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Dr. Harald Deisler, gemeinsamer Bundesausschuß: Bescheide wieder an Psychotherapeuten senden
Dieter A.
hat diese Petition erstellt, an folgende Zielperson/Zielgruppe:
Dr. Harald Deisler, gemeinsamer Bundesausschuß
Rücknahme der Entscheidung, dass Krankenkassen seit Änderung der Psychotherapie‐Richtlinie und der Psychotherapievereinbarung Behandlern keine Bescheide mehr versenden müssen.
Sehr geehrter Herr Dr. Deisler! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir, die Unterzeichnenden schreiben Ihnen, weil die
neue Psychotherapievereinbarung, die auf die neue Psychotherapierichtlinie angepasst wurde, vorsieht, dass ein Psychotherapeut von der Entscheidung den Krankenkasse keine Kopie des Bewilligungsbescheides über den Antrag des Versicherten auf Psychotherapie mehr erhält. Dies erschwert unsere Arbeit als Psychotherapeuten erheblich. Bisher bekamen wir stets Kopien der Bewilligungsbescheide, so dass wir wussten, dass die Krankenversicherung die Psychotherapie bewilligt hatte. Dadurch konnte die Therapie immer zeitnah beginnen. Jetzt sind wir als Therapeuten darauf angewiesen, von den Patienten auf die Informationen zu warten. Oft wissen Patienten nichts davon und gehen davon aus, dass wir auch von der Krankenkasse informiert werden. Dann warten beide auf die Reaktion des anderen.
Es ist uns schleierhaft, warum eine funktionierende Regelung durch eine nicht funktionierende ersetzt wurde. WIr bitten Sie und den Unterschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses Psychotherapie, Kassenärztliche Bundesvereinigung den n
GKV‐Spitzenverband, diese Regelung wieder rückgängig zu machen und in einer geänderten Psychotherapievereinbarung bzw. Psychotherapie‐Richtlinie deutlich zu machen, dass sowohl der Patient als auch der Behandler eine Kopie des Bescheides bekommen müssen. Die Änderung der Richtlinie sollte zum Ziel haben, den Zugang der Patienten zur Psychotherapie zu erleichtern. Durch die Massnahme, dass die Krankenversicherungen keine Bescheide an die Therapeuten senden, wird in diesem Fall das Gegenteil von dem erreicht, was die Änderungen bewirken sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Dr. Deisler! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir, die Unterzeichnenden schreiben Ihnen, weil die
neue Psychotherapievereinbarung, die auf die neue Psychotherapierichtlinie angepasst wurde, vorsieht, dass ein Psychotherapeut von der Entscheidung den Krankenkasse keine Kopie des Bewilligungsbescheides über den Antrag des Versicherten auf Psychotherapie mehr erhält. Dies erschwert unsere Arbeit als Psychotherapeuten erheblich. Bisher bekamen wir stets Kopien der Bewilligungsbescheide, so dass wir wussten, dass die Krankenversicherung die Psychotherapie bewilligt hatte. Dadurch konnte die Therapie immer zeitnah beginnen. Jetzt sind wir als Therapeuten darauf angewiesen, von den Patienten auf die Informationen zu warten. Oft wissen Patienten nichts davon und gehen davon aus, dass wir auch von der Krankenkasse informiert werden. Dann warten beide auf die Reaktion des anderen.
Es ist uns schleierhaft, warum eine funktionierende Regelung durch eine nicht funktionierende ersetzt wurde. WIr bitten Sie und den Unterschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses Psychotherapie, Kassenärztliche Bundesvereinigung den n
GKV‐Spitzenverband, diese Regelung wieder rückgängig zu machen und in einer geänderten Psychotherapievereinbarung bzw. Psychotherapie‐Richtlinie deutlich zu machen, dass sowohl der Patient als auch der Behandler eine Kopie des Bescheides bekommen müssen. Die Änderung der Richtlinie sollte zum Ziel haben, den Zugang der Patienten zur Psychotherapie zu erleichtern. Durch die Massnahme, dass die Krankenversicherungen keine Bescheide an die Therapeuten senden, wird in diesem Fall das Gegenteil von dem erreicht, was die Änderungen bewirken sollten.
Mit freundlichen Grüßen
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