis Migration Rosenheim veranlasste eine medizinische Untersuchung, die Hinweise auf Traumatisierungsfolgen und weitere Krankheiten ergab. Nach einer Eilpetition wurde die "Rückschiebung" ausgesetzt. Nachdem die Familie für mehr als einen Monat von der Bundespolizei auseinander gerissen worden war, sind sie jetzt immerhin wieder zusammen in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Aber noch ist ihr Schicksal ungewiss.

Wir fordern Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass Bundesbehörden bei der Behandlung von Flüchtlingen deren international verbrieften Rechte beachten. Besonderes Augenmerk ist auf die UN-Kinderrechtskonvention zu richten, die in Deutschland unmittelbar geltendes Recht ist:
"Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
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