Bundesrat: Änderung der Bundesrats-Drucksache 507/15. BMWi- Ladesäulen-verordnung (LSV). Neuer Termin ist 10. 02.2016!
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Verkehrsausschuss hat gestern (2.12.) vertagt die LSV um zwei Sitzungen. Der federführende Wirtschaftsausschuss tagte am 3.12. und hat ebenfalls vertagt.
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Es bleibt dabei, wir halten unsere Petition aufrecht bis (neu) 10. Februar 2016 zu den Sitzungen der Ausschüsse und des Plenums im BUNDESRAT.
LSV des BMWi, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, behindert massiv durch Maximal-anforderungen die privaten Betreiber von Lade-infrastruktur und bremst damit die Entwicklung der Elektromobilität im Land.
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Wir bitten den BUNDESRAT darum, entweder diese Ladesäulen -Verordnung(LSV) insgesamt
zurückzuweisen mit Blick auf gravierende Mängel.
Oder der BUNDESRAT nimmt in seiner Februarsitzung (2016, nach er Vertragung im Dez.2015) notwendige Änderungen
in den §§ 2, 4 und 6 konkret vor, damit die LSV der EU-Richtlinie 2014/94 entspricht.
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Dem BUNDESRAT liegen bereits Änderungsvorschläge vor, welche sich jetzt einige Länder zu eigen gemacht haben.
Wir unterstützen diese Änderungsvorschläge von BSM- Bundesverband Solare Mobilität e.V., LEMnet Europe e.V.,
Park + Charge e. V, DGS- Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. und Verein TFF- Tesla Fahrer und Freunde! -
In der
EU-Richtlinie
ist ein Ladepunkt „öffentlich zugänglich“, wenn der Betreiber sich dafür
entscheidet dessen Nutzung Jedem zu eröffnen - i.e. der Betreiber des Ladepunktes kann
bestimmen, wer seinen Ladepunkt benutzen darf und dessen Nutzung auch auf eine
bestimmte Kundengruppe begrenzen. (wie z.B. "Park+Charge", Tesla, usw.)
Der BUNDESRAT möge den § 6 LSV ändern und 1:1 der EU-Richtlinie entsprechen lassen und keine von der Definition der Richtlinie abweichende Definition
der öffentlichen Zugänglichkeit eines Ladepunktes in Deutschland zulassen. -
Wir fordern auf, die
Registrierung neuer Ladesäulen so zu belassen, wie sie ist. Informationen über Ladesäulen lassen sich für Elektrofahrzeug- Fahrerinnen
deutlich kosteneffizienter und unbürokratischer
organisieren als in der aktuellen Fassung der LSV vorgesehen.
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Öffentliche Ladeinfrastruktur sollte nicht reguliert
werden! Wir fordern den BUNDESRAT auf, Stromtankstellen auch in Zukunft nicht zu regulieren, wie es die LSV des BMWi leider - erstmals für Ladesäulen - vorsieht.
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Bei der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur handelt es sich bis jetzt um einen
wettbewerblichen und nicht regulierten Bereich. Warum soll sich das ändern?
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Wir sind gegen die mit der LSV vorgesehenen hohen
Administrationskosten pro Ladepunkt. Diese sind ein Hemmnis für jeden Betreiber und die Ausbreitung der
notwendigen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Auch verteuern diese Gebühren die kWh- Preise zusätzlich!
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Wir fordern den BUNDESRAT auf, die Registrierung von Ladesäulen so zu belassen, wie diese bereits jetzt gut funktioniert.
Von einem Verband preiswert organisiert. (z.Zt. der BDEW)
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Der Staat (insbesondere BMWi) möge sich mit Regulierung bei der Elektromobilität insgesamt zurückhalten.
Wir sind für Standardisierung. Auch bei Ladesteckern und - Säulen. Doch gegen Regulierung des Energiebezugs, der Infrastruktur und der Ladesäulen.
Es darf unserer Meinung nach nicht sein, dass die Ladesäulenverordnung behauptet, die öffentlich
zugängliche Ladeinfrastruktur zu regeln, jedoch im Ergebnis – entgegen der EU-Richtlinie 2014/94 –
erheblich eingreift in Bestand und Ausbau privater Aufstellorte, der 85% ausmacht in Deutschland.
Ä N D E R U N G ! - Wir setzen neuen Termin aufgrund
Vertagung auf den Februar 2016.
Wir bitten bis (neu) 10. Februar 2016 um zahlreiche Unterschriften, damit wir zu den Februar 2016- Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse (nach den Vertagungen anl.Sitzung am 2./3. 12. 15) den Wirtschafts- und Verkehrsausschüssen des BUNDESRATS mitteilen können, wie viele Bürgerinnen und Bürger diese Petition in Sachen LSV unterstützen! DANKE!http://www.lemnet.org/de/newsletter_2015-12-4
http://www.bsm-ev.de/news/894-lsv-im-bundesrat