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Wenn die geplante EU-Verordnung COM(2014)558 nicht geändert wird, verlieren wir einen Teil der alternativen Arzneimittel
Dunya R.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Das EU Parlament
Wie oft hat Ihr Tier bereits eine homöopathische oder pflanzliche Arznei bekommen und Sie waren froh, kein Antibiotikum oder anderes Medikament verabreichen zu müssen?
Einige der Formulierungen im abzustimmenden Vorschlag der geplanten EU-Verordnung COM(2014)558 ignorieren die spezifischen Besonderheiten homöopathischer und phytotherapeutischer Medikamente. Durch diese teils widersprüchlichen oder ungenauen Formulierungen werden derartige Erschwernisse kreiert, die zum Verschwinden dieser Therapien führen können. Dies entspricht nicht dem Wunsch vieler TierärztInnen und TierhalterInnen in der EU.
Die GGTM (Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin), die IAVH (International Association for Veterinary Homeopathy) und das ECH (European Committee for Homeopathy) fordern daher, dass der in dieser Form vorliegende Entwurf nicht vom Europäischen Parlament angenommen wird.
Die bestehende Vielfalt der naturheilkundlichen Therapieverfahren mit ihren Traditionen in
Europa muss erhalten bleiben bzw. sichergestellt werden.
Zulassungen und Registrierungen, die gemäß der Verordnung 726/2004 oder gemäß der Richtlinie
2001/82/EG erteilt oder von der Richtlinie 2001/82/EG anerkannt wurden, müssen fortbestehen (z.B. homöopathische oder pflanzliche Tierarzneimittel).
·
Neben homöopathischen Tierarzneimitteln müssen explizit auch pflanzliche Zubereitungen als Tierarzneimittel genannt und anerkannt werden.
Der Einsatz naturheilkundlicher Arzneimittel durch Tierärzte, insbesondere auch bei Nutztieren, muss erheblich erleichtert werden.
IAVH (International Association for Veterinary Homeopathy), GGTM (Gesellschaft für ganzheitliche Tiermedizin e.V.)
Einige der Formulierungen im abzustimmenden Vorschlag der geplanten EU-Verordnung COM(2014)558 ignorieren die spezifischen Besonderheiten homöopathischer und phytotherapeutischer Medikamente. Durch diese teils widersprüchlichen oder ungenauen Formulierungen werden derartige Erschwernisse kreiert, die zum Verschwinden dieser Therapien führen können. Dies entspricht nicht dem Wunsch vieler TierärztInnen und TierhalterInnen in der EU.
Die GGTM (Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin), die IAVH (International Association for Veterinary Homeopathy) und das ECH (European Committee for Homeopathy) fordern daher, dass der in dieser Form vorliegende Entwurf nicht vom Europäischen Parlament angenommen wird.
Die bestehende Vielfalt der naturheilkundlichen Therapieverfahren mit ihren Traditionen in
Europa muss erhalten bleiben bzw. sichergestellt werden.
Zulassungen und Registrierungen, die gemäß der Verordnung 726/2004 oder gemäß der Richtlinie
2001/82/EG erteilt oder von der Richtlinie 2001/82/EG anerkannt wurden, müssen fortbestehen (z.B. homöopathische oder pflanzliche Tierarzneimittel).
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Neben homöopathischen Tierarzneimitteln müssen explizit auch pflanzliche Zubereitungen als Tierarzneimittel genannt und anerkannt werden.
Der Einsatz naturheilkundlicher Arzneimittel durch Tierärzte, insbesondere auch bei Nutztieren, muss erheblich erleichtert werden.
IAVH (International Association for Veterinary Homeopathy), GGTM (Gesellschaft für ganzheitliche Tiermedizin e.V.)
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