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Verstanden
Die sofortige bundesweite Außerkraftsetzung jeglicher nach §31 des SGBII verhängter Sanktionen!

Die sofortige bundesweite Außerkraftsetzung jeglicher nach §31 des SGBII verhängter Sanktionen!

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Diese Petition wurde von Gitta P. erstellt und repräsentiert nicht unbedingt die Ansichten der Avaaz-Gemeinschaft.
Gitta P.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Der Bundestag. Insbesondere könnten diese Petition unterstützen: Der Bundespräsident und die Mitglieder des Bundesrats. Jede im Bundestag vertretene Partei könnte den Vorschlag im Bundestag zur Diskussion bringen. Jedwede politische Organisation kann ihn

Die derzeitige Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland unterhöhlt den Sinn der Verfassung, die sich die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 gegeben und die das wiedervereinte Deutschland im Jahr 1990 als die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes bestätigt hat. Durch die Forderungen und Sanktionen des sog. Hartz IV Konzeptes (s. insb. SGB II) wird dem sozial bedürftigen Bürger die Freiheit entzogen. Er/Sie wird dazu gezwungen, auf seine/ihre durch das Grundgesetz garantierten Rechte zu verzichten, sich in unsinnige Beschäftigungsmaßnahmen oder in Arbeiten zu unwürdigen Bedingungen im Niedrigstlohnsektor pressen zu lassen, um seinen/ihren Grundbedarf an Nahrung und Wohnung zu sichern. Ihm/Ihr wird sogar die Freizügigkeit im Bundesgebiet verweigert.


Unsere Regierung wähnt, über dem Grundgesetz zu stehen und sich darum nicht weiter kümmern zu müssen. Damit ist der Gründungsgrundsatz der BRD, der den unbedingten Schutz des Individuums vor staatlicher Bevormundung sichert, außer Kraft gesetzt, und die Bevölkerung muss bangen, was ihrer Regierung als nächstes gut für sie erscheint.


Die derzeitige Sozialgesetzgebung, insbesondere die sog. Hartz IV Sanktionen (§31 des SGBII), setzen folgende Artikel des Grundgesetztes unmittelbar außer Kraft:
Artikel 1 ... Die Würde des Menschen ist unantastbar
Artikel 2 ... Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Artikel 11 ... Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet
Artikel 12 ... Freie Berufswahl / Verbot von Zwangsarbeit
Artikel 13 ... Unverletzlichkeit der Wohnung
(und mittelbar auch Artikel 19).


Das schafft einen Präzedenzfall für alle, denn jetzt die Entrechtung einer Minderheit zu tolerieren, untergräbt in Zukunft die Würde und die Rechte aller!
Um das Grundgesetz wieder in Kraft zu setzten, müssen mit sofortiger Wirkung bundesweit alle nach §31 des SGBII verhängten Sanktionen außer Kraft gesetzt werden. §31 des SGBII muss ab sofort für nichtig und seine Anwendung als unzulässig erklärt werden und das gesamte SGB muss in angemessenem Zeitrahmen, in eine dem Grundgesetz folgende Form gebracht werden.

Hierzu muss folgendes erreicht werden:
Die sofortige bundesweite Außerkraftsetzung jeglicher nach §31 des SGBII verhängter Sanktionen!
Und die Einsetzung eines parteiübergreifenden und fachgebildeten Gremiums zur Überprüfung und Sicherstellung der Verfassungsmäßigkeit des gesamten SGB (deutsches Sozialgesetzbuch). Die erste Aufgabe besagten Gremiums soll darin bestehen, die Aussagen und Forderungen des bestehenden SGB im Sinne des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ zu begründen bzw. ihr Abweichen von selbigem offenzulegen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in schriftlicher Form dem Bundestag zur Kenntnisnahme vorzulegen und allen Deutschen öffentlich zugänglich zu machen (z. B. per Veröffentlichung im Internet). Die zweite Aufgabe des Gremiums soll darin bestehen, einen im Sinne des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ bereinigten Neuentwurf des SGB zu verfassen. Insbesondere soll dieser Neuentwurf des SGB es sich zur Aufgabe machen, sämtlichen im „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ garantierten Menschenrechten, Rechten der Persönlichkeit und Selbstbestimmungsrechten des Individuums (wieder) volle Geltung zu verleihen und ihre Ausübung durch den einzelnen Bürger nicht nur zu ermöglichen, sondern auch zu fördern.


(Die Einzelabschnitte der Arbeit sind in einem jeweils festzusetzenden, angemessenen Zeitrahmen zu erledigen, die geplanten Abschlusstermine der Einzelarbeiten sind öffentlich bekannt zu geben.)
Der Neuentwurf des SGB wird allen Deutschen öffentlich zugänglich gemacht und dem Bundestag zum Beschluss vorgelegt.

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